Der Straßenname Plange Mühle in Düsseldorf ist somit einzigartig in Deutschland. Siehe: Plange Mühle in Deutschland
Plange Mühle Düsseldorf Lagerverkauf Essen
0, 61
Gesamtbetrag 9, 44 €
Verbundene Unternehmen und ähnliche Firmen
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Plange Mühle, aktualisiert 2018-05-13
Übersicht Produkte Kassenärztliche Formulare Formulare für die vertragsärztliche Versorgung Zurück Vor Verordnung einer Krankenbeförderung Muster 4 (7. 2020) Format: DIN A5 hochwertiges... mehr Produktinformationen Verordnung einer Krankenbeförderung Muster 4 (7. 2020) Format: DIN A5 hochwertiges 90 g/qm Papier 2-seitig verpackt zu 100 Stück Originalformular der Kassenärztlichen Vereinigung, gültig ab dem 01. 07. 2020. Alte Formulare dürfen nicht aufgebraucht werden. Abgabe nur an Ärzte. Wir weisen darauf hin, dass der Missbrauch strafbar ist. Wichtige Information: Wir produzieren lediglich die Formulare für Ärzte. Für eine Krankenbeförderung oder einen Antrag auf Krankenbeförderung kontaktieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt!
Verordnung Einer Krankenbeförderung Muster 4.1
Ab dem 01. Juli 2020 gilt ein neues Formular für die Verordnung von Krankenbeförderungen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Muster 4 (7. 2020), in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu verwenden. Das neue Formular ersetzt das bisherige. Kein Blankoausdruck
Das neue Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung kann vorerst nicht mittels EDV erstellt werden. Sobald diese Möglichkeit eines Blankoformular-Ausdrucks besteht, werden wir Sie informieren. Das neue Formular kann bei Ihrer Bezirksdirektion angefordert werden. Die Neuerungen im Einzelnen:
Krankenfahrten, das heißt Fahrten mit dem Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung, die von Patienten mit Merkzeichen "aG", "Bl", "H", Pflegerad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 in Anspruch genommen werden, müssen den Krankenkassen nicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Dementsprechend sind sie nunmehr den "Genehmigungsfreien Fahrten" zugeordnet. Die Fahrt mit dem Krankentransportwagen (KTW) zur ambulanten Behandlung ist der Krankenkasse vor Fahrtantritt zur Genehmigung vorzulegen.
Darunter fallen auch Fahrten mit dem KTW bei Patienten mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "H", Pflegerad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5. Zwingender medizinischer Grund
Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist nur zulässig, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch zwingend erforderlich ist. Deshalb sind beispielsweise Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Verordnungen nicht zulässig. Fahrten zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung dürfen ebenfalls nicht verordnet werden (z. B. Fahrten von der Wohnung des Patienten zum Pflegeheim). Muster 4 / Ausfüllhinweise
Ein Muster des neuen Musters 4 sowie die dazugehörigen Ausfüllhinweise überlassen wir Ihnen in der Anlage. Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Bernhard Maier unter der Telefon-Nr. 0621/38000-333 wenden.