Die Vollkaskoversicherung, die Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers abdeckt, kann ihre Leistung aber unter Umständen kürzen. Häufig ist der Schaden beim Überfahren einer roten Ampel nämlich grob fahrlässig herbeigeführt. Hier kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an. 7. "Wer im Büro arbeitet, kann unmöglich berufsunfähig werden" Ein Irrglaube. Deutscher Imkerbund e. V. | DIB Pressedienst Pressearchiv 2006. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout. Durchschnittlich wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. 8. "Wer die Haustür nicht abschließt, ist bei einem Einbruch nicht versichert" Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Hat die nicht abgeschlossene Tür tatsächlich dazu geführt, dass der Einbruch stattfinden konnte, weil dadurch die Arbeit des Einbrechers erheblich erleichtert wurde, kann der Versicherer unter Umständen die Leistungen kürzen. Unabhängig von der Versicherungsleistung zahlt es sich aber immer aus, es Einbrechern so schwer wie möglich zu machen – sei es durch Abschließen oder durch einbruchhemmende Türen und Fenster.
Sich ein eigenes Bienenvolk zu halten (beispielsweise um Honig herzustellen), erfreut sich nicht nur unter Stadtbewohnern immer größerer Beliebtheit. Verursachen die Tiere jedoch einen Schaden, haftet für gewöhnlich der Halter. Für Hobbyimker stellt sich daher die Frage, ob es eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung für sie gibt, die in einer solchen Situation die Kosten trägt. Der nachfolgende Ratgeber beantwortet diese Frage. Warum ist für Imker der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht sinnvoll? Wie Imker sich gegen das Bienen-Sterben versichern können - mh-finanz. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Bienen ist prinzipiell jedem Imker anzuraten. Wer der Meinung ist, die kleinen Insekten könnten keine Schäden anrichten, irrt sich gewaltig. Ein Beispiel dafür stellt die natürliche Schwarmteilung dar. Wenn ein Bienenstock wächst und der Imker ihn nicht rechtzeitig teilt, gründen die überzähligen Tiere an einem anderen Ort in Eigenregie einen neuen Staat. Wählen die Bienen dafür beispielsweise den Dachboden eines Nachbarn, muss eine Fachkraft den Schwarm umsiedeln, was einige Kosten verursachen kann.
Da hätten wir aber auch schon die erste Problemstellung: der Nachbarschaftsstreit. Stört sich der Nachbar an den Bienen und schlägt er den Rechtsweg ein, an dessen Ende er sich die Entfernung der Bienen erhofft, fällt dies – wie der berühmte Maschendrahtzaun – in die Deckung jedes WuG-RS. Diese Deckung ist in den beliebten Rundum-Paketen Concordia Sorglos und Auxilia JurPrivat bereits enthalten. Und wenn die Bienen stechen? Das ist auch gut, wenn wir einen Blick auf den Haftpflichtbereich werfen. Grundsätzlich haftet der Imker im Rahmen der Gefährdungshaftung für seine Tiere und damit auch ohne konkretes Verschulden. Ein erwachsener Mensch kann problemlos mehrere Bienenstiche ertragen, ohne Schaden davon zu nehmen. Hier wird es selbst für eine Schmerzensgeldzahlung schwierig sein, eine Grundlage zu finden. Anders kann es bei Kleinkindern und natürlich bei Allergikern sein. Tierhalterhaftpflicht für Bienen lohnt sich für Imker. Imkervereine werben auch mit einer Gruppenversicherung um Mitglieder. Mit einem modernen PHV-Tarif ist diese jedoch nicht notwendig.