Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren Sie, ab wann die Pflegekasse bezahlt und wie Sie die richtige Hilfe finden. Definition haushaltsnahe Dienstleistungen Den Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie eigentlich im Steuerrecht finden. Haushaltsnahe Dienstleistung: Ambulante Pflege in Dritthaushalt | Steuern | Haufe. Auch wenn er sich sehr theoretisch anhören mag, so beinhaltet er doch ganz praktische Aufgaben. Der Begriff bezeichnet nämlich nichts anderes als Hausarbeit, die ein Unternehmen oder ein selbstständiger Dienstleister ausführt. Somit müssen Sie diese Arbeiten nicht selbst machen. Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Personen Ihren Haushalt lieber anderen überlassen. Sei es aus Zeitmangel oder einfach, weil der Körper nicht mehr so mitmacht. Gerade gefährlichere Arbeiten wie Gartenarbeit oder Dinge, für die Sie auf eine Leiter steigen müssen, überfordern meist ältere Menschen.
Selbstverständlich können Sie auch noch selbst Hand anlegen. Während der Dienstleister die Arbeiten übernimmt, die Sie nicht mehr schaffen, zum Beispiel Fenster putzen, können sie die leichteren Aufgaben übernehmen. Fazit Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen pflegebedürftige entlasten. Sie übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die der ältere Mensch nicht mehr alleine bewältigen kann. Außerdem kann er auch bei diversen außer Haus Terminen begleiten. Grundsätzlich bekommen Sie diese Dienstleistungen von der Pflegekasse aber nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.
Quelle | FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. 12. 2019, Az. 3 K 3210/19, Rev. BFH Az. VI R 2/20, unter, Abruf-Nr. 215161; BFH-Urteil vom 3. 4. VI R 19/17 Other Posts