download als pdf Allgemeine Vorgabe zur Leistungsbewertung Aus: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums §6; RdErl. d. MK v. 23. 6. 2015 - 33-81011 - VORIS 22410 - (6. 1) Die Beobachtung, Feststellung und Bewertung der Lernergebnisse haben für die Schüler:innen die pädagogische Funktion der Bestätigung, Ermutigung, Hilfe zur Selbsteinschätzung und Korrektur. Individuelle Lernfortschritte sind dabei zu berücksichtigen. In besonderen Fällen sind die Erziehungsberechtigten über den Leistungsstand und über Lernschwierigkeiten gesondert zu informieren. Davon unberührt sind die Terminregelungen gemäß Bezugsverordnung zu a und Bezugserlass zu b. (6. 2) Die Leistungsbewertung darf sich nicht in punktueller Leistungsmessung erschöpfen, sondern muss den Ablauf eines Lernprozesses einbeziehen. Bei allen Entscheidungen, die für den weiteren Bildungsweg von Bedeutung sein können, müssen neben der Leistungsbewertung auch die Bedingungen beachtet werden, die den Lernerfolg einer Schülerin oder eines Schülers beeinträchtigen können.
Das eigenständige Lernen und die Entwicklung zu einer selbstbewussten Persönlichkeit stehen in der Sekundarstufe I im Vordergrund. Fachinhalte werden sowohl in den Lang- als auch Kurzfächern intensiviert und grundlegende Kompentenzen des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt. Durch das Kennenlernen von unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen und die Förderung der Team- und Kommunikationsfähigkeit werden die Schüler/innen auf den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe vorbereitet. "Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht [sind] in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums in den Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curricularen Vorgaben nachBezugserlass festgelegt. […] Die Arbeit in der Schule darf nicht nur auf Leistungen im kognitiven Bereich ausgerichtet sein, sondern muss zugleich emotionale und kreative Fähigkeiten fördern, muss sich um die Herausbildung sozialer und humaner Verhaltensweisen und Einstellungen bei den Schülerinnen und Schülern bemühen und die soziale Integration fördern.
Schuljahrgang). Im Falle des Schulabgangs können nach Maßgabe der in Klasse 10 erzielten Leistungen sämtliche Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen. Bei vorzeitigem Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife führt in Verbindung mit einem berufsbezogenen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife.
Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, an entsprechenden integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und eingeschränkt ggf. nach individuellen Zulassungsverfahren auch an entsprechenden Bachelorstudiengängen an einigen Universitäten. Informationen zum Thema "Gymnasium" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums Sie melden Ihr Kind bei dem für Sie zuständigen Gymnasium an. Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird. Zuständig ist das Gymnasium, bei dem Sie das Kind anmelden möchten. Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen. Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule). Für die Anmeldung an ein Gymnasium werden folgende Unterlagen benötigt: Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4.
Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf. Anträge / Formulare Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor. Was sollte ich noch wissen? Ansprechpartner/in Fachgruppe Schulen und Sport Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-4010 Telefax: 04161 501-74099 E-Mail: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung. zurück
Neben Exkursionen zu städtischen Attraktionen und Museen, erkunden die Lateinschüler die Stadt Trier auf den Spuren der alten Römer in Jahrgang 8. Auslandserfahrungen können die Schüler/innen auf dem Austausch mit La Réunion (Jg. 9) oder auf einer Englandreise in die Nähe von London (Jg. 10) sammeln.