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Luftdesinfektion Biozide für die Flächendesinfektion in öffentlichen Hallen- oder Freiluftbädern.
Biozidprodukte, für die unter der Biozidrichtlinie 98/8/EG eine Zulassung oder Registrierung erteilt wurde, können gemäß den Voraussetzungen in Artikel 92 Absatz 1 der Biozid-Verordnung weiter auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden. Auch diese sind in der Datenbank enthalten.
Die Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813. 12) ist am 1. August 2005 in Kraft getreten und regelt einen grossen Teil der Produkte, die zur Bekämpfung von Lebewesen, von Viren über Staubmilben bis zu Säugetieren, verwendet werden. Bag desinfektionsmittel liste 2. Alle Produkte sind bewilligungspflichtig. Die Biozidprodukte sind in 22 verschiedene Produktarten unterteilt, wobei die Desinfektionsmittel den fünf ersten angehören. Produkte zur Händedesinfektion (hygienische und chirurgische Desinfektion) oder zur hygienischen Händewaschung sind der VBP unterstellt. Der VBP unterstehen auch Mittel zur Desinfektion von Oberflächen, Instrumenten (ohne Medizinprodukte) Schwimmbädern (Oberfläche und Wasser) und Trinkwasser. Die VBP gilt für Spitäler, Menschen, Laboratorien, die Lebensmittelindustrie (Schlachthöfe, Produktionsstätten, Restaurants, Küchen), den Veterinär- und Privatbereich, Kühlanlagen usw. Mehrere Zulassungsarten sind möglich und die Formulare stehen auf der Website der Anmeldestelle unter Prozeduren und Formulare zur Verfügung Produkte zur Desinfektion von Medizinprodukten, die noch zu anderen Zwecken verwendet werden, zum Beispiel zur Desinfektion von Oberflächen oder Einrichtungen, müssen gemäss geltender Gesetzgebung einer Konformitätsprüfung für Medizinprodukte unterzogen werden und die Anforderungen gemäss VBP und Chemikalienverordnung erfüllen.
Produktarten Biozidprodukte werden in vier Hauptgruppen eingeteilt: Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte. Die vier Hauptgruppen umfassen 22 Produktarten (Anhang 10 Biozidprodukteverordnung). Übergangszulassungen (ZN/ZB) Ein Gesuch für eine Übergangszulassung kann nur für Biozidprodukte gestellt werden, die mindestens einen notifizierten Wirkstoff enthalten. Abgrenzungsfragen Bestimmte Produkte liegen im Grenzbereich zweier Produktkategorien und deren Einstufung ist immer eine Fall-zu-Fall-Betrachtung. Sie müssen in ihrer Gesammtheit betrachtet werden (Betrachtung des Verwendungsziels und der Zusammenseztung). Behandelte Ware Dieser Leitfaden richtet sich an die kantonalen Vollzugsorgane, an Unternehmen und an die betreffenden Anwender. Desinfektionsmittel. Er stellt die gesetzlichen Grundlagen für die mit bioziden Wirkstoffen behandelten Waren vor. Schweiz-spezifische Zulassungsbestimmungen Hier finden Sie Erläuterungen zu Schweiz spezifischen Bestimmungen betreffend Zulassungen von Biozidprodukten.
Saubere Hände. Hygienische Händewaschung (EN1499). Schmutzige Hände. Chirurgische Händedesinfektion (EN12791). Saubere Hände. Flächendesinfektion: Behandlung der Fläche, Trocknung, Applikation des Desinfektionsmittels, das während der Anwendung trocknen kann. Verschiedene Versuche sind für die Wisch-, Sprüh, und Vernebelungsdesinfektion zu verwenden. Bag desinfektionsmittel liste 1. Diese zwei erforderlichen Phasen liefern genaue Angaben über die Wirksamkeit eines Desinfektionsmittels. Sie bestimmen: die verschiedenen Zielorganismen, Die Anwendungskonzentrationen und über die zur Erreichung einer befriedigenden Wirkung des Produkts erforderlichen Einwirkungszeiten. Insoweit diese Tests normiert sind, ist ein zuverlässiger Vergleich der Zusammensetzung der verschiedenen Wirkstoffe möglich. Die Wirksamkeitsbewertungen müssen nach anerkannten Normen in kompetenten Labors (Bakteriologie, Virologie usw. ) vorgenommen werden, die über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem verfügen. Es sind uns vollständige Kopien der Berichte einzureichen.
Wichtige Informationen zur Shareholder Rights Directive (SRD II) Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zur SRD II zusammengestellt: Die SRD II ist am 3. September 2020 in Kraft getreten. Die SRD II gilt für sämtliche Finanzinstitute, die für ihre Kundinnen und Kunden Aktien einer börsenkotierten Gesellschaft mit Sitz in der EU oder im EWR (nachfolgend «Gesellschaft») verwahren. Srd ii schweiz aktuell. Somit sind auch Kundinnen und Kunden der Baloise Bank SoBa AG, die solche Titel in ihrem Wertschriftendepot halten, von der SRD II betroffen. Eine Gesellschaft im Sinne der SRD II hat das Recht, ihren Aktionärinnen und Aktionäre Mitteilungen zu Unternehmensereignissen zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere Einladungen zu Generalversammlungen. Diese Informationen wird die Baloise Bank SoBa AG an ihre betroffenen Kundinnen und Kunden weiterleiten. Für die Übermittlung von solchen Informationen können die übermittelnden Finanzinstitute Kosten (eigene und Drittgebühren) geltend machen, ebenso für die Verarbeitung von damit zusammenhängenden Kundeninstruktionen.
Seit dem 3. September 2020 gelten neue Informations- und Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie. Obschon die SRD II eine europäische Richtlinie ist, müssen sich auch Finanzintermediäre (wie Banken) von Drittstaaten damit auseinandersetzen, wenn sie für Aktionäre börsenkotierter Gesellschaften Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Aktien erbringen. Von den Intermediären wird nach der Richtlinie erwartet, zwecks Aktionärsidentifizierung Informationen über die Aktionäre an börsenkotierte Gesellschaften mit Sitz in der EU/EWR zu übermitteln. Darüber hinaus hat eine solche Gesellschaft das Recht, ihren Aktionären Informationen zukommen zu lassen, welche die Ausübung der Aktionärsrechte erleichtern sollen. Srd ii schweiz. Die VZ Depotbank AG besorgt diverse Verwaltungshandlungen (z. B. Unternehmensereignisse mit/ohne Wahlmöglichkeit etc. ) für ihre Kunden gemäss Definition im Depotreglement. Für Fragen kontaktieren sie bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Als Depotbank hat Raiffeisen die Pflicht, auf Anfrage hin sämtliche, gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Identifikation des Aktionärs erforderlichen Angaben (wie Identifikationsnummer, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Beteiligungsart, Aktienzahl, Datum des Erwerbs und ggf. Srd ii schweiz corona. Angaben zu Dritten, die Anlageentscheide im Namen des Aktionärs treffen dürfen) an diejenige Gesellschaft zu übermitteln, deren Aktien Sie im Depot halten. Wichtiger Hinweis: Als Aktionär von SRD II betroffenen Aktien können Sie sich ab Inkrafttreten von SRD II nicht gegen die Offenlegung dieser Informationen entscheiden. Übermittlung von Informationen und Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten Eine einfachere und langfristige Mitwirkung der Aktionäre bei den Gesellschaften und damit eine erleichterte Ausübung der Aktionärsrechten, soll durch verbesserte Kommunikation und einen vereinfachten Informationsfluss zwischen den Gesellschaften und ihren Aktionären auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gewährleistet werden.
News 04. 05. 2022 Wo Steuern zur Nachhaltigkeit beitragen können – und wo nicht Ob ökologisch, ökonomisch oder sozial – Nachhaltigkeit spielt heute eine wichtige Rolle. Auch vor der Steuerpolitik macht der Trend nicht halt. Wir ordnen ein und zeigen auf, wo Steuern zur Nachhaltigkeit beitragen können – und wo nicht. Mehr lesen News 28. 04. 2022 SBVg begrüsst zwei neue Mitglieder Die Swiss Bankers Prepaid Services AG und die Abanca Corporacion Bancaria S. A. sind der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) beigetreten. Die SBVg heisst die beiden Finanzdienstleister im Spitzenverband des Schweizer Finanzplatzes willkommen. Mehr lesen Bleiben Sie informiert Abonnieren Sie unseren quartalsweisen Newsletter «Insight» Meinungen 27. 2022 Steuergeschenke ans Ausland stoppen! Schweizerische Bankiervereinigung - SwissBanking. Am 25. September stimmen wir über die Reform der Verrechnungssteuer ab. Wenn wir an der Urne ein JA einlegen, holen wir Geschäfte im Umfang von 900 Milliarden Franken in die Schweiz zurück. Das bringt zusätzliche Arbeitsplätze, Gewinn- und Einkommenssteuern sowie AHV-Beiträge für die Schweiz.
Mehr lesen News 26. 2022 Schweizerische Bankiervereinigung tritt der Net-Zero Banking Alliance bei Am 12. April 2022 hat die Schweizerische Bankiervereinigung als einer der ersten Verbände weltweit den Supporter-Status bei der Net-Zero Banking Alliance erhalten. Gleichzeitig empfiehlt sie ihren Mitgliedern, internationalen Netto-Null-Allianzen und Nachhaltigkeitsinitiativen im Bankbereich beizutreten. Damit betont sie die Wichtigkeit der Netto-Null-Allianzen zur Erreichung der weltweiten Klimaziele und unterstreicht die Rolle der Finanzbranche auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr lesen Meinungen 26. 2022 Netto-Null-Allianzen: Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Klimaziele Die Schweizerische Bankiervereinigung ist überzeugt: Internationale Netto-Null-Allianzen sind eine zielführende Massnahme zur Erreichung der nationalen und internationalen Klima- und Nachhaltigkeitsziele. Aktionärsrechterichtlinie II – SRD II. Deshalb empfiehlt sie ihren Mitgliedern, den für sie geeigneten Allianzen beizutreten.
Von 13:55 – 14:30 Uhr Radsport – Mountainbike Cross-Country Frauen, Teilaufzeichnung aus Albstadt/GER Nächste Sendung Um 14:30 Uhr Radsport – Mountainbike Cross-Country Männer
Präsident des Vereins ist August Benz, stellvertretender CEO der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Mehr lesen