Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter*in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Der Antrag kann entweder direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Bürgerservice erfolgen. Es ist nicht möglich jemanden für die Antragsstellung zu bevollmächtigen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt und postalisch zugestellt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. Arbeitgeber). Das Zeugnis wird nach Hause gesandt. Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z. Führungszeugnis beantragen unna boots. für Gewerbekonzessionen). Das Zeugnis wird direkt zur Behörde gesandt. Unterlagen Pass/Ausweis ggf. Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses ggf. Anschrift des Empfängers Hinweise und Besonderheiten Warnhinweis: Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungszeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann.
Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'. Terminübersicht Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren. Führungszeugnis beantragen unna z. Bestätigungsmail Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen. Rückmeldung Sachbearbeiter Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.
Auswahl der Behörde Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus. Auswahl des Anliegens Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus. Terminauswahl Anschließend wird eine Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt. Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Führungszeugnis. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet. Persönliche Daten Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr aufgenommen werden. Der Führungszeugnisantrag wird in Anwesenheit der betreffenden Person durch die SachbearbeiterInnen des Bürgerbüros vollständig erstellt und dem Bundesamt für Justiz in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Führungszeugnisse können für private Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder zur Vorlage bei einer Behörde (z. für eine gewerberechtliche Erlaubnis) beantragt werden. Im ersten Fall erhält der Betroffene das Führungszeugnis zugesandt, im zweitem Fall wird das Führungszeugnis der angegebenen Behörde direkt übersandt. Seit dem 01. 05. 2010 gibt es außerdem ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde. Dienstleistungen A - Z. Dieses Führungszeugnis benötigen Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle benötigt, die den Namen des Antragstellers beinhalten muss.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Die Gebühren, die die Behörden für den Führerschein erheben dürfen, sind in der "GebOSt" "Gebührenordnung für Straßenverkehrsmaßnahmen" festgelegt. Terminvereinbarung - Serviceportal Stadt Unna. Der Gesetzgeber räumt den Behörden einen gewissen Gestaltungsspielraum ein. Beantragung der Ersterteilung eines Führerscheins: 35 – 50 Euro Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: 5, 10 Euro Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein: 24 Euro Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug: 33, 20 bis 256 Euro Erteilung, Ersatzausstellung oder Versagung des internationalen Führerscheins: 11, 20 bis 15, 30 Euro Die Kosten für den Umtausch des alten Führerscheins gegen einen EU-Kartenführerschein sind deutschlandweit mit 24 Euro gleich. Weitere Links und Quellen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Führerscheinstellen in Nordrhein-Westfalen