Bislang sind noch lange nicht alle Grundschulen mit einer Stelle für eine Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase ausgestattet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie viele Grundschulen haben bereits welche Stellenanteile für eine Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase? (Bitte aufschlüsseln für die Einzelschule, Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in absoluten Zahlen und Prozent. ) Wie viele Grundschulen in NRW haben bisher noch keine Stelle für eine Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase oder konnten diese nicht besetzen? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Sonderpädagogischen Förderbedarf werden an diesen Grundschulen ohne eine Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase beschult? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit " Seiteneinsteigerstatus " werden an diesen Grundschulen ohne eine Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase beschult?
Die Arbeit mit den Kindern muss analog zu den Vorgaben für die Grundschullehrkräfte geregelt bleiben. Neben dem Unterricht und den Förderangeboten mit den erforderlichen Vor- und Nachbereitungen sind die sozialpädagogischen Fachkräfte eingebunden in Beratungen der Eltern und im Team. Sie nehmen an allen schulischen Aktivitäten, Konferenzen sowie Sprechtagen teil und sind stark in den Übergang von der Kita zur Grundschule involviert. Der Einsatz jeder sozialpädagogischen Fachkraft sollte nur an einer Schule erfolgen und vorrangig an Schulen, die nach dem Sozialindex einen besonderen Bedarf haben. Gerade in diesen Schulen ist die Zahl der Kinder besonders hoch, deren frühkindliche Entwicklung in der Familie nicht genügend gefördert werden konnte oder die nicht regelmäßig eine Kita besuchten. Diesen Kindern eine größtmögliche Unterstützung zu geben, kann zu einem besseren Start in die Schullaufbahn beitragen. Angesichts der veränderten Arbeitsbedingungen und des erweiterten Arbeitsfelds fordert die GEW NRW die Eingruppierung nach EG 11.
Ministerin Gebauer erklärte, dass der Einsatz von verschiedenen Professionen gerade in den ersten Schuljahren besonders wichtig sei, da hier die Heterogenität der Lerngruppen deutlich hervortrete: "Die Kinder kommen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen in die Schule", erklärte die Ministerin, "manche haben bereits erste Erfahrungen mit den Herausforderungen des schulischen Lernens gemacht, andere benötigen noch viel individuelle Unterstützung, um sich auf die neue Situation in der Schule einlassen zu können. " Weiter erläuterte die Ministerin, dass der unterschiedliche Blick der verschiedenen Professionen die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstütze und den Lehrkräften helfe, für jedes Kind individuelle und passgenaue Lernangebote im Rahmen der individuellen Förderung bereitstellen zu können. Die 600 neuen, zusätzlichen Stellen wurden mit dem Haushalt 2018 geschaffen und nun zur Besetzung freigegeben. Die Gesamtzahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase steigt damit auf insgesamt 1.
Unter "2. Einstellungen" legen Sie fest, dass nicht nur Sozialpädagogen*innen und Sozialarbeiter*innen sondern auch Heilpädagogen*innen und Erzieher*innen mit Hochschulabschluss sowie Fachkräfte mit vergleichbaren Berufsausbildungen zum Einsatz kommen können. Im Inklusionskonzept sollen Aussagen zur Auftragsklärung der Fachkräfte getroffen werden. Unter "3. Arbeitsrechtliche Hinweise" beauftragen Sie die Schulleitungen über die Verwendung der Fachkräfte zu entscheiden. Das Inklusionskonzept wird in den Schulen derzeit i. d R mehrheitlich von den (Regelschul-)Lehrkräften entwickelt. Das Wissen des Lehrpersonals und auch der Schulleitungen über die Expertise der o. g. Berufsgruppen ist aus unserer Erfahrung heraus gering. Folglich wissen Lehrkräfte und Schulleitungen nicht oder kaum, welche Fachkompetenzen die anderen pädagogischen Fachkräfte in die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen einbringen können. Die anderen pädagogischen Fachkräfte müssen – in Analogie zum Erlass und zur Praxis in der Schulsozialarbeit – obligatorisch in die Entwicklung des Aufgabenprofils einbezogen werden.
Das Land NRW hat hierfür finanzielle Mittel für Einstellungen von zusätzlichem Personal bzw. für die Anordnung von Mehrarbeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte bereitgestellt. Projektmeldung/-ausschreibung (Hinweise für Schulen) Die Schulen melden dem zuständigen schulfachlichen Dezernat der Bezirksregierung oder dem Schulamt den konkreten Bedarf. Der Projektantrag sollte folgende Angaben beinhalten: Bezeichnung des Projekts Zielgruppe Zeitraum und Anzahl der geplanten Zeitstunden Beschreibung des Projekts Bedarf einer Neueinstellung bzw. Anordnung der Mehrarbeit Der Projektantrag wird in einer Priorisierungsliste nach den im Erlass des Schulministeriums genannten Kriterien durch die Schulaufsicht bewertet. Sollten Mittel für zusätzliches Personal genehmigt werden, ist durch die Schule eine entsprechende Ausschreibung zwecks Einstellung unter zu veröffentlichen. Die im Auswahlverfahren ausgewählte/r Bewerber/in wird nach vorheriger Rücksprache mit dem Dezernat 47 befristet eingestellt.
Beratung von Eltern, eigenständig oder gemeinsam mit der Lehrkraft (unter anderem in Schul- und Erziehungsfragen) Beratung bei verschiedenen Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung (außerschulische Therapiemöglichkeiten) Beratung zur Koordination unterschiedlicher Fördermaßnahmen Welche Projekte werden von der sozialpädagogischen Fachkräft angeboten? Noch in Planung…
einer Fachkraft aus den weiteren pädagogischen Berufsgruppen für die Klassen 3 und 4 besetzt werden kann. Tätigkeitsschwerpunkte der MPT Das Arbeitsfeld der MPT muss an den Grundschulen ganz neu entwickelt und die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften entsprechend organisiert werden. Die Vorgaben zur Tätigkeit können dem Erlass entnommen werden, bleiben aber recht unkonkret. Es kommt daher ganz entscheidend darauf an, dass die Rollen- und Aufgabenklärung an jeder Schule erfolgt. MPT vermitteln somit selbstständig Kenntnisse und Fertigkeiten zum Beispiel in Kleingruppen oder integriert in den Unterricht der Klasse. Die übergeordnete Verantwortung einer Lehrkraft besteht nicht darin, dass die Lehrkraft der MPT-Kraft im Detail vorschreibt, was sie zu tun hat. Wohl aber geht es um Absprachen, gemeinsame Zielfestlegungen und die Orientierung an Förderplänen. Die übergeordnete Verantwortung der Lehrkraft besteht beispielsweise darin, dafür zu sorgen, dass Lehrpläne, das Inklusionskonzept der Schule und das Schulprogramm Grundlage der Tätigkeit bilden.
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