Pflegevertrag Hund zwischen Alexa Mayer, Franzstr. 18, 52511 Geilenkirchen und: Name:______________________________________________________________________ Adresse:____________________________________________________________________ Tel:________________________________________________________________________ Mail:_______________________________________________________________________ Tel.
(2) Sollte der Tierpfleger innerhalb der Betreuungszeit erkranken, so hat er eine Vertretung seiner Wahl zu stellen, die die Betreuung an seiner Stelle übernimmt. (3) Der Tierpfleger verpflichtet sich dazu, über alle die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. § 3 Pflichten des Tierhalters (1) Der Tierhalter verpflichtet sich, genügend Futter, Zubehör und Einstreu zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht ausreichen, so ist der Tierhalter dazu verpflichtet, die Kosten für ggf. Pflegestelle für Tiere: was ist zu beachten?. zusätzlich benötigtes Material zu begleichen. (2) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, dem Tierpfleger alle Krankheiten des Tieres rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere wenn es sich um Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr handelt. (3) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, dem Tierpfleger bei Übergabe evtl. vorliegende Gewohnheiten, Bösartigkeiten oder sonstige Eigenschaften des Tieres mitzuteilen, die für die Betreuung wichtig sein könnten.
Mit dieser Vorlage kann man einen Tierbetreuungsvertrag erstellen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag über die Betreuung bzw. die Pflege eines Haustieres. Ein Tierbetreuungsvertrag wird zwischen dem Haustierhalter und dem Tierpfleger abgeschlossen. Der Abschluss eines Tierbetreuungsvertrages ermöglicht es, Missverständnisse vorzubeugen, die rechtliche Lage zu verdeutlichen und die Verantwortlichkeiten zu bestimmen. Ein Tierhalter ist derjenige, der das Bestimmungsrecht bzw. die Verfügungsgewalt über das Tier hat und aus eigenem Interesse für den Unterhalt des Tieres aufkommt. Unter einem Haustier versteht man ein domestiziertes, zahmes, vom Menschen zu seinem Vergnügen gehaltenes Tier. Darunter fallen unter anderem Hunde, Katzen, Nagetiere sowie bestimmte Fische und Vögel. Abzugrenzen vom Haustier sind Nutztiere, d. h. Pflegevertrag für hundertwasser. Tiere, die zur Gewinnung tierischer Produkte gehalten werden und dem Tierhalter somit einen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Der Tierpfleger ist derjenige, der sich um die Pflege bzw. die Betreuung des Haustieres kümmert.
Danke Akani.. weißt du obe s Verträge im Internet gibt? ich kann ja noch was dazuschreiben Würde ich einfach mal googlen, vielleicht findet sich da was. Hallo, also ob es Muster im I-net gibt, weiß ich nicht, aber ich würde notfalls lieber jemand fragen, der sich in Rechtssachen ein bisschen auskennt, auch zwecks der Formulierungen etc. Da gibt es oftmals Sachen, die werden geschrieben, bringen dann aber hinterher gar nichts, vorallem kommt es häufig auf die Ausformulierung und so an - Beamtendeutsch ist Pflicht sozusagen... :roll: Was ich noch wichtig finde ist, dass du dir Kopien von allen wichtigen Dokumenten geben lässt (Anmeldung bei der Gemeinde, Impfpass, eventuelle Untersuchungsergebnisse usw. ) damit du dich im Notfall "ausweisen" kannst, bzw. nachweisen kannst, wo der Hund herkommt, da es ja nicht dein Eigentum ist, sondern er sich nur vorübergehend in deinem Besitz befindet. Pflegevertrag ? oder einfach nur so?. Finde ich auch wichtig für die Besitzerin, da sie lieber alle Originale behalten sollte. (ist jetzt nicht darauf gemünzt, dass ich die für unglaubwürdig halte oder so, bitte nicht falsch verstehen!
Hier werden unter anderem die für die Erstellung des Jahresabschlusses (siehe ergänzend z. B. auch Artikel Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Lexikon) gültigen Regelungen beschrieben und durch Regelungen für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, Genossenschaften und bestimmte Geschäftszweige ergänzt. Konkrete Regelungen zur Gültigkeit und Ausgestaltung der Rechtsgeschäfte zwischen mindestens einem Kaufmann finden sich schließlich im vierten Buch des HGB (§§ 343 – 475h). Bei Fragen zur Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrages, dem Recht auf Rücktritt oder Wandlung, Minderung des Kaufpreises etc., kommen diese Rechtsnormen zur Geltung. Doch nicht nur für den Handelskauf finden sich Regelungen im vierten Buch des HGB. Handelsrecht - Dr. Weinelt & Collegen · Rechtsanwälte in Regensburg. Auch die Ausgestaltung von Geschäften mit Speditions- oder Lagerunternehmen, sowie für Fracht- und Kommissionsgeschäfte sind in den Rechtsnormen des vierten Buches des HGB geregelt. Beispiel: Im Streit mit dem Kioskbesitzer bzw. dessen Lebensgefährtin kann sich der Zeitungskäufer auf die Vorschriften des §§ 343 ff. HGB berufen.
Was ist unter dem Privatrecht zu verstehen? Sowohl das Privatrecht als auch das öffentliche Recht sind die beiden Säulen des Rechtssystems. Meistens wird auch als dritte Säule das Strafrecht genannt – dies ist jedoch streng genommen Teil des öffentlichen Rechts. Das Privatrecht regelt die Beziehungen, die rechtlich gleichgestellte Personen miteinander eingehen können. Es handelt sich hierbei um natürliche Personen und um juristische Personen, wie beispielsweise Vereine oder Unternehmen. Das Privatrecht gliedert sich in zwei Unterkategorien, das heißt, in: Allgemeines Privatrecht – auch Zivilrecht bzw. bürgerliches Recht genannt Sonderprivatrecht Das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB – ist das bekannteste Gesetz im Privatrecht. Anwendungsbereiche des Privatrechts sind unter anderem: Erbrecht Familienrecht Nachbarrecht Allgemeines Vertragsrecht Beinahe jedes Vertragswerk, wie beispielsweise ein Kaufvertrag, Ehevertrag oder auch ein Dienstvertrag, ist nach Privatrecht geschlossen. Das Privatrecht kennt darüber hinaus zwei Sonderfälle: das Internationale Privatrecht und das Verwaltungsprivatrecht.
1, S. 1 ↑ Rainer Wörlen, Handels- und Gesellschaftsrecht, 2012, Rz. 10, S. 6 ↑ Klaus Spangemacher, Handels- und Gesellschaftsrecht, 2008, S. 24. ↑ Claus-Wilhelm Canaris: Handelsrecht – Ein Studienbuch. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-52867-5, § 17 I Rn. 4.