Auf deinem Weg zum IHK-Wirtschaftsfachwirt (IHK) wirst du immer wieder mit Zahlen und Daten konfrontiert: Wie viele Jahre an Berufserfahrung benötigst du für die Anmeldung? Aus wie vielen Teilen setzt sich deine Abschlussprüfung zusammen? Wie viel Zeit steht dir für die Aufgaben zur Verfügung? Wie lange dauert eine Prüfung? Wirtschaftsfachwirt mündliche prüfung ihk. All diese Fragen möchte ich dir in diesem Blogartikel möglichst kompakt und übersichtlich beantworten. Dazu habe ich ein etwas ungewöhnliches Format gewählt: Du bekommst eine Liste der wichtigsten Zahlen rund um den IHK-Wirtschaftsfachwirt – sortiert nach Prüfungsteilen. Ich bin sehr gespannt, welche Daten du bereits kanntest und wie viele Überraschungen für dich dabei sind. Viel Spaß mit dem IHK-Wirtschaftsfachwirt in Zahlen! Die Basis für deinen Wirtschaftsfachwirt 79 Industrie- und Handelskammern in ganz Deutschland bieten dir die Möglichkeit, deine Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt (IHK) abzulegen. ≈ 8500 Teilnehmer pro Jahr haben in den vergangenen Jahren die Prüfung zum IHK-Wirtschaftsfachwirt abgelegt.
2-mal pro Jahr finden die offiziellen IHK-Prüfungen statt (im Frühjahr und im Herbst). 3 Prüfungsteile erwarten dich beim Wirtschaftsfachwirt, konkret: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen (schriftlich) Handlungsspezifische Qualifikationen (mündlich) 9 Themenbereiche werden insgesamt abgefragt. 3 Versuche stehen dir für jeden Prüfungsteil zur Verfügung. 73, 25% aller Teilnehmer haben die Prüfung zum "IHK-Wirtschaftsfachwirt/in" erfolgreich abgeschlossen. (Stand: 2018). Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" 0 bis 3 Jahre Berufserfahrung sind für die Teilnahme an der Prüfung erforderlich (abhängig von deiner beruflichen Ausbildung). 4 Qualifikationsbereiche erwarten dich in der Prüfung, nämlich: Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung 330 Minuten wird deine Prüfung der "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" dauern. Die Zeit verteilt sich nach folgendem Muster auf die Qualifikationsbereiche: 75 Minuten für Volks- und Betriebswirtschaft 90 Minuten für Rechnungswesen 75 Minuten für Recht und Steuern 90 Minuten für Unternehmensführung 100 Punkte pro Qualifikationsbereich bekommst du für eine fehlerfreie Leistung.
1 2 3 4 Seite 4 von 8 5 … 8 #31 Zitat von "Sunny-Colonia" Stimmt. Ich musste jetzt auch 6 Monate auf die Wiederholung warten. Ich hatte bei der mündlichen Prüfung nicht das Gefühl, dass die von den schriftlichen Ergebnissen abhängig gemacht wurde. Im Gegenteil- die Atmosphäre im Gespräch war sehr nett. Wären meine Nerven nicht mit mir durchgegangen (wovor ich im nächsten Anlauf Angst habe) und hätte ich mich nicht sooo im Thema vergaloppiert, was mich zusätzlich selbst unter Druck gesetzt hat, würde ich vielleicht sogar sagen können, die mündliche Prüfung ist entspannt vom Ablauf her Auf jeden Fall hatte ich nicht das Gefühl, dass die Prüfer es einem sooo schwer machen möchten, dass man nach Möglichkeit durchfällt. Klar, man sollte schon wissen, worüber man redet. Aber es sind alles "Menschen", die Dir wünschen, dass Du bestehst. Mein Eindruck zumindest... Welches Thema hattest du denn in deiner mündlichen Prüfung? Und wie sind denn deine Nerven mit dir durchgegangen? Es ist echt hilfreich von jemanden der schon Erfahrung damit hat mal zu hören wie das läuft #32 Hallo ich habe auch eine Frage zur mündlichen Prüfung.
Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung. Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr fällig. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer. FAQ und weiterführende Informationen Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892) Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link:) Formulare A-Z (Nr. 3165208) Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244) Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294) Lehrgangsanbieter finden Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324) Prüfungsordnungen (Nr. 1154526) Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
#35 Hallo alle zusammen, ich habe gestern am 05. 06. meine mündliche Prüfung abgelegt und mit 84 Punkten bestanden. Ich konnte zwischen 2 Themen wählen. Das abgelehnte Thema habe ich bereit wieder verdrängt, da ich es nur kurz zur Auswahl überfolgen hatte und mich unmittelbar auf mein gewähltes Thema konzentriert habe. Mein Thema war "Beudeutung von Handlungskompetenz" Beschreibung (sinngemäß): Sie sollen im Rahmen der Personalentwicklung ein Senimar zum Thema Handlungskompetenzen halten. Aufgaben: 1. Erläutern sie die Bedeutung von Handlungskompetenz 2. Differenzieren Sie zwischen Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Individualkompetenz 3. Erläutern Sie den Seminarablauf, die Präsentationsmethode und den Medieneinsatz Die danach im Fachgespräch gestellten Fragen bezogen sich rein auf das Themengebiet der Präsentation. Insbesondere an Stellen die etwas schwammig erläutert waren oder beim Einsatz von Fachbegriffen bekam ich den Ball gleich wieder zurückgespielt. Schöne Grüße und viel Glück an alle cnkwesi PS.
Nach 30 Minuten holt Dich jemand rüber in den Prüfungsraum und sagt, das Du schon mal die technischen Vorbereitungen treffen kannst. Wenn Du fertig bist wirst Du begrüsst, gefragt, ob Du Dich in der Lage fühlst, die Prüfung abzulegen (wird oft weggelassen, sollte aber sein) - und dann kannst Du Dich kurz vorstellen und mit dr Präs. loslegen. - Viele Kammern verschicken mit der Einladung ein Infoblatt. Wer mir über PN seine mail gibt, kann so was gerne von mir kriegen. Findet man aber auch im Netz, zB bei der IHK Kassel #34 Ich habe da nochmal eine Frage, besonders an dich Reinhard. ich stelle de Frage aber hier, falls jemand evtl. die gleiche Frage hat wie ich In deinem Buch Präsentationspraxis steht, dass man u. a. Folien zur Verfügung hat. Ein paar Sätze weiter steht aber, dass die Folien bei Kurzpräsentationen wie bei der Prüfung des Wirtschaftsfachwirt ausscheiden. Sind diese einfach nur nicht geeignet für eine Kurzpräsentation da es zu zeitaufwendig ist oder werden die für Kurzpräsentationen gar nicht erst angeboten?
Verlängerung Konsultation COVID-19 / Extension consultation COVID-19 (Erlass des BMF vom 04. 10. 2021, 2021-0. 677. 478) Aufhebung von Auslegungsfragen / Cancellation of questions of interpretation (Erlass des BMF vom 17. 06. 412. 101, BMF-AV Nr. 82/2021) (Erlass des BMF vom 22. 01. 035. 212) Grenzgängerregelung gem. Art 15 (6) / Frontier workers according to Art. 15 (6) (Erlass des BMF vom 30. 04. 2019, BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV Nr. 68/2019) Auslegung gem. Art 18 (2) / Interpretation of Art. 18 (2) Erlass des BMF vom 22. 11. 2018, BMF-010224/0374-IV/8/2018, BMF-AV Nr. 165/2018) Amtshilfe im Bereich Mehrwertsteuer / Administrative cooperation on VAT (Erlass des BMF vom 01. 08. 2016, BMF-010221/0463-VI/8/2016) Arbeitskräftegestellung / Hiring-out of labour (Erlass des BMF vom 12. Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kraft getreten. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014) Informationsaustausch / Exchange of information (Erlass des BMF vom 14. 02. 2014, BMF-010221/0792-VI/8/2013) Hinterbliebenenpensionen / Survivors' pension (Erlass des BMF vom 10.
Da aber in den VAE keine Einkommensteuern Steuern erhoben werden, läuft die Anrechnung ins Leere. Im Ergebnis wird Deutschland die bei einer Tätigkeit in den VAE erzielten Einkünfte und gleichzeitiger Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes voll besteuern. Die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts aufgrund der 183-Tage-Regelung faktisch steuerfrei zu erhalten, besteht somit ebenfalls nicht mehr. Des Weiteren sind sämtliche geldwerten Vorteile wie z. B. Mietkostenzuschuss, Schulgeld für die Kinder, Chauffeurdienste, Hausmädchen oder Mitgliedschaften nach deutschen Kriterien zu beurteilen und folglich in voller Höhe in Deutschland zu versteuern. Fazit: Die Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes wird somit zur Steuerfalle und kann zu erheblichen, unvorhergesehenen Steuernachzahlungen führen. Ausländische Aufsichtsräte – Besonderheiten bei der Besteuerung | Rödl & Partner. Diese Folge lässt sich nur vermeiden, wenn der Beteiligte seinen Wohnsitz in Deutschland mit Beginn der Entsendung in die VAE vollständig aufgibt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ralf Löbker Fon: +49 (0)89 45 22 86 528 Fax: +49 (0)89 45 22 86 525 Mail: UAE Mobile: +971 (0)55 381 0885
03. 1b Steuerfreiheit in den VAE Befinden Sie sich auf der Suche nach einem politisch authentischen Land, welches Ihnen, Ihrer Familie und Ihrem Unternehmen Sicherheit, hohe Lebensqualität und maximale Chancen bietet? Doppelbesteuerungsabkommen schweiz vereinigte arabische emirate mit. Möchten Sie zukünftig Ihre geschäftlichen Erträge und privaten Einkünfte zudem steuerfrei vereinnahmen, sich dabei nicht an eine jährliche Mindestaufenthaltsdauer im Lande gebunden fühlen müssen und somit Ihr Leben flexibel und unabhängig gestalten können? Wenn Sie sich bereits schon länger mit dem Thema Wohnsitzverlagerung, Firmengründung im Ausland und Steuerfreiheit beschäftigen, dann haben Sie sicher erkannt – es gibt weltweit tatsächlich nur sehr wenige Staaten, welche für eine Wohnsitzverlagerung und Firmengründung so geeignet sind, wie die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Vereinigten Arabischen Emirate, kurz mit VAE bezeichnet, bieten Ihnen u. a. : reale Steuerfreiheit, eine hohe politische, finanzielle und persönliche Sicherheit, einen gehobenen und westlichen Lebensstil, ein hervorragendes Bildungssystem und ein unermesslich großes Freizeitangebot.