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Ein Mietvertrag ist ein sogenannter gegenseitiger Vertrag, der Vermieter und Mieter Pflichten auferlegt. Die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien stehen dabei in einem Gegenseitigkeitsverhältnis: der Vermieter stellt den Wohnraum zur Verfügung, der Mieter zahlt den vereinbarten Mietzins. Das Gesetz regelt die Pflichten beider Parteien hauptsächlich in § 535 BGB. Pflichten aus dem Mietvertrag – Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze Welche Pflichten hat man als Mieter? Nachmieter selbst stellen: die Rechtslage für Mieter & Vermieter. Als Mieter ist man verpflichtet die vereinbarte Miete an den Vermieter zu zahlen. Zudem muss der Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses bestimmte Informationen über sich selbst offen legen, wie bspw. bestehende Insolvenz oder Arbeitslosigkeit, auch ohne geforderte Selbstauskunft. Nebenpflichten des Mieters bei laufendem Mietverhältnis sind immer der pflegliche Umgang mit der Mietsache (auch richtiges Lüften und Heizen gehören dazu! ) und den zugehörigen Schlüsseln sowie die Duldung des Besichtigungsrechts des Vermieters.
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Arbeitslosigkeit oder Insolvenz müssen offen gelegt werden Anders stellt sich die Sachlage jedoch dar, wenn der Mieter im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses arbeitslos ist oder sich in der Insolvenz befindet. Diese Umstände sind offen zu legen. Dem Vermieter muss auch Gelegenheit gegeben werden, dem Verdacht auf "Mietnomaden" (Anmietung einer Wohnung ohne zahlungsfähig zu sein) nachgehen zu können. So sind auf dessen Nachfrage Erklärungen zu nachfolgenden Positionen wahrheitsgetreu abzugeben: Beruf, Alter, Bonität, Familienstand, Zahlungsfähigkeit, Einkommensverhältnisse, Pfändungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zuger Pensionskasse stellt Mieter vor die Tür – Mieterverband wehrt sich. Auch sind Fragen zum letzten Mietverhältnis und der Anschrift durchaus zulässig. Achtung: Unzulässig hingegen sind Fragen nach Religionszugehörigkeit, Krankheiten, Vereins- oder Parteizugehörigkeiten, Vorstrafen oder Kinderwunsch. Weiterführende Informationen dazu unter Mieterselbstauskunft vor Abschluss des Mietvertrages. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Informationspflichten Sollte der Vermieter gegen eine ihm obliegende Aufklärungspflicht verstoßen haben, macht er sich schadensersatzpflichtig (§§ 311a, 241 Abs. 2, 280, 282 BGB).