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Ein so digital generiertes Formular ersetzt zudem keinen Scheidungsantrag! So etwas wie ein digitales Scheidungsantragsformular gibt es bis dato noch nicht. Auch der Begriff der Online-Scheidung ist in diesem Zusammenhang irreführend, da vermutet werden könnte, dass eine komplette Scheidung durch digitale Kommunikation vonstatten gehen kann. Dem ist jedoch nicht so. Ein Scheidungsformular, das online verfügbar ist, ersetzt keinen Scheidungsprozess Eine Scheidung ist häufig ein langwieriges und naturgemäß nervenzerrendes Procedere. Haben sich zwei Ehegatten erst einmal zu der Entscheidung durchgerungen, eine Scheidung einzureichen, steht viel Organisation an. Die wenigsten dürften im Vorfeld wissen, was alles auf sie zukommt – insofern sind entsprechende Annoncen natürlich verlockend. Sie müssen jedoch wissen, dass es sich bei solch einem Scheidungsformular lediglich um eine Möglichkeit handelt, die Kosten der Scheidung einzuschätzen und einen Erstkontakt zum Anwalt herzustellen. Sie können Ihren Antrag auf Scheidung durch das Formular quasi unverbindlich "antesten".
Zustimmung zur Scheidung: Muster zum kostenlosen Download Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden in der Regel beide Ehegatten der Scheidung zustimmen. Wollen Sie der Scheidung zustimmen, können Sie eine entsprechende Einverständniserklärung vergleichsweise unkompliziert abgeben. In der Regel genügt ein kurzer Zweizeiler. Im Folgenden finden Sie für die Zustimmung in den Scheidungsantrag eine entsprechende Vorlage, die der ersten Orientierung dienen kann. Die benötigten Angaben für die Zustimmung erhalten Sie in der Regel mit Übersendung des Scheidungsantrages durch das Gericht. [Name und Anschrift des Antragsgegners] [Anschrift des Familiengerichts] [Ort, Datum] In der Familiensache [Name Antragsteller]. /. [Name Antragsgegner] -[Aktenzeichen des Familiengerichts]- sind die Angaben in dem mir übersandten Antrag auf Scheidung vom [Datum] zutreffend. Ich stimme der Scheidung zu. [Unterschrift Antragsgegner] Dieses Muster hier herunterladen Hier können Sie sich, wollen Sie der Scheidung Ihre Zustimmung erteilen, das Muster kostenlos herunterladen.
Die Scheidung der Ehe im Einvernehmen ist nur möglich, wenn die Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist. Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie hier. Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft im Einvernehmen ist nur möglich, wenn die Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist. Dieses Formular kann für einen Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils verwendet werden. Dieses Formular kann für eine Scheidungsklage nach § 55 Ehegesetz verwendet werden. Liegt kein schuldhaftes Verhalten vor und willigt die Ehegattin/der Ehegatte nicht in eine Scheidung ein, so kann die andere Ehepartnerin/der andere Ehepartner erst dann erfolgreich auf Scheidung klagen, wenn die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben und die Ehe unheilbar zerrüttet ist (d. h. es kann nicht erwartet werden, dass die Ehegemeinschaft wiederhergestellt werden kann). Nach überwiegender Auffassung ist die häusliche Gemeinschaft als Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft dann aufgehoben, wenn zwischen den Ehegatten alle wesentlichen Gemeinschaftskontakte abgebrochen sind, die persönliche Berührung daher weitestgehend ausgeschaltet ist.
Ihr Scheidungs- Infopaket Haben Sie sich dafür entschieden, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen und sich scheiden zu lassen, gibt es viele Dinge die Sie beachten und regeln müssen. Um Ihnen den Prozess Ihrer Trennung und Scheidung zu vereinfachen, haben wir für Sie alle wichtigen Formulare zusammengetragen. Diese können Sie sich jederzeit kostenlos herunterladen. Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Trennung und Scheidung oder benötigen Sie noch weitere Informationen, dann fordern Sie einfach unser Gratis-Infopaket an. Vollmacht Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir Ihre Vollmacht. Download ( Dateigröße: 210 KB) Optionen Autor Redaktion Teilen Diese Seite drucken
Persönliche Verhältnisse der Beteiligten Der Antragsteller, geb. am _________________________, und die Antragsgegnerin, geb. am _________________________, haben – wie im Antrag bezeichnet – die Ehe geschlossen. Beweis: 1. Stammbuch, vom Antragsteller im Termin vorzulegen 2. Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (Anlage A 1) 3. Personalausweise, im Termin vorzulegen Die Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige. Aus der Ehe sind zwei minderjährige Kinder hervorgegangen: ▪ _________________________, geb. am _________________________ Beweis: Geburtsurkunden der Kinder (Anlagen A 2 und A 3) Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 1 FamFG. Die Beteiligten haben keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr. Die gemeinsamen minderjährigen Kinder haben mit der Antragsgegnerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in _________________________, also im Bezirk des angerufenen Gerichts. [Alt. 1:] Die Beteiligten haben sich über den Unterhalt für die Kinder, den Umgang und die elterliche Sorge geeinigt.
Kommt das Gericht zur Ansicht, dass die Ehe nicht unheilbar zerrüttet ist oder hat die klagende Ehegattin/der klagende Ehegatte das Scheitern der Ehe verschuldet und würde die Scheidung die beklagte Ehegattin/den beklagten Ehegatten beispielsweise wegen ihres/seines Alters hart treffen, so kann das Scheidungsbegehren abgewiesen werden. Nach sechsjähriger Trennung ist dem Scheidungsbegehren jedenfalls stattzugeben. Auf Antrag der beklagten Ehegattin/des beklagten Ehegatten hat jedoch auch in diesen Fällen ein Schuldausspruch zu erfolgen, wenn die Klägerin/der Kläger allein oder überwiegend zum Scheitern der Ehe beigetragen hat. Weitere Informationen finden Sie hier. Dieses Formular kann für eine Scheidungsklage nach § 49 Ehegesetz verwendet werden. Hat eine Ehepartnerin/ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, so kann die andere/der andere auf Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Partnerin/des Partners klagen.
Der Antragsteller bezieht ein monatliches Netto-Einkommen in Höhe von (Betrag). Die Antragsgegnerin bezieht ein monatliches Netto-Einkommen in Höhe von (Betrag). (…) Die Beteiligten haben allein bzw. zusammen kein Vermögen über einen Betrag in Höhe 60. 000, - € (…) Die Beteiligten haben allein bzw. zusammen Vermögen über einen Betrag in Höhe 60. 000, - € und zwar wie folgt Vermögen des Antragstellers (Betrag) Vermögen der Antragsgegnerin (Betrag) Rechtsanwalt