Die "Flörsheimer Zeitung" und der Verlag Dreisbach haben eine bewegte Chronik vorzuweisen. 1897 erstmals erschienen (seit 1906 als "Tagblatt"), wurde die "Flörsheimer Zeitung" bereits 1903 in der Wickerer Straße in Flörsheim ansässig. Nachdem die Zeitung 1935 vom Verlag Heinrich Dreibach gekauft und zusammen mit dem "Hochheimer Stadtanzeiger" als "Maingau-Zeitung" publiziert wurde, gelangten Verlag und Zeitung 40 Jahre später in den Besitz der Familie Sievers. Der Verlag Dreisbach GmbH ist ein traditioneller regionaler Zeitungsverlag, der seit 1975 unter der Regie der Familie Sievers geführt wird. Heutiger Inhaber und alleiniger Geschäftsführer ist seit 2005 Christian Sievers. Die "Flörsheimer Zeitung" ist eine Wochenzeitung (Abonnement) und zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Flörsheim. Sie erscheint in einer Auflage von 3. 000 Expl. jeden Donnerstag in der Region Flörsheim, Wicker und Weilbach. Im Verlag erscheinen weiterhin als Wochenzeitung (Abonnement) der "Hattersheimer Stadtanzeiger" (amtliches Bekanntmachungsorgan) und der "Lokal-Anzeiger" (Abonnement) für die Orte der Mainspitze.
Hattersheim Thesen und Meinungen zu vier zentralen Themen Podiumsveranstaltung des Hattersheimer Stadtanzeigers - Gedanken der drei Bürgermeisterkandidaten Kompakt, knackig und Platz gebend für angeregtes Weiterdiskutieren unter den Zuhörerinnen und Zuhörern: Das war die Veranstaltung des Hattersheimer Stadtanzeigers zur Bürgermeisterwahl am 8. Mai, die am Montagabend knapp 200 Interessierte in die Stadthalle lockte. Auf dem Podium stellten sich … Innovationsquartier Schulstraße/Lindenstraße soll seinem Namen gerecht werden Stadtverordnetenversammlung: Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs zum Plangebiet einstimmig beschlossen Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 7. April wurde unter anderem auch über die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans zum neuen "Innovationsquartier Schulstraße / Lindenstraße" zur Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Die Parlamentarierinnen … Container auf Eddersheimer Kita-Gelände bleibt vorerst ungenutzt SPD-Fraktion erkundigte sich nach der Betriebserlaubnis für die Nutzung des Pavillons der Kita "Vogelnest" Im Vorfeld der jüngsten Sitzung der Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 7. April, legte die hiesige SPD-Fraktion dem Magistrat eine Anfrage bezüglich der Nutzung des Containers auf dem Gelände der Katholischen Kindertagesstätte St. Josef "Vogelnest" in Eddersheim vor.
: 06131/19240 Umweltamt (Bienen, Wespen, etc. ), Jugendamt und andere Behörden Die einheitliche Behördennummer ist erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen, Tel. : 115 Zentrale Leitstelle für den Rettungsdienst Qualifizierter Krankentransport und Feuerwehr, Tel. : 06192/5095 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. : 01805/607011 HNO und Augenärztlicher Notdienst Tel. : 116 117 (bundesweit und kostenlos) Kurzzeitpflege im Altenzentrum EVIM Seniorenzentrum Hattersheim, Schulstraße 38, Tel. : 06190/9789–0 Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Kreisvereinigung Main-Taunus, Geschäftsstelle Nachtigallenweg 19, Kelkheim, Tel. : 06195/6008–0; Frühförderstelle, Frankfurter Str. 80, Hofheim, Tel. : 06192/9739-400; Heilpädagogische Beratungsstelle STARK - EUTB, Kurhausstr. 11, Hofheim, Tel. : 06192/958642-0; Treffpunkt Leichte Sprache Tel. : 01578/4558825; Familienunterstütz. Dienst, Frankfurter Straße 80, Hofheim, Tel. : 06192/9739-555; Betreutes Wohnen Tel. : 06195/6008-115 Kontakt- und Beratungsstelle des DRK Psychosoziales Zentrum MTK Südwest, Im Boden 18, Hattersheim, Tel.
Wie das Foto mit Blick vom westlichen Ende (Kloberstraße) in die Gasse hinein zu erkennen gibt, ist im ersten Schritt die … Okrifteler Fähre bleibt zunächst im Trockendock Fairsaisonstart in diesem Jahr nicht wie üblich an den Osterfeiertagen Für die Ausflügler gibt es eine schlechte Nachricht. Die beliebte Fähre "Okriftel", die regulär Spaziergänger und Radfahrer pünktlich zu den Osterfeiertagen trockenen Fußes über den Main nach Kelsterbach bringt, kann ihre Fährsaison in diesem Jahr nicht pünktlich beginnen. "Zu unserem …
home Rechnungswesen Konten Rückstellungen Erläuterung vom Konto "Rückstellungen": Bei den Rückstellungen haben wir es mit Aufwendungen zu tun, deren Höhe und Fälligkeitsdatum noch nicht genau bekannt sind. Diese Aufwendungen müssen gebucht werden (Pflicht zur Passivierung), weil sie wirtschaftlich dem laufenden Geschäftsjahr zuzurechnen sind. Nach § 249 HGB muss ein Unternehmen in folgenden Fällen Rückstellungen bilden, d. h. entsprechende Aufwendungen buchen: ungewisse Verbindlichkeiten, z. B. für zu erwartende Steuernachzahlungen, Prozesskosten, Pensionsverpflichtungen drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, z. Rueckstellungen buchen übungen. Preisrückgänge bei gekauften, aber noch nicht gelieferten Rohstoffen unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen, z. Kulanz Bei der Buchung von Rückstellungen werden je nach Zweck der Rückstellung die Konten Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen eingerichtet.
Buchhaltung und Lohn Auflösung von Rückstellungen Sobald der Grund für die Bildung der Rückstellung weggefallen ist, muss die Rückstellung aufgelöst werden. In der Regel erfolgt dies über einen dieser Posten: "sonstige betriebliche Erträge" oder "periodenfremde Aufwendungen".
Dieses Vorgehen entspricht dem strengen Niederstwertprinzip als Teil des Vorsichtsprinzips. Rückstellungen mit Passivierungswahlrecht Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist das Passivierungswahlrecht für bestimmte Aufwendungen weggefallen. Vormals war es möglich, unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, wenn diese innerhalb des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden, sowie bestimmte größere Aufwendungen oder solche, zu denen ein längerer zeitlicher Aufwand gehört (bspw. Großreparaturen, Marketingkampagnen), mittels Rückstellung zu passivieren. Rückstellungen - Konto, Buchung & Beispiel. Dieses Wahlrecht besteht heute nicht mehr. Sonderfall: Pensionsrückstellungen Aus einer betrieblichen Altersvorsorge entsteht eine Verpflichtung des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern. Diese Pensionsrückstellungen sind mittlerweile gesondert geregelt (Art. 28 Abs. 1 EGHGB). Zurzeit gelten hier Übergangsregelungen. Für alle Zusagen ab dem Jahr 1987 besteht eine Passivierungspflicht und somit muss eine Rückstellung gebildet werden.