Ist schön, dass ihr euch so ganz ohne Gericht und Notar zum Umgang geeinigt hattet - die Folgen liegen jetzt vor deinen Füßen. Ein entsprechender Antrag dürfte jetzt auch ein wenig zu kurzfristig kommen und nur für die Zukunft gelten. Immerhin würde ich ihn aber noch heute stellen, um den Zeitpunkt und die Ursache des Konfliktes zu belegen. Einen RA brauchst du hierzu nicht, könnte aber der Formulierung wegen anzuraten sein. Bei Bedarf auch gleich einen Antrag auf PKH mit stellen. Der Streitwert zu Umgangssachen liegt i. d. R. bei 3. 000€. Eine Anzeige wegen Kindesentzuges läuft hierzulande regelmäßig ins Leere, aber warum nicht stellen? Kommt dann immerhin mal auf eine, ohnehin nie veröffentlichte Liste, zur Umgangsvereitelung teut´scher Kindesentzieherinnen. Unrechtsmäßiger Kindesentzug, wer hilft?! - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Besser sind auf dem Revier möglichst aussagelose Formulierungen, deren Ausgestaltung dann den Ermittlern übertragen werden:! Ich... erstatte Anzeige gegen... wegen aller hierfür infrage kommenden Tatbestände, aufgrund folgender Sachverhalte:" Dann kannste loslegen.
Wenn diese keine Einigung miteinander erreichen, ist das Familiengericht von einem oder beiden Sorgeberechtigten anzurufen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Dazu ist in diesem Fall geraten worden. " Martin B. weiß nach eigener Aussage nicht, wo sein Sohn sich zurzeit aufhält, weiß nicht, ob es diesem gutgeht, ob er zur Schule geht, ob er Heimweh hat. Seine Frau habe zwar ein Haus in Norwegen, aber dort seien sie nicht. war nach dem 6. Anzeige erstatten wegen kindesentzug en. Januar nach Norwegen gefahren, um seinen Sohn zu suchen. Vergeblich. Mittlerweile hat er Strafanzeige erstattet, gegen seine Ex-Frau wegen Kindesentführung und gegen den Schulamtsmitarbeiter wegen Beihilfe. Er hat gestern gegen die Jugendamtsmitarbeiterin Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, außerdem eine Fachaufsichtsbeschwerde. Um seinen Sohn zurückzubekommen, stellte er einen Antrag beim Generalbundesanwalt auf Auslieferung seines Sohnes: "Ich will mein Kind wiederhaben. " Der 48-Jährige ist sich sicher: Hätte die Jugendamtsmitarbeiterin über die Auswanderungspläne seiner Frau mit dem Sohn berichtet, wäre Till noch in Deutschland.
Hallo! So nun habe ich etwas mehr Zeit um zu antworten. Was das Aussperren meines Kindes angeht, wurde dieses nur von meinem Kind mitgeteilt. Natürlich kann dann wieder gesagt werden, `Aber es ist ja erst 4 Jahre, da verwechselt ein Kind schon mal vieles´ o. ä., aber ich glaube meinem Kind. Denn mein Kind hat Vertrauen zu mir, sonst würde es mir nicht auch andere Dinge erzählen, die sich ganz und gar nicht im Bereich des "Kindeswohl´s" befindet. Auch wenn dieses äußerst schwer zu definieren ist im Allgemeinen. Was u. a. die Striemen angeht; Die Polizei wo Anzeige erstattet werden sollte, lehnte es ab die Anzeigen aufzunehmen. Deswegen hatte ich ja auch direkt bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gestellt. Anzeige erstatten wegen kindesentzug in 1. Ich muss hinzu fügen, dass es mir in dem Augenblick, als ich die Striemen auf dem Rücken meines Kindes entdeckt hatte, wesentlich wichtiger war, erst mal mein Kind zur Ruhe zu bringen. Es waren "nur" (was schon schlimm genug war!!! ) oberflächliche Striemen, die nach ca. 30 Minuten nach mein Entdecken weg waren.
= D. h. alle Mütter die ernsthaft ihren Kindern etwas antun würden, behalten ihre Kinder. Gleichso die nächste Aussage beim Familiengericht vom Jugendamt; " Es muss sichergestellt sein, das die Kindesmutter psychisch erkrankt ist, dann kann das Kind sofort wieder zurück in der Obhut der Kindesmutter! " = Auch hier anscheinend der Grundsatz; Wenn eine Mutter anerkannt psychisch erkrankt ist und evtl. sogar die Kinder darunter leiden, dürfen die Kinder aber in dessen Obhut bleiben. Alle Mütter die nicht psychisch erkrankt sind, werden die Kinder entzogen. Nicht zu glauben, aber leider wahr. Was die gestellten Diagnosen angeht bei meinem Kind; Die werden logischerweise runtergespielt, weil ich genau in diesen Zeitraum mein Kind nicht sehen durfte. Kindesentzug: Strafanzeige gegen Familienrichterin – Gegen den Strom. Nach der in Obhutnahme genau 177 Tage nicht. Der Erzeuger allerdings schon. In dieser Zeit habe ich auch sehr spärliche bis gar keine Informationen über meinem Kind erhalten. Erst als ich der zuständigen beim Jugendamt mit Anzeige gedroht habe, wurden in Zeitlupe Kontakte zu meinem Kind organisiert.