Weiß EEI:A H07V-K YF 50 gelb-grün 50m Ring PVC-Aderleitung E-YY-J 5X16 RM schwarz Messlänge Erdkabel verdichtete Leiter H05VV-F YMM-J 5G2, 5 grau 100m Ring PVC-Schlauchleitung Download Bauproduktenverordnung Katalogseiten Produktinfos Leiter-Nennquerschnitt: 95 mm² Leiter-Klasse: Kl. 5 = feindrähtig Ader-Isolation: Polyvinylchlorid (PVC) Ader-Farbe: grün/gelb Halogenfrei nach EN 50267-2-2: Nein Ölbeständig nach EN 60811-2-1: Weitere Details Außendurchmesser ca. : 15. H07v k uv beständig gewächshaus. 3 mm Videos Fragen zum Produkt Eine Frage zu diesem Artikel stellen. Zuletzt angesehen H07V-K YF 95 gelb-grün Messlänge PVC-Aderleitung Alle anzeigen
Kabelaußentemperatur, in Bewegung, °C 5 - 70 °C Biegeradius, fest verlegt 4 x Ø Nennspannung Uo 450 V Nennspannung U 750 V Aderzahl 1 Aderfarbe grün-gelb Leiter-Durchmesser 7. 8 mm Leiter-Nennquerschnitt, qmm 25 mm² Leiterwiderstand 0. 78 Ohm/km Isolierwanddicke 1. 2 mm Strombelastbarkeit in Luft (30 °C) 129 A 34 mm Außendurchmesser ca. 8. H07V-K YF 6 weiss 100m Ring PVC-Aderleitung - Aderleitung. 50 mm Kupferzahl (de) 240 Metallbasis Cu (de) 150 EUR/100 kg Nettogewicht per 1000 260 kg Maßeinheit Meter HAR ja GOST/EAC Nennspannung 450/750 V Kabelform (Querschnitt) rund Halogenfrei nein Ölbeständig Farbe Klasse 5 = feindrähtig PVC Für die Verlegung in Rohren auf und unter Putz sowie in geschlossenen Installationskanälen und für innere Verdrahtung von Geräten, Schalt- und Verteileranlagen. Für die direkte Verlegung unter Putz ist die Leitung nicht geeignet. Alle hier gezeigten Produktabbildungen dienen zur Illustration und entsprechen u. U. nicht den realen Produkten.
Betriebstemperatur am Leiter +90°C (300) Eigenschaften halogenfrei (1362) ölbeständig (4783) UV-beständig (3051) Bündelbrandtest (169) flammwidrig (4904) erdverlegbar (377) robust (874) zur Verwendung im Freien (2418) bündelbrandtest (446) Für den bewegten Einsatz schleppkettenfähig (1118) Zertifizierung / Zulassung VDE (90) HAR (988) UL (5480) CSA (5480) EAC (2293) DNV GL (313) 1 2 3 … 262
Übersicht Flexible Leitungen Aderleitungen PVC-Aderleitung H07V-K Aufmachung Restlängen Technische Daten Verwendung Technische Dokumente Faber-Art. -Nr. : 0400600100050 Menge: m Bestand: vorrätig Faber-Art. : 0400600200100 auf Anfrage Faber-Art. : 0400600400500 Aufmachung: Trommel 500 m Faber-Art. : 0400600401000 Trommel 1000 m Faber-Art. : 0400600402000 Trommel 2000 m Faber-Art. : 0400600400000 Schnittlänge Zuzüglich Versandkosten. H07V-K YF 95 gelb-grün Messlänge PVC-Aderleitung - Aderleitung. Der Metallzuschlag wird aufgrund des aktuellen Metallkurses berechnet. Rabattierte Restlängen 0400600400000 Restlänge 16 m EUR netto vor Metall per Menge: EUR Metallzuschlag per Menge: EUR Netto incl. Metall per Menge: 19 m Zolltarifnummer (Warennummer) 85444995000000000 CPR-Leistungsklasse gemäß EN 50575 Eca Norm VDE 0285-525-2-31 Leitermaterial Cu, blank Leiterklasse Kl. 5 = feindrähtig Aderisolation PVC TI1 Flammwidrigkeit VDE 0482-332-1-2/IEC 60332-1-2 Max. zulässige Leitertemperatur, °C 70 °C Zul. Kabelaußentemperatur, fest verlegt, °C -5 - +70 °C Zul.
Ich dachte es geht um Personenschutz. Aber unter den Umständen entschärft sich das für mich natürlich. - machtnix:Die elektrische Prüfung ist erfolgreich durchgeführt, von daher alles i. O. - ElektrikerChris: wie erkenne ich, dass das Kabel UV-beständig ist, ohne zu wissen, welches Kabel verbaut wurde? Wenn ich das noch herausfinden kann, lege ich das Thema ad acta. Möchte ja aus einer Fliege keinen Elefanten machen. Ansonsten wundere ich mich doch sehr, dass mein Solarteur mir nicht sagen kann welche Kabel er verbaut. Viele Grüße Fensterkralle #6 Nur das grüngelbe Erdungskabel trug keine Herstellerangabe. Alles was ich finden konnte, waren die kryptischen Nummernfolgen 2433209 und 15697. H07v k uv beständig spray. Und wenn Du einen Meter weiter schaust, reduziert oder erhöht sich dann einer der beiden Werte? Ciao Retrerni #7 Hallo Retrerni, herzlichen Dank für deinen Hinweis! Ich hab das jetzt nachvollzogen, es handelt sich bei der zweiten Ziffernfolge tatsächlich um eine Meterzahl. Die Erste bleibt aber gleich.
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Zahnersatz Gutachten -Ihre Zahnarzt Praxis in Essen Rüttenscheid Zum Inhalt springen Zahnersatz Gutachten Bevor ein Zahnarzt einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen eine Krone oder Brücke anfertigt, schreibt er in einem Heil- und Kostenplan die geschätzten Kosten für diesen Zahnersatz auf. Mit diesem Antrag geht der Patient zu seiner gesetzlichen Krankenkasse undlässt sich den Kassenzuschuss stempeln und bringt den Heil- und Kostenplan wieder zum Zahnarzt, der dann mit der Arbeit beginnen kann. Meistens schaltet die Krankenkasse für aufwendige teure Versorgungsarten sowie Kronen im ästhetischen vorderen Bereich ein Planungsgutachten. Gutachterwesen. Die Kasse beantragt dann eine Begutachtung der vom Zahnarzt vorgeschlagenen Versorgung. Eine Krankenkasse kann grundsätzlich in jedem Fall einen eingereichten Heil- und Kostenplan einer Beurteilung durch einen Gutachter unterziehen. Manche Krankenkassen lassen nur größere Versorgungen begutachten, andere wiederum scheinen nach einer Zufallsauswahl vorzugehen und jede Art von Versorgung (auch z.
Der Zahnarzt machte geltend, dass seine Leistungen den Regeln der zahnärztlichen Kunst entsprachen und beide Gutachten widersprüchlich sind. Er wies auch darauf hin, dass beide Gutachter gegen die einschlägigen Gutachterrichtlinien verstoßen haben. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin ging auf die Einwendungen des Zahnarztes nicht ein und beschloss einen Honorarregress bezüglich des Kassenanteils des eingegliederten Zahnersatzes. Hiergegen legte der Zahnarzt Widerspruch ein. Nachdem die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin den Widerspruch ohne nähere Begründung zurück wies, legte der Zahnarzt Klage vor dem Sozialgericht Berlin ein. Zahnarzt gutachter Geiselbach - Zahnarzt - gerade und weiße Zähne. Das Sozialgericht Berlin entschied mit rechtskräftigem Urteil vom 12. 2014 zu Gunsten des Zahnarztes, dass der Honorarregress rechtswidrig war. Begründung: Inhaltliche Voraussetzung für die Festsetzung eines Schadensregresses ist eine schuldhafte Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die insbesondere darin liegen kann, dass eine prothetischer Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt.