Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt alle erforderlichen Verhaltensregeln in vorwiegend gewerblich genutzten Gebäuden. Dabei gliedert sich die Schutzordnung in 3 Teile (A, B und C). Die Erstellung der Brandschutzordnung erfordert spätestens alle zwei Jahre eine Überprüfung durch eine sachkundige Person. Auf diese Weise bleibt die Aktualität der Vorgaben gewährleistet und es gibt keine Probleme für den jeweiligen Eigentümer.
Zugleich dienen die Vorschriften zur Verhütung von Bränden dem Allgemeinwohl im Gebäude. Denn sie legen fest, wie sich ein Feuer im Haus am besten vermeiden lässt bzw. worauf besonders zu achten ist, damit kein Brand entsteht. Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 sind 3 Gliederungsbereiche ausschlaggebend. Demnach enthält eine korrekte Brandschutzordnung insgesamt 3 Teile: A, B und C. Diese Bestandteile richten sich an unterschiedliche Personengruppen und haben dementsprechend verschiedene Themen zum Brandschutz zum Inhalt. Was bedeutet das im Detail? Brandschutzordnungen (DIN 14096) gliedern: Teil A Der grundlegende Bestandteil einer Brandschutzordnung entspricht den Mindestanforderungen bei Bränden in Gebäuden. Früher entsprach der heutige Teil A der DIN 14096–1. Dieser Teil richtet sich an alle Personen im Gebäude. Da sich die Brandschutzordnungen vor allem in Betriebsgebäuden finden, ist Teil A also sowohl an Betriebsangehörige als auch an Betriebsfremde gerichtet.
Unter Umständen können auch fremdsprachige Übersetzungen erforderlich sein. Und noch ein ganz praktischer Hinweis zum Drucken und Aufbewahren der Brandschutzordnung: Für Teil B sind die Formate DIN A4 bis A6 zulässig. Brandschutzordnung Teil C erstellen Auch für Teil C schreibt die DIN 14096:2014-05 die Überschriften in nachfolgender Reihenfolge fest: Meldung und Alarmierungsablauf Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Wie und wo wird Ihre Brandschutzordnung angebracht? Die Brandschutzordnung Teil A sollten Sie überall dort aushängen, wo sich Mitarbeiter und Besucher im Allgemeinen aufhalten bzw. häufig vorbeigehen. Besonders geeignete Stellen sind z. Hauseingänge, Hallen, Aufzüge, Treppenräume, Flure, Telefonzellen, Sitzungsräume etc. Anders als Teil A sollten Mitarbeiter Teil B in Ruhe und am besten am eigenen Arbeitsplatz lesen. In welcher Form Teil B der Brandschutzordnung an die Mitarbeiter herangetragen wird, ist nicht vorgeschrieben.