Willi Kölsch aus Stambach hat sich gewundert, dass Frauen frei wählen dürfen, in welcher Klinik – auch über Landesgrenzen hinweg in Homburg – sie entbinden möchten (wir berichteten am 5. Februar), er mit seiner Frau aber zweimal in der Psychiatrie in Homburg abgewiesen und an die Psychiatrie in Pirmasens verwiesen wurde. Matthias Riemenschneider, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Homburg, erklärt auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Saarland die Psychiatrie eine sogenannte Pflichtversorgung habe: Demnach müssen sich Patienten im Notfall in die psychiatrische Klinik begeben, die für sie zuständig ist. Für Zweibrücken ist dies die Psychiatrie in Pirmasens. "Wenn wir einen Patienten nicht aufnehmen können, dann ist das keine böse Absicht", schickt Riemenschneider voraus. Dahinter stecke die sogenannte Pflichtversorgung im Bereich der Psychiatrie. Diese regle, wohin sich ein Patient im Akutfall begeben muss. Psychiatrische klinik zweibrücken 24. Seine eigenen Betten in Homburg, so der Professor weiter, müsse er für die Patienten vorhalten, für deren Notfall- und Akutversorgung er zuständig sei – also für alle Patienten aus Homburg und dem Saar-Pfalz-Kreis.
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