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Wir arbeiten in unserer Kindertagesstätte eng mit den Fachkräften (Heilpädagogen, Therapeuten …) der Frühförderstelle der Lebenshilfe Erfurt und allen, die unmittelbar am Bildungsprozess des Kindes beteiligt sind, zusammen. Unser Leistungsangebot: ruhige Lage, sehr großes Gartengelände zum Spielen und Entdecken vielfältige Räume (Kinderküche, Bewegungsraum, Kinderwerkstatt …) gesunde Vollverpflegung, auch individuelle Sonderkost aus hauseigener Küche Betreuungs-, Versorgungs-, Pflegeleistungen (sofern sie nicht ausschließlich an einen Pflegedienst gebunden sind) Kleinkindgruppe für Kinder ab 1 Jahr Vorschulgruppen für interessierte Kinder Fahrdienst für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf Jedes Kind hat sein Entwicklungsbuch/Portfolio. Beratungsangebote für Eltern gemeinsame Veranstaltungen mit den Familien: Feste, Feiern, Bastel- und Themennachmittage vierteljährlich erscheinende Zeitschrift der Lebenshilfe Erfurt "LEA" "Schmetterlingspost" – Informationen aus unserer Kindertagesstätte Datei herunterladen
Projektbeschreibung Auf dem Grundstück der Lebenshilfe in der Ottostraße zwischen Wohnhöfen und Gartenanlagen, wurde eine Wohnstätte für 24 Menschen mit geistiger Behinderung und integriertem Förderbereich errichtet. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich auf dem weitläufigen Grundstück der Lebenshilfe Erfurt e. V. eine Kindertagesstätte und eine weitere Wohnstätte für 12 Bewohner. Mit seinem U-förmigen Grundriss öffnet sich das Gebäude zu einem großzügigen Grünbereich nach Süden, so dass zwischen den Flügeln der Bewohnerzimmer ein Innenhof entsteht. Für jeweils 6 Bewohner wurde eine Wohngruppe konzipiert, die jeweils über eigene Wohn- und Küchenbereiche, sowie Balkone und Terrassen verfügen. Ottostraße 10 erfurt usa. Die Wohnstätte hat einen Therapie- und Förderbereich, sowie Mehrzweckräume, die sich im 2. Obergeschoss befinden und an großzügige Dachterrassen grenzen. Die Wohn- und Aufenthaltsbereiche sind großzügig verglast und geben den Blick frei auf die Grünflächen mit altem Baumbestand. Bei den Bewohnerzimmern sorgen Holzschiebeläden für Sonnenschutz und Abgeschirmtheit.
Im Rahmen des Bezuschussungsverfahrens von Tagespflege durch das Jugendamt wird im Interesse der Verwaltungsvereinfachung der Tagespflegeperson eine bezahlte Fehlzeit von bis zu 24 Tagen p. a. (Urlaub, Krankheit u. ) eingerumt, bevor es zu Krzungen des Tagespflegegeldes des Jugendamtes kommt. Das TAG verpflichtet den Jugendhilfetrger erstmals, ber das bisherige Tagespflegegeld hinaus Aufwendungen fr Beitrge zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson sowie die hlftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Altersversorgung der Tagespflegeperson zu erstatten. Der Richtlinienentwurf trgt dem durch entsprechende Regelungen Rechnung, die im Interessen eines mglichst geringen zustzlichen Verwaltungsaufwandes in Form von pauschalierten Zahlungen ausgestaltet sind. Beschlussvorschlag: Der Kreistag mge beschlieen: Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Frderung von Kindern in Tagespflege treten in der anl. Fassung rckwirkend zum 01. 2005 in Kraft. Neue Förderrichtlinie zum KiTa-Ausbau | Lippe News. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten Fr die Nachqualifikation von ca.
Besttigung). Nach dem TAG ist die Eignung der Tagespflegeperson i. d. R. von der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundqualifikationskurs abhngig. Vorlage - DrS/2005/072 - Richtlinien des Kreises Segeberg zur Frderung von Kindern in Tagespflege. Die Richtlinien definieren, dass diese Anforderung als erfllt anzusehen ist bei einer einschlgigen pdagogischen Berufsausbildung (ErzieherIn, sozialpd. AssistentIn, Sozialpdagogik…) oder bei erfolgreicher Teilnahme an einem Grundqualifikationskurs, der den entsprechenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein vom 14. 10. 1994 (Anlage 2) entspricht. Diese werden vom Kreis Segeberg mit einem Betrag von einmalig 200 € pro TeilnehmerIn aus dem Kreisgebiet bezuschusst, um im Interesse eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes zu einem marktfhigen Teilnehmerbeitag beizutragen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kann das Kreisjugendamt in Ausnahmefllen auch feststellen, dass die Eignung in anderer Weise nachgewiesen wurde. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Finanzierung von Tagespflege durch das Jugendamt wird entsprechend der Gesetzessystematik des TAG der Begriff der Erforderlichkeit der Betreuung ersetzt durch den Begriff der Bedarfsgerechtigkeit nach 24 SGB VIII.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege steigt stetig. Damit verbunden steigt auch der Anspruch an die Qualität der Kindertagespflege. Der Fachberatung Kindertagespflege des Kreises war es daher bei der Erneuerung der Richtlinien ein wichtiges Anliegen, die Kindertagespflege als Beruf attraktiver zu gestalten. Informationen über die Tätigkeit als Tagespflegeperson gibt es bei Sonja Siontas unter 05231/ 62-4250 oder S. Wer einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson sucht, kann sich an Bärbel Paetzold unter 05231/ 62-424 oder B. Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen - Kreis Lippe. wenden.
Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Betreuungslandschaft im Kreis Lippe: Rund 100 Tagespflegepersonen betreuen ungefähr 450 Kinder über das gesamte Jahr. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, die in den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege festgehalten sind. Mit einer Neuregelung durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises, die jetzt in Kraft getreten ist, wird der Beruf nun attraktiver gemacht. Neben einer bis zu zehnprozentigen Steigerung in den Vergütungsstufen gibt es weitere finanzielle Anreize für die Qualitätssteigerung durch Fort- und Weiterbildungen, Kosten bis zu 80 Euro können dafür beim Kreis beantragt werden. Außerdem gewährt der Kreis Lippe den Tageseltern in seinen neuen Richtlinien eine Weiterbezahlung für 28 Tage und bei eigener Krankheit für sechs Tage. Neu für Eltern ist die Erweiterung des Rechtsanspruches für Kinder: Es ist jetzt eine Betreuung von bis zu 35 Wochenstunden möglich, zuvor waren es 25. Viele Eltern wissen die Betreuung durch Tagesmütter und -väter zu schätzen.
Für Vor- und Nachbereitungszeiten des pädagogischen Alltags wird künftig eine Verfügungszeit vergütet. Anschließend hatten dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu den neuen Richtlinien zu stellen. Ruth Franzbach gab zudem einem Ausblick auf die kommenden Kindergartenjahre 2018 und 2019. Sie informierte über anstehende Termine und geplante Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen. Unter anderem möchte das Kreisjugendamt seinen Tagespflegepersonen die Möglichkeit geben, an einer Fortbildung zur alltagsintegrierten Sprachbildung teilzunehmen. Des Weiteren ist es an der Planung eines Fachtages auf Kreisebene beteiligt, der am 18. Oktober in Ahaus stattfinden wird. Wer sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert, kann sich gerne bei Ruth Franzbach vom Kreisjugendamt unter Tel. 02861/82-2242 oder per E-Mail an r. melden. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Ortskommunen finden sich auf der oben genannten Website.
Insgesamt erhält der Kreis Lippe 2. 027. 407 Euro aus dem Förderprogramm, davon können 506. 852 Euro für den Erhalt von Plätzen und damit auch für Sanierungen genutzt werden. Zusammen mit dem Kita-Rettungspaket, das im Familienministerium gerade erarbeitet wird, werden wir die Kitas deutlich finanziell unterstützen. Zudem wird beim Förderzweck erfreulicherweise nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden. Diese Erweiterung erhöht die Flexibilität und erleichtert so den Trägern die langfristige Planung einer Kita. Darüber hinaus wurden die Förderhöchstbeträge für Neubaumaßnahmen sowie Aus- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Plätze angehoben. Neubauten können nun mit bis zu 30. 000 Euro pro Platz gefördert werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 20. 000 Euro. Auch diese Änderung wird den Trägern und Kommunen immens helfen. " Bild- und Textquelle: Martina Hannen