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Arm im Schultergelenk Spätestens seit der Entscheidung des BGH v. 24. 05. 2006 muss die sog. "Gelenkrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes als abgeschlossen und gesichert angesehen werden. Mit diesem Urteil wurde noch einmal festgestellt, dass sich die Entscheidungen vom 17. 01. 2001 ("Fuß im Fußgelenk") und vom 29. 07. 2003 ("Hand im Handgelenk) auch für die Gliedertaxenformulierung "Arm im Schultergelenk" anzuwenden ist. Versicherer haben insofern bei einem funktionsunfähigen Schultergelenk eine Invaliditätssumme i. H. eines vollen Armwertes, d. h. Gliedertaxe bewegungseinschränkung schulter. 70% nach Gliedertaxe abzurechnen. Bei teilweiser Funktionsunfähigkeit ist der entsprechende Teilwert zu entschädigen; d. – wenn das verunfallte Schultergelenk gegenüber dem gesunden zu 50% in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist – hat die Unfallversicherung einen Invaliditätsgrad i. v. 35% zu entschädigen. Nach Rechtskraft dieses Urteils haben auch die letzten Unfallversicherer ihre Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen umgestellt und verwenden nicht mehr die Formulierung "Arm im Schultergelenk" (bzw. "Fuß im Fußgelenk" oder "Hand im Handgelenk") sondern nur noch "Arm", "Fuß" oder "Hand".
20. 12. 2018 – Kanzleifall (im Volltext unten die Ablehnung des Versicherers, unser Schreiben und dann die Zahlungsnachricht damit sich unsere Mandanten ein Bild machen können, wie wir arbeiten). Der Fall: Unser Mandant war im Jahr 2016 von einer Leiter gestürzt und hatte sich hierbei die Schulter verletzt. Gliedertaxe der Unfallversicherung - Tabelle aller Körperteile. Die Schulterverletzung war nicht folgenlos ausgeheilt. Es verblieben eine beginnende Arthrose und Bewegungseinschränkungen. Der Mandant hatte der ERGO den Unfall rechtzeitig mitgeteilt und auch die Invalidität rechtzeitig feststellen lassen. Die ERGO ließ unseren Mandanten gutachterlich untersuchen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass ein Invaliditätsgrad von lediglich 17, 5% erreicht sei. Nach den Vertragsbedingungen war eine Invaliditätsleistung, also die Zahlung eines Geldbetrages erst ab einem Invaliditätsgrad von 20% versprochen (bei anderen Unfallversicherungen kann das anders sein). Bei einem Invaliditätsgrad von 20% hätte unserem Mandanten immerhin ein Betrag von etwa € 15.