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Arbeitgeber informieren Vergewissern Sie sich vor der Beantragung beispielsweise eines Bürostuhls oder anderen Hilfsmitteln, dass Ihr Arbeitgeber dessen Einsatz erlaubt und Sie diese an Ihrem Arbeitsplatz nutzen dürfen. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Arbeitsmittel in seinem Betrieb verwendet werden Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers Auch ein oder mehrere Kostenvoranschläge sind normalerweise einzureichen. Nachdem der ärztliche Bescheid vorliegt und Sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen haben, machen Sie sich auf die Suche nach einem passenden orthopädischen Bürostuhl bei Ihrem Fachhändler und lassen sich einen Kostenvoranschlag machen. Wichtig: Kaufen Sie den Bürostuhl erst, nachdem Sie die Zusage zur Kostenübernahme haben. Andernfalls erlischt der Anspruch und Sie erhalten keinen Zuschuss. Antragsformular des Kostenträgers Fordern Sie das jeweilige Antragsformular Ihres Kostenträgers an und füllen Sie dieses aus. Die entsprechenden Formulare finden Sie direkt auf der Website Ihres Kostenträgers.
Danach gilt, dass der Arbeitgeber mindestens Bürostühle bereitzustellen hat, die dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das sind GS-geprüfte, bzw. Bürostühle mit GS-Zeichen. GS-geprüfte Bürostühle entsprechen den gültigen Normen. Es besteht aber kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Spezialstühle, welche mehr Komfort oder weitere Einstellungsmöglichkeiten bieten. Außerdem haben Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl, wenn ein Großteil seiner Arbeitszeit aus einer sitzenden Tätigkeit besteht. Müssen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeitstätigkeit hingegen nur unregelmäßig oder sporadisch sitzen, besteht kein zwingender Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl. Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer wenn ihm auch ein ergonomischer Bürostuhl gesundheitliche Probleme verursacht? Gehen die Ansprüche des Arbeitnehmers aus gesundheitlichen Gründen über das gewöhnliche Standardmodell eines ergonomischen Bürostuhls hinaus, gibt es verschiedene Anlaufstellen, um das Problem zu lösen: Arbeitgeber: Viele Arbeitgeber sind von sich aus bereit, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren und eventuelle Mehrkosten für medizinisch notwendiges Mobiliar (z. einen orthopädischen Bürostuhl) zu übernehmen.
Haben Sie sich vielleicht auch schon mal gefragt, ob Ihnen die Krankenkasse eigentlich einen ergonomischen Bürostuhl verschreiben könnte? Ich möchte diese Frage klären und auf die möglichen Zuschüsse für orthopädische und ergonomische Bürostühle eingehen. Antrag für einen ergonomischen Bürostuhl von der Krankenkasse Grundlegend könnte jede Person, die eine sitzende Arbeit ausführt, einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl beantragen. Die andere Frage ist allerdings, ob auch jeder Antrag genehmigt wird. Das Ziel sollte es sein, mit dem bereitgestellten Stuhl die Teilnahme am Arbeitsleben dauerhaft sicherzustellen. Wer also gesundheitlich arbeitsfähig bleiben möchte und dies nur mit dem orthopädischen oder ergonomischen Stuhl erreichen kann, der ist für einen Antrag bei der Krankenkasse geeignet. Das Ziel ist es, mit einem ergonomischen Stuhl die Behinderungen oder die reinen Einschränkungen bei der Arbeit zu lindern sowie auszugleichen.
Krankenkasse: Mittlerweile haben auch die Krankenkassen erkannt, dass bei bestimmten medizinisch bedingten körperlichen Einschränkungen, wie zum Beispiel dem Hohlkreuz, Skoliose oder einem Bandscheibenvorfall, ein orthopädischer Bürostuhl solche gesundheitlichen Behinderungen ausgleichen oder mildern kann. Ein orthopädischer Bürostuhl ist auf jeden Fall kostengünstiger als aufwendige Behandlungen oder Reha-Maßnahmen. Krankenkassen bezuschussen bis zu 435 Euro einen solchen orthopädischen Bürostuhl, wenn der Antrag mit einer medizinischen Notwendigkeit begründet wird. Dazu wird ein Attest des Orthopäden oder des Arztes benötigt, der den Antragsteller behandelt. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass ein orthopädischer Bürostuhl benötigt wird, damit der Antragsteller seiner beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen kann. Rentenversicherungsträger: Damit ein Antrag auf Zurverfügungstellung bzw. Bezuschussung eines orthopädischen Bürostuhls durch die DRV (Deutsche Rentenversicherung) oder LVA (Landesversicherungsanstalt) erfolgreich ist, sind mehrere Voraussetzungen zwingend zu erfüllen: Vollendung des 28.
Wer nicht warten möchte oder gesundheitlich nicht warten kann, darf sich den Stuhl oder den Steh-Tisch natürlich auch ohne Bezuschussung direkt kaufen. Auch weitere Produkte werden unter Umständen von der Krankenkasse übernommen, allerdings kommt es hier immer darauf an, ob die Ergonomie gefördert wird. Bei einer Couch dürfte dies beispielsweise nicht gegeben sein, wohingegen bestimmte Bürostühle den Anforderungen entsprechen. Antragstellung für einen orthopädischen Bürostuhl Je nachdem, welche Anlaufstelle für Sie zuständig ist, muss auch der Antrag anderweitig eingehen. Nachfolgend auch hier wieder eine Übersicht für Sie. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (kurz BfA): Angestellte, die mehr als 15 Jahre rentenversichert sind Angestellte, die mind. 5 Jahre versicherungspflichtig tätig waren und bei denen ein Heilverfahren mit Kur oder Rente stattgefunden hat Landesversicherungsanstalt (kurz LVA): Arbeiter, die mehr als 15 Jahre rentenversichert sind Arbeiter, die mind. 5 Jahre versicherungspflichtig tätig waren und bei denen ein Heilverfahren mit Kur oder Rente stattgefunden hat Berufsgenossenschaften: nach einem Arbeitsunfall nach einem Wegunfall Knappschaftsversicherung Agentur für Arbeit: Arbeiter, die über 5 Jahre rentenversichert sind Angestellte, die über 5 Jahre rentenversichert sind Personen mit mind.
Hierbei handelt es sich um ein Attest des Orthopäden oder Arztes, der Sie behandelt. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass ein ergonomischer bzw. orthopädischer Stuhl (oder auch ein höhenverstellbarer Tisch) benötigt wird, damit eine berufliche Rehabilitation möglich ist sowie die Ausführung der beruflichen Tätigkeit stattfinden kann. Insgesamt gibt es eine Reihe an Dokumenten, die Sie bei Ihrem Antrag beilegen sollten.