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Erster offizieller Beitrag 1 Seite 1 von 9 2 3 4 5 … 9 #1 Anlage eines Kollegen hat 4, 3 kwp. 13 Jahre am Start mit 0, 54 € Einspeise. Nun fragt er sich, was es für Auswirkungen haben kann und ob es gefährlich werden könnte, wenn er zusätzlich ca 0, 6 kwp in sein Hausnetz einspeist über Schukostecker (Einspeisesteckdose von Wieland) in seinem Carport. Also Steckdoseneinspeisung. Er meint, er könne den Eigenverbrauch nutzen oder mehr Einspeisen. Ich habe ihm geraten, das von einem Fachmann beurteilen zu lassen. Hat jemand eine Vorstellung oder Erfahrung? Bei mir ist hier die Grenze des Beratens erreicht. Balkonerweiterung und Balkonvergrößerung | MSB Balkone. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Probleme geben kann. Oder ist das egal, weil die zwei Module auch einen WR nutzen auf dem Weg in die Steckdose. #2 mit seiner ersten Anlage hat er eine Volleinspeisung. Die kleine Anlage hängt am Hausnetz - kein Problem. Die kleine Anlage darf er nur nicht zur Volleinspeisung nutzen - dann ist alles gut. #3 So eine Blakonanlage würde sich nur bei einer Pv-Anlage mit Überschusseinspeisung mit weicher 70%-Abriegelung "beißen".
Ob der Anbau eines zweiten Balkons diese Voraussetzungen erfüllt, ist jeweils im Einzelfall festzustellen. Ein Mieter wird regelmäßig nicht unbedingt daran interessiert sein, einen zweiten Balkon zu nutzen. Er hat die Wohnung mit einem einzigen Balkon angemietet. Ein zweiter Balkon erhöht allenfalls die Werthaltigkeit der Immobilie zu Gunsten des Vermieters. Als Wohnraum ist der Balkon auch nicht nutzbar. Es kommt also entscheidend darauf an, ob es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt oder nicht. 2. So urteilen die Gerichte bei Zweitbalkonen AG Hamburg: Der Anbau eines zweiten Balkons kann eine wohnwertverbessernde Maßnahme darstellen (AG Hamburg Urt. v. 16. 9. Balkonsanierung - Erneuerung mit Anbaubalkon und Betonbalkon, Balkonsanierungen. 2009 – 40B C 43/09). Baut der Vermieter einen zweiten Balkon, dürfte er regelmäßig ein besonderes Interesse damit verfolgen. Im Fall war der gegenständliche Balkon größer und damit besser nutzbar als der vorhandene kleine Balkon vor der Küche. Der zweite Balkon war so dimensioniert, dass Tische und Stühle Platz haben. Er ist nach Südwesten gerichtet und bietet vom Wohnzimmer aus zu begehenden zusätzlichen Lebensraum.
Dabei geht es um den Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen. Überflüssige Luxusaufwendungen braucht der Vermieter nicht zu bezahlen. Auch er braucht sich insoweit keine Aufwendungen aufdrängen zu lassen, für die er selbst keine unmittelbare Verwendung hat, auch wenn sie den Wohnwert erhöhen. Beispiel: Mieter baut einen teuren Kachelofen ein. 5. Vermieter ist im Kostenrisiko Modernisierungen erhalten und verbessern den Wohnwert der Mietsache. Luxuriöse bauliche Veränderungen gehen über den vertragsgemäßen Zustand der Immobilie hinaus. Der Mieter profitiert allenfalls indirekt davon. Insofern trägt der Vermieter die Kosten. Terrasse erweitern – so schaffen Sie mehr Platz auf Ihrer Terrasse. Will er auch den Mieter an den Kosten beteiligen, muss er mit dem Mieter eine entsprechende Kostenbeteiligung ausdrücklich vereinbaren. Der zivilrechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit lässt den Parteien insoweit alle Freiheiten. Wünscht also der Mieter ausdrücklich einen zweiten Balkon, kann ihn der Vermieter an den Kosten beteiligen. 6. Unterlassungsanspruch des Mieters Die mit dem Anbau eines zweiten Balkons verbundenen Umstände können den Mieter in seinem Wohngebrauch beeinträchtigen.
Modernisiert der Vermieter eine Immobilie, kann er bis zu 11 Prozent seines Kostenaufwandes auf den Mieter umlegen und die Jahreskaltmiete entsprechend erhöhen (§ 559 BGB). Aber nicht alles, was nach Modernisierung aussieht, ist eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes. Das Gesetz will den Mieter davor bewahren, Aufwendungen des Vermieters mitfinanzieren zu müssen, von denen er keinen unmittelbaren Vorteil hat. Er braucht sich also keine " aufgedrängte Modernisierung " gefallen zu lassen. Balkone gelten oft als "Tummelplatz für Architekten, Ingenieure und Handwerker, manchmal aber auch für Juristen". Wir zeigen hier, ob der Mieter die Modernisierungskosten für einen zweiten Balkon tragen muss oder ob der Vermieter für die Kosten des Balkonanbaus aufkommen muss. 1. Definition "Modernisierung" Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Gesetzes werden in § 555b BGB definiert. Modernisierungsmaßnahmen sind unter anderem bauliche Veränderungen, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen (Einbau einer neuen Heizung, Einbau von Bad oder Toiletten), die die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern (Einbau von Isolierglasfenstern, Aufzug, Anlegung von Stellplätzen, Trockenraum, Fahrradkeller), durch die neuer Wohnraum geschaffen wird (Ausbau des Dachgeschosses).
Eventuell verwendbare Querstreben können der gesamten Konstruktion eine zusätzliche Stabilität verleihen. Wer eine überdachte Terrasse bevorzugt, kann nun noch Dachplatten, Wellplatten oder sonstige, nach den individuellen Wünschen, entsprechende Überdachung wählen. Vor dem Bau sollte eine genaue und gut durchdachte Planung stehen. Die statistischen Grundsätze, so wie gewisse Winkel beim Anbringen einer Regenrinne oder dem Anbringen der Pergola mit einem gewissen Gefälle an eine Hauswand, sollten Beachtung finden. Auch wenn das Konstruktionsvollholz ein sehr stabiles und starkes Holz darstellt, sollte auf die Imprägnierung mit einem speziellen Holzschutzmittel vor dem Beginn des Bauens nicht verzichtet werden. Hast du Fragen zu unseren Magazin-Beiträgen oder Produkten? Nutze dazu unsere FAQ, damit alle Unklarheiten beseitigt werden. Oder suchst du einfach nach Inspirationen für dein Bauprojekt? Dann besuche uns auf Pinterest. Dort haben wir spannende Boards für dich erstellt zu den Themen Gartenhäuser, Carports, Terrassenüberdachungen, Gartengestaltung, und vielem mehr.
Eigentlich wird doch der Überschuss der bestehenden Anlage eingespeist. Zusätzliche Balkoneinspeisung würde doch quasi den Eigenverbrauch der bestehenden Anlage verringern, nach außen sieht es also so aus, als wäre weniger verbrauch worden. Kann mich jemand genau aufklären? (Ziel ist, 4-6 Panels auf's Garagendach zu packen und dort z. ein Fahrzeug zu laden oder im Winter zu heizen etc) Danke für Antworten Robert #8 Da ist die Balkonanlage technisch gesehen eine Erweiterung deiner bestehenden Anlage und daher anmeldepflichtig. Du kannst aber deine bestehende Anlage abmelden und auf die EEG Vergütung verzichten - dann kannst du noch problemlos weitere Module montieren. #9 Das ist aber irgendwie nicht in Ordnung! Ost-West erzeugt ja weniger. Angemeldet ist Rolkis Anlage ja mit 5, 52 kwp. Die schafft sie aber nie! Schätze er kommt höchstens auf 3, 5 _ 3, 8 kwp. Warum sollte er also nicht noch die Differenz zu den 5, 52 kwp erzeugen dürfen? 5, 52 ist ja die mit dem Netzbetreiber vertraglich veinbarte maximal zulässige Erzeugung.