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Abriss Doppelhaushälfte / Kommunwand/Grenzwand 15. 03. 2013 Guten Morgen, Ich habe eine alte Doppelhaushälfte Bj. 1940 gekauft und möchte diese gerne abreißen lassen, um eine Neue Doppelhaushälfte zu bauen. Die Bebaung findet in diesem Gebiet nach § 34 BauGB statt, also ohne Bebauungsplan. Wie es so damals üblich war, haben beide DHH eine Kommunwand die auf der Grenze beider Grundstücke steht und die Häuser somit voneinander teilen. Im Rahmen meines Abrissvorhabens, würde die Kommunwand stehen bleiben und ich würde im Abstand von 4-5 cm meine Doppelhaushälfte mit eigener Giebelwand errichten wollen. Die 4-5 cm lange Fuge, die zwischen den Häusern entstanden ist, wird nach DIN A isoliert, gedämmt, damit der Nachbar keinen Nachteil hat. Jetzt meine Frage: 1: Muss ich den Nachbar vorher um Erlaubnis fragen oder reicht es einfach nur in über mein Vorhaben in Kenntnis zu setzen? 2. Kann der Nachbar mir einen Abriss untersagen? Der Abriss einer Doppelhaushälfte | Rechtslupe. 3. Muss ich mich beim Neubau (in der Tiefe)genau an die bestehende Bebauung des Nachbarn halten, oder kann ich meinen Neubau (an der Grenze) auch länger, als der Anbau des Nachbarn werden?
Die Standsicherheit des Gebäudes darf in keiner Weise durch den Ausbau oder Umbau beeinträchtigt sein. Die Sicherheitsaspekte beinhalten ebenfalls die direkte Nachbarschaft. Denn die angrenzenden Nachbarn dürfen durch die Umbaumaßnahmen am Dach nicht gefährdet sein. Grundlegendes für die Baugenehmigung zum Dachausbau Das Verhältnis zu den lieben Nachbarn sehen viele Bauherren schnell gefährdet. Sie fragen sich oft, inwiefern Sie den Nachbarn um die Erlaubnis für den Dachausbau fragen müssen. Tatsache ist jedoch, dass selten der Nachbar ein Mitspracherecht hat. BAU.DE - Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 15254: Abriss Doppelhaushälfte / Kommunwand/Grenzwand. Vielmehr sind die folgenden Aspekte bei einer Baugenehmigung für Dachausbauten oder Umbauten relevant: schadfreie Bausubstanz ausreichende Raumhöhe genügend Stellplätze für Autos vorhanden Manch einer fragt sich, was der PKW-Stellplatz mit einem Dachausbau zu tun hat. Eine Baugenehmigung scheitert unter Umständen an der Frage, ob ausreichende Stellplätze für die Bewohner vorhanden sind.
Das dient letztlich beiden Nachbarn als Sicherheit, denn so kann der eine dem anderen keine "alten" Schäden unterjubeln, der andere sicher sein, dass alle neuen Schäden dann auch anerkannt werden. Anderenfalls - ohne vorheriges Gutachten - wird es im Nachhinein eine Gutachterschlacht, bei der alle nur draufzahlen und das Nachbarverhältnis sicher ruiniert sein dürfte. Ganz allgemein würde ich aber von so einem Kauf abraten und mich lieber nach einem passenderen Objekt umsehen, hier scheinen allzu viele Probleme vorprogrammiert. Und jetzt? Abriss doppelhaushälfte zustimmung nachbar. Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Eine DHH kann man abreißen, nur wäre hier ein anderes Objekt nicht sinnvoller? # 3 Antwort vom 29. 2008 | 23:25 Von Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2440x hilfreich) Nicht der Nachbar entscheidet über Baumassnahmen, der wird nur gehört und kann seinen Senf dazu geben. Ob der Senf interessiert hängt vom Bebauungsplan und den sonstigen Bauvorschriften ab. BAU.DE - Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - 15383: Abriss und Neubau einer Doppelhaushälfte. Entscheiden muss das Bauamt. Das Gewäsche des Makler, Nachbarn, Verkaufer, des Parrers oder mir interessiert das Bauamt nicht wirklich. Der Bau ist genemigt wenn die Baugenemigung vorliegt, die soll der VK liefern. K. ----------------- " Mein Lieblingsforum da gehts ab" # 4 Antwort vom 30.
Alle Bauanträge kann der alte Eigentümer stellen und man kauft nur mit genemigtem Abriss und Neubaugenemigung. Ob sich das jedoch alles lohnt. # 8 Antwort vom 16. 2008 | 15:35 Ich war am Bauamt es sei so, bei einer DHH muß man bei einem Anbau 3m Grenzabstand einhalten, daher wenn Nachbar kein Ok gibt, aussichtslos also kann auch in Bayern ein Nachbar den Bau verhindern! wenn Neubau, dann muß man privatrechtlich sich absichern, daß man danach keinen Regreß wegen Bauschäden bekommt aber ich habe nicht rausbekommen, wer die Bringschuld hat, muß der Nachbar beweisen, daß etwas kaputt gegangen ist oder muß ich beweisen, daß wir nicht schuld waren ----- weiß jemand folgendes: wenn man eine tragende Wand entfernt, stürzt vermutlich theoretsich, daß Dach udn/oder Haus ein wenn man aber bis auf die Wände alles neu macht, kann man doch tragende Wände entfernen und muß auch das Dach neubauen dies müßte auch bei einer bestehenden DHH möglich sein # 9 Antwort vom 17. 2008 | 15:02 Von Status: Lehrling (1051 Beiträge, 812x hilfreich) Die klügste Vorgehensweise wäre, vor Beginn der Bauarbeiten einen Gutachter mit der Aufnahme bereits vorhandener Schäden am und im Nachbarhaus zu beauftragen.