Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krausch, M., Jena, *; Schnorr, S., Jena, * Weitere Unternehmen in der Umgebung
Visitamed GmbH Adresse: Karl-Günther-Str. 2 PLZ: 07749 Stadt/Gemeinde: Jena Kontaktdaten: 03641 54 95 66 Kategorie: Pflegedienst in Jena Pflegeheim in Jena Aktualisiert vor mehr als 6 Monaten | Siehst du etwas, das nicht korrekt ist? Bild hinzufügen Bewertung schreiben Siehst du etwas, das nicht korrekt ist? Visitamed GmbH Jena 07749, Pflegedienst. Details bearbeiten Schreibe Deine eigene Bewertung über Visitamed GmbH 1 2 3 4 5 Gib Deine Sterne-Bewertung ab Bitte gib Deine Sterne-Bewertung ab Die Bewertung muss zumindest 15 Zeichen enthalten Ähnliche Geschäfte in der Nähe 31 mt Visitamed GmbH Karl-Günther-Str. 9 07749 Jena 569 mt Ruhwedel Schenkstr. 22 07749 Jena 583 mt Ruhwedel Pflegedienst 2 km Fenk Franziska Sophienstr. 15 07743 Jena Fenk Uta Volkssolidarität Ostthüringen Grietgasse 6 07743 Jena Ähnliche Anbieter in der Nähe auf der Karte anzeigen
xx xxxx 2000 xxxxxxxx xxx Eröffnung xxx xxxxxxxxxxxxxxxx Rosental xx xxxxx Gagarinstr. xx xxx einer xxxxxxxxx xxx 30 xxxxxxx xxx vollstationäre xxxxxx xxx 10 xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Branche Beschreibung DM4. 6 Ärzte / Heilberufe / Gesundheitswesen / Sozialwesen Veränderungen 2017 Geschäftsführer - Austritt A. Leo Geschäftsführer - Eintritt H. Langner J. Langner PLZ-Amtsger. geändert 07745 Prokurist - Austritt M. Krausch 2013 S. Schnorr 2011 Prokurist - Eintritt S. Schnorr M. Krausch 2008 D. Michaela Krausch - Jena - Handelsregisterauszüge. Langner 2006 Ort-Amtsger. geändert GERA Weitere Informationen finden Sie in der Handelsregister Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen HRB xxxxxx: Visitamed GmbH Pflege - Beratung - Service, Jena, Karl-Günther-Straße x, xxxxx Jena. Änderung der Geschäftsanschrift: Karl-Günther-Straße x/x, xxxxx Jena. Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. Die Gesellschafterversammlung vom hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um xx, xxxxx EUR auf EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Rund 100 Plätze für studentisches Wohnen stünden damit zur Verfügung. Aus der Unsicherheit, wie die Flüchtlingszahlen sich entwickeln werden, soll mit dem Studentenwerk ein semesterweise wirkendes Zugriffsrecht der Stadt vereinbart werden. Im August sollen die Heime bezugsfertig sein, erklärte Tilo Peißker vom Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena. Visitamed jena schließt. Diverse Standorte werden aufgegeben Aufgegeben werden die GU's Am Steiger 4 (wieder Obdachlosenwohnheim), im Lauensteinweg 33 (möglicherweise Jugendwohnheim) und die Häuser im Philosophenweg 24/26 (öffentliche Ausschreibung zum Verkauf). Geschlossen werden sollen bis Mitte 2017 die Containerstandorte Gries und POM in Jena-Ost sowie in der Carolinenstraße in Lobeda-Ost. Der Containerstandort Am Egelsee in Jena-Nord gehört der Stadt und wird als Reserveunterkunft erhalten. GU's sollen nur noch im Spitzweidenweg 107 und in der Löbstedter Straße 41 (beide Jena-Nord) sowie am Ernst-Haeckel-Platz 3 betrieben werden mit einer Gesamtkapazität von 210 Plätzen.
§ 21 Abs. 1 Satz 2 EStG dargestellt. I. Regelungsbereich des § 15a EStG 1302 § 15a EStG sieht für beschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Verlustausgleichsbeschränkung vor. Danach kann der einem Kommanditisten zugewiesene Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft, vereinfacht ausgedrückt, steuerlich nicht sofort berücksichtigt wer...
Zusammenfassung Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 15. 9. 2020 zur Anwendung des BFH-Urteils vom 2. 2014 Stellung genommen und sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie das Kapitalkonto einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft für die sinngemäße Anwendung des § 15a EStG zu ermitteln ist. Der Beitrag setzt sich mit der Auffassung der Finanzverwaltung kritisch auseinander. I. Einleitung Mit BMF-Schreiben vom 15. 2020 [1] hat die Finanzverwaltung zur sinngemäßen Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Abs. 2 S. 2 EStG und damit zugleich zur Anwendung des BFH-Urteils vom 2. 2014 [2] Stellung genommen. Die Finanzverwaltung äußert sich in dem BMF-Schreiben zu der Frage, wie bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften die Verrechnung von noch nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verlusten nach § 15a Abs. 2 EStG (verrechenbare Verluste) zu erfolgen hat. 15a estg vermögensverwaltende personengesellschaft 125. Der nachfolgende Beitrag stellt die Auffassung der Finanzverwaltung dar und setzt sich vor dem Hintergrund des o. g. BFH-Urteils und dem Sinn und Zweck der Regelung kritisch mit dieser auseinander.
[11] IV. Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG bei Vermietungseinkünften einer Personengesellschaft und Anwendungsprobleme Konzipiert ist § 15a EStG für gewerbliche Einkünfte. Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG ist die Vorschrift auf Vermietungseinkünfte sinngemäß anzuwenden. Durch die in § 21 Abs. § 15a EStG und vermögensverwaltende Personengesellschaften. 1 S. 2 EStG angeordnete sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften soll für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sichergestellt werden, dass für steuerliche Zwecke die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, soweit möglich, mit der Beteiligung an einer gewerblichen Kommanditgesellschaft gleichgestellt wird. [12] Eine sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf von der vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft erzielte Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG sowie auf sonstige Einkünfte nach § 22 EStG – insbesondere aus Veräußerungsgeschäften – erfolgt nicht. Die auf Vermietungseinkünfte nach § 21 EStG begrenzte sinngemäße Anwendung führt in der Praxis zu den folgenden Problemen: Zur Bestimmung des Verlustausgleichsvolumen des Gesellschafters bedarf es eines steuerlichen Kapitalkontos.
Per E-Mail teilen Akt. Aufl. 2014 1. 2011 Michaela Engel 2. 2014 ISBN der Online-Version: 978-3-482-69132-4 ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63182-5 Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an. Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode. Dokumentvorschau
Dies betrifft insbesondere mögliche eigene Refinanzierungskosten für den Darlehensbetrag. Nicht rechtssicher geklärt ist bislang, ob ggf. die Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG für Gesellschafterdarlehen an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft greifen könnte. Die Finanzverwaltung hält die Anwendung dieser Vorschrift zumindest für möglich, definiert die Voraussetzungen jedoch nicht weiter (OFD NRW 7. 16, a. O. Nach § 32d Abs. 15a estg vermögensverwaltende personengesellschaft 4. 2 Nr. 1a EStG findet der Abgeltungsteuersatz bei Zinserträgen keine Anwendung, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind und die entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner ‒ wie vorliegend ‒ Werbungskosten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften sind. Damit es sich um nahe stehende Personen handelt, muss ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden können (BMF 18. 16, IV C 1 - S 2252/08/10004: 017, Rz. 136). Hiervon ist auszugehen, wenn der beherrschten Person aufgrund eines absoluten Abhängigkeitsverhältnisses im Wesentlichen kein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt ( BFH 29.