Auf das variantenreiche Zusammenspiel von Geografie und Politik wurde der Autor aufmerksam, als er für den TV-Sender Sky News in zahlreichen Ländern unterwegs war. Seine Erfahrungen und Erkenntnisse aus dieser Zeit sind nachzulesen in zehn Kapiteln. Die Macht der Geographie: Wie sich Weltpolitik anhand von 10 Karten erklären lässt : Marshall, Tim, Brandau, Birgit: Amazon.de: Books. Wobei in der deutschen Übersetzung das lobende Vorwort von Sir John Scarlett fehlt, ehemals Chef des britischen Geheimdienstes MI 6. Mit dem Untertitel "Wie sich Weltpolitik anhand von 10 Karten erklären lässt" verspricht Tim Marshall viel; und relativ viel wird uns geboten: eine Fülle an detailreichen Informationen, anschaulichen Impressionen und pointierten Resümees. Zum Beispiel zu Russland: "Vom Großfürstentum Moskau über Peter den Großen bis zu Stalin und heute Putin sah sich jeder russische Führer den gleichen Problemen gegenüber. Es ist egal, ob die Ideologie jener, die die Macht haben, zaristisch, kommunistisch oder nepotistisch ist – die Häfen frieren immer noch zu und die nordeuropäische Tiefebene ist weiterhin flach. " Die dazugehörige Doppelseite in diffusem Blaugrau ist allerdings beinah eine kartografische Katastrophe.
Die Macht der Geographie Wie sich Weltpolitik anhand von 10 Karten erklären lässt dtv, München 2015 ISBN 9783423280686 Gebunden, 304 Seiten, 22, 90 EUR Klappentext Aus dem Englischen von Birgit Brandau. Weltpolitik ist auch Geopolitik. Alle Regierungen, alle Staatschefs unterliegen den Zwängen der Geographie. Die Macht der Geographie - Geografie | freytag&berndt. Zum Beispiel Russland: Von den Moskauer Großfürsten über Iwan den Schrecklichen, Peter den Großen und Stalin bis hin zu Wladimir Putin sah sich jeder russische Staatschef denselben geostrategischen Problemen ausgesetzt, egal ob im Zarismus, im Kommunismus oder im kapitalistischen Nepotismus. Die meisten Häfen frieren immer noch ein halbes Jahr zu. Nicht gut für die Marine. Die nordeuropäische Tiefebene von der Nordsee bis zum Ural ist immer noch flach. Jeder kann durchmarschieren. Russland, China, die USA, Europa, Afrika, Lateinamerika, der Nahe Osten, Indien und Pakistan, Japan und Korea, die Arktis und Grönland: In zehn Kapiteln zeigt Tim Marshall, wie die Geographie die Weltpolitik beeinflusst und beeinflusst hat.
→ Stern 29. 11. 2015 Erstellt: 09. 12. 2015 - 11:52 | Geändert: 28. 10. 2021 - 05:55
Wie sich Weltpolitik anhand von 10 Karten erklären lässt von Marshall, Tim (Autor) Weltpolitik ist auch Geopolitik. Alle Regierungen, alle Staatschefs unterliegen den Zwängen der Geographie. Berge und Ebenen, Flüsse, Meere, Wüsten setzen ihrem Entscheidungsspielraum Grenzen. Um Geschichte und Politik zu verstehen, muss man selbstverständlich die Menschen, die Ideen, die Einstellungen kennen. Aber wenn man die Geographie nicht mit einbezieht, bekommt man kein vollständiges Bild. Zum Beispiel Russland: Von den Moskauer Großfürsten über Iwan den Schrecklichen, Peter den Großen und Stalin bis hin zu Wladimir Putin sah sich jeder russische Staatschef denselben geostrategischen Problemen ausgesetzt, egal ob im Zarismus, im Kommunismus oder im kapitalistischen Nepotismus. Die meisten Häfen frieren immer noch ein halbes Jahr zu. Nicht gut für die Marine. Die nordeuropäische Tiefebene von der Nordsee bis zum Ural ist immer noch flach. Die macht der geographie gebrauchtwagen. Jeder kann durchmarschieren. Russland, China, die USA, Europa, Afrika, Lateinamerika, der Nahe Osten, Indien und Pakistan, Japan und Korea, die Arktis und Grönland: In zehn Kapiteln zeigt Tim Marshall, wie die Geographie die Weltpolitik beeinflusst und beeinflusst hat.
APPLE BOOKS-REZENSION Tim Marshall kennt die Welt wie seine Westentasche. Afghanistan, Irak, Libanon, Israel, USA – der britische TV-Journalist und Experte für Außenpolitik hat im Laufe seiner Karriere aus 30 Ländern berichtet. In diesem Buch nimmt er uns mit auf eine kartografische Reise um den Erdball und beweist uns eindrücklich, dass eine Landkarte oft mehr über Politik verraten kann als tausend Worte. Warum Nordamerika schon rein geographisch das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist, wie der Himalaya Kriege verhindert hat und weshalb sich die Weltmächte um die Arktis streiten – all das und mehr erfahren wir in diesem Bestseller. Detaillierte Informationen, überraschende Zusammenhänge und Marshalls pointierter Schreibstil machen das Werk zu einem Lesevergnügen mit unzähligen Aha-Momenten. GENRE Geschichte ERSCHIENEN 2015 20. November SPRACHE DE Deutsch UMFANG 352 Seiten VERLAG Dtv GRÖSSE 12, 5 MB Kundenrezensionen Relativ platt Viel wird nur angedeutet oder angerissen. Kaum Quellen etc.
Das Gericht entschied in diesem Fall, dass auf eine Sicherheit, mit der eine drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch den Vermieter abgewendet werden soll, § 551 Abs. 1 BGB keine Anwendung findet. Auch in diesem Fall argumentiert das Gericht mit dem Zweck der Höchstbeschränkung, die dem Schutz des Mieters vor zu hohen Belastungen diene. Durch eine Höchstbeschränkung im Falle einer Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung würde – so das Gericht – die dem Schutz des Mieters dienende Begren zung der Mietsicherheit jedoch in ihr Gegenteil verkehrt. Sie würde nämlich in erster Linie den Mieter benachteiligen, weil der Vermieter in diesem Fall keine wirksame zusätzliche Sicherheit erhalten könnte und die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen des eingetretenen Zahlungsverzugs die Folge wäre. Höhe der Mietbürgschaft und das Risiko der unbegrenzten Haftung. Fazit: Die Beschränkung des § 551 Abs. 1 BGB für die vom Mieter zu erbringende Mietsicherheit findet auf Mietbürgschaften keine Anwendung, wenn 1. der Bürge seine Haftung dem Vermieter unaufgefordert anbietet, um den Vermieter zum Vertragsschluss mit dem Mieter zu bewegen und der Mieter hierdurch nicht erkennbar belastet wird und 2. die Bürgschaft dem Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters gewährt wird.
(Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 28. 08. 2020 - 31 C 231/19) Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 27. November 2020.
Um sich gegen Schäden und Zahlungsausfälle abzusichern, verlangen Vermieter heutzutage eine Mietkaution. Ist die Bonität des Mieters nicht ausreichend, wird häufig noch eine Bürgschaft gefordert, z. B. von Eltern, deren Kinder die erste eigene Wohnung beziehen. Doch hierfür gelten strenge Regeln. Bei formellen Fehlern ist die Bürgschaft unwirksam, und damit für den Vermieter wertlos. Bürgschaften in Mietverträgen sind oft unwirksam - Neuigkeiten für Mieter & Vermieter. So funktioniert eine Mietbürgschaft Eine Mietbürgschaft funktioniert in ihrer Systematik wie alle anderen Bürgschaften auch. Der Bürge tritt für den Schuldner ein, und übernimmt dessen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger. Beim Mietverhältnis bedeutet das konkret, dass der Bürge für Nichtzahlung der Miete oder Schäden an der Wohnung haftet. Bürgen können entweder Privatpersonen wie Freunde oder Verwandte des Mieters sein. Aber auch Versicherungen und Banken können als Sicherungsgeber auftreten. Der Abschluss einer Mietbürgschaft ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft. Werden diese nicht erfüllt, ist die Bürgschaft unwirksam.
Hauptanwendungsfall dieser Fallgestaltung ist – wie auch in dem der Entscheidung des BGH vom 07. 1990 zu Grunde liegenden Fall- die Übernahme einer Bürgschaft durch Eltern zur Sicherung der Forderungen des Vermieters gegen deren Kinder aus dem Mietvertrag. In der Regel sind Vermieter nicht bereit, einen Mietvertrag mit Studenten oder Auszubildenden oder sonstigen Personen ohne eigenes oder mit niedrigem Einkommen abzuschließen. In solchen Fällen ist es keine Seltenheit, dass insbesondere Eltern der Kinder auch ohne, dass der Vermieter dies verlangt hat, ihre Bürgschaft anbieten, um die Bedenken des Vermieters hinsichtlich der Bonität des Kindes zu zerstreuen und den Vermieter zum Abschluss des Mietvertrages mit dem nicht hinreichend zahlungsfähigen Kind zu veranlassen. Da § 551 Abs. 1 BGB es dem Vermieter nur verbietet, von dem Mieter eine über die zulässige Höchstgrenze hinausgehende Sicherheit zu fordern, greift – so der BGH in seiner Entscheidung- die Vorschrift nicht ein, wenn ein Dritter sich unaufgefordert unter der Bedingung des Abschlusses eines Mietvertrags gegenüber dem Vermieter verbürgt, ohne dass dadurch erkennbar der Mieter belastet wird.