Sendebezug: SRF zwei, sportlive, 30. 11. 2019, 09:35 Uhr
Ich habe es versucht, aber es ging nicht. Ich habe etwas Panik bekommen. Es hat sich angefühlt, als würde ich nie wieder warm werden. Glücklicherweise war es nicht so dramatisch", erklärte sie nach ärztlicher Untersuchung. Einen weiteren Schreckmoment gab es auf dem Leader's Chair: "Meine Hosen begannen zu brennen. Ich weiß nicht warum. Vielleicht war ich einfach zu heiß. [lacht] Da war so ein Heizelement, da bin ich wohl zu nah rangekommen. Das war sehr unangenehm. " Für den Weg durch die Mixed Zone musste sich die Schwedin die Hose einer Teamkollegin leihen. Kuusamo langlauf weltcup der. "Ich bin in Ordnung, aber meine Hose ist hinüber. " Hennig nur 1, 5 Sekunden hinter Johaug Katharina Hennig (GER) © Thibaut/NordicFocus Mit einem heute erstklassigen Rennen bestätigte Katharina Hennig ihre sehr gute Form aus Muonio und kam überraschend nah an die weltbesten Athletinnen heran, nachdem sie sonst erst zur Tour de Ski in Topform kommt. Sie ging das rennen in den ersten Minuten vorsichtig an, lag aber schon nach 3, 1 Kilometern 13 Sekunden hinter Karlsson an fünfter Stelle.
Therese Johaug (NOR), Frida Karlsson (SWE), Katharina Hennig (GER), (l-r) © Thibaut/NordicFocus In einem ungewöhnlich spannenden Distanzrennen der Damen über zehn Kilometer im klassischen Stil setzte sich Frida Karlsson gegen Therese Johaug durch. Katharina Hennig fehlen nach einem sensationellen Rennen nur wenige Sekunden zum Sieg. Enges Duell zwischen Karlsson und Johaug Frida Karlsson (SWE) © Thibaut/NordicFocus Erst 30 Minuten vor dem Start wurde entscheiden, dass Rennen trotz der extremen Kälte von fast -20° wie geplant auszutragen. Nach den Ergebnissen der FIS-Rennen war anzunehmen, dass Frida Karlsson in dieser Saison näher an Therese Johaug herankommen würde. Dass es aber schon im ersten Rennen so spannend wird, lässt Hoffnung aufkommen auf eine spannende Langlauf Saison. Kuusamo langlauf weltcup von. Nahezu das gesamte Rennen lag die Schwedin knapp vor der Norwegerin, gegen Ende des Rennens brach Johaug dann unerwartet noch etwas ein, so dass Karlsson im Ziel 13 Sekunden vorn lag. In den letzten drei Jahren hatte Johaug das erste Distanzrennen in Ruka immer mit mindestens 20 Sekunden Vorsprung gewonnen.
Fahrzeuge, die in einem Drittstaat zugelassen sind, dürfen durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland grundsätzlich nicht gelenkt werden. Da diesbezüglich aber Ausnahmeregelungen bestehen, ist dringend zu empfehlen, sich vorab mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen. Verwendung im Inland weniger als 1 Monat lang Ab der Einbringung eines Fahrzeuges mit ausländischer Zulassung ist es auch Inländern erlaubt, bis zu einem Monat dieses Fahrzeug zu verwenden, ohne dass es in Österreich zugelassen werden muss. Diese Frist beginnt mit der erstmaligen Einfuhr nach Österreich. Durch vorübergehende Fahrten ins Ausland bleibt die Frist unberührt. Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein Fahrzeug auch in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss (österreichisches Kennzeichen). Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, dass Inländer im Ausland zugelassene Fahrzeuge in Österreich legal verwenden können.
Als Hauptwohnsitz in diesem Sinne wird der Mittelpunkt der Lebensbeziehung angesehen. Folgende Kriterien werden in der Praxis hier herangezogen: Aufenthaltsdauer, Arbeitsplatz, Wohnsitz der Familienangehörigen (insbes Kinder), etc. Es wird daher nicht darauf abgestellt, ob ein Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet ist, sondern wie lange zu welchem Zweck man sich in Österreich aufhält. Wenn im Inland kein Hauptwohnsitz besteht, so wird zunächst auch nicht vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Dann ist das Fahrzeug auch nicht zuzulassen und Steuern und Abgaben fallen im Inland nicht an. Die Finanzbehörden gehen jedoch davon aus, dass bei ausländischen Fahrzeugen die für " Inländer-typische" Fahrten verwendet werden (wie z. B. Fahrten zum Einkaufen, zur Arbeitsstelle, Schule etc. ) der dauerhafte Standort des Fahrzeuges in Österreich gelegen ist, was wiederum die Zulassungs samt Abgaben- und Steuerpflicht auslöst. Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich dürfen ein ausländisches Fahrzeug bis zu einem Jahr verwenden.
Dazu genügt aber bereits eine Reise nach Tirol über das "deutsche Eck" – unabhängig davon, ob diese Reise dienstlich oder auch privat motiviert war. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer – der Arbeitnehmer muss weisungsgebunden sein. Das wird beispielsweise dann vorliegen, wenn Wochen- oder Tätigkeitsberichte an den Arbeitgeber zu übermitteln sind. Eine bloße Scheingesellschaft im Ausland zu gründen, um "steueroptimiert" in Österreich mit ausländischen Kennzeichen herumzugondeln, ist daher nicht zielführend, wenngleich vermutet werden darf, dass viele schwarze Schafe genau derart in Österreich unterwegs sind. Auch ist die Glaubwürdigkeit der Firmenfahrzeugeigenschaft bei einigen Exemplaren durchaus in Frage zu stellen;)
Achtung: Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Lenker nicht selbst Zulassungsbesitzer ist. Es handelt sich um eine gesetzliche Vermutung, die im Fall der Anzeige vom beschuldigten Lenker widerlegt werden kann. Die Beweislast liegt beim Angezeigten. Lenker mit Nebenwohnsitz in Österreich Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben (etwa weil der Lenker den Nebenwohnsitz in Österreich hat), ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden. Ziehen eines ausländischen Anhängers Auf Antrag eines österreichischen Zulassungsbesitzers hat die Behörde für Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, Kennzeichentafeln mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auszugeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat.
Immer wieder entdeckt man auf Österreichs Straßen die Finanzpolizei. Sie fahndet nach Autolenkern, die mit einem ausländischen Kennzeichen unterwegs sind und eigentlich in Österreich NOVA-pflichtig wären. Wird festgestellt, dass das Fahrzeug in Österreich der Normverbrauchsabgabe unterlegen würde, drohen hohe Strafen. Der folgende Beitrag soll Ihnen eine Übersicht zu der komplizierten Rechtslage bieten. Prinzipiell unterliegt der NoVA der Erwerb oder die Verwendung von Fahrzeugen in Österreich, die bisher nicht zum Verkehr im Inland zugelassen waren. Daher werden auch viele Lenker mit ausländischem Kennzeichen auf Österreichs Straßen von der Finanzpolizei kontrolliert. Wer die NoVA-Pflicht umgehen möchte, darf daher das Fahrzeug grundsätzlich nicht im Inland verwenden. Unter welchen Umständen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zugelassen werden muss, bestimmt sich nach dem dauernden Standort des Fahrzeuges iSd Kraftfahrgesetz (KFG). Wo dieser liegt, hängt von zahlreichen Faktoren des Lenkers (Familienwohnsitz, Eigentumsverhältnisse' Nutzungsverhalten – siehe auch weiter unten) ab und ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Als Hauptwohnsitz gilt der Ort, an dem sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses befindet. Der im zentralen Melderegister eingetragene Hauptwohnsitz ist nur ein Indiz. Bei Tages-, Wochen und Monatspendlern sowie bei Saisonarbeitern (zB in der Gastronomie) gilt, nach Ansicht der Finanz, als Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familienwohnsitz. Bei unterhaltsberechtigten Studenten wird auf den Wohnsitz der Eltern abgestellt. Wird der dauernde Standort des Kfz, entsprechend den vorstehenden Ausführungen, in Österreich vermutet, ist zu prüfen, ob dies im Rahmen eines Gegenbeweises widerlegt werden kann. Nach der Rechtsprechung gilt der Gegenbeweis dann als erbracht, wenn das Kfz fast ausschließlich oder überwiegend (zB an 5 von 7 Tagen in der Woche) im Ausland genutzt wird und sich daher der dauernde Standort im Ausland befindet. Kann der Gegenbeweis nicht erbracht werden, entsteht NoVA-Pflicht, auch bei Unterlassung der Zulassung im Inland (= verbotene Weiterverwendung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland).
Die Verkürzung der NoVA und allenfalls der Kfz-Steuer und Umsatzsteuer kann finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die nur durch eine rechtzeitig eingebrachte Selbstanzeige verhindert werden können. Fazit Falls der erwähnte Initiativantrag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung führen sollte, dann ergibt sich als Konsequenz, dass die Monatsfrist mit dem erstmaligen Verbringen bei der Einfuhr nach Österreich zu laufen beginnt. Kurzfristige Auslandsaufenthalte hemmen diese Frist nicht mehr (bzw. weiterhin nicht). Diese können nur dazu führen, dass sich der dauernde Standort des Fahrzeuges wiederrum in das Ausland verlagert und folglich die Jahresfrist anwendbar wäre. Bildquelle: BMF