Verordnung Um mit Ihrer Physiotherapie zu beginnen, benötigen sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Allgemeinmediziner, Facharzt oder Spitalsarzt. Diese Verordnung sollten Sie vor der Therapie chefärztlich von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen und zu Ihrem Ersttermin mitbringen. Diese ist bei Ihrer Hauptstelle bzw. Ihrer Bezirksstelle einzuholen. In Rücksprache mit der Sozialversicherung bekommen Sie diese Bewilligung auch per Fax. Um chefärztliche Bewilligung ihrer ärztlichen Verordnung können auch wir bei Ihrer Krankenkasse ansuchen, dies dauert jedoch aus Erfahrung länger und verzögert Ihre Therapie. Rechnung einreichen. Verrechnung direkt mit Krankenkassen Da ich mit den großen Versicherungen Österreichs zusammenarbeite erfolgt die Verrechnung direkt mit den Krankenkassen und ist somit für Sie von meiner Seite her unentgeltlich (außer dem Selbstbehalt bei einigen Sozialversicherungsanstalten). Voraussetzung ist jedoch ein ärztlicher Verordnungsschein, welcher chefärztlich von Ihrer Krankenkasse bewilligt wurde.
Wichtig zu wissen Datenschutz: Alle Daten, die Sie uns mitteilen, verwenden wir ausschließlich entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung. Was bewilligt wird: Entsprechend der KFA-Krankenordnung können Leistungen, die bewilligungspflichtig sind, erst nach Bewilligung durch den KFA-Chefarzt in Anspruch genommen werden. Erfolgt die Inanspruchnahme ohne die chefärztliche Bewilligung, kann die KFA-Graz die Kostenübernahme ablehnen. Die bewilligungspflichtigen Leistungen sind im Anhang 1 der Krankenordnung geregelt. Ausgenommen hiervon sind Leistungen welchen im Zuge der Notfallversorgung (medizinisch notwendig und im kausalen Zusammenhang) erfolgen. Wichtige Infos. Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. : +43 316 872-5911 oder +43 316 872-5912 So funktioniert es + Formular Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Hausarzt, Ihre Hausärztin, welche(r) die notwendigen Unterlagen (Bewilligung, Überweisung... ) für Sie fertigt. Die Überweisung legen Sie bei der KFA-Graz, dem chefärztlichen Dienst, zur Bewilligung vor.
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Chd [] Gesendet: Montag, 29. Dezember 2008 11:07 An: Cc: Ombudsstelle Betreff: Antw: NÖ GKK gefährdet meine Gesundung Sehr geehrter Herr! Bezugnehmend auf Ihre Mailnachricht vom 25. 2008 teile ich Ihnen höflich mit, dass bei der NÖ Gebietskrankenkasse eine Versorgung mit Verbandmaterialien natürlich auch über die Feiertage bzw. bei Nichterreichbarkeit gegeben ist, durch: 1) Eine Notversorgung über die Apotheken, wobei eine nachträgliche Bewilligung der Verordnung durch den Chefärztlichen Dienst generell üblich ist. 2) Eine Versorgung über den behandelnden Hausarzt, der entsprechendes Verbandmaterial zur Überbrückung aus seinem Ordinationsbedarf zur Verfügung stellen kann. Im Übrigen darf ich Ihnen versichern, dass die NÖGKK um das Wohl ihrer Versicherten sehr bemüht ist und alle Anstrengungen unternimmt für deren Anliegen soweit wie möglich auch vor und zwischen Feiertagen erreichbar zu sein! Mit freundlichen Grüßen NÖ Gebietskrankenkasse Chefärztlicher Dienst 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 3 Tel.
Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung ist eines der erfolgreichsten Beratungsprogramme der ÖGK: Wir begleiten Ihr Unternehmen auf dem Weg zu mehr Gesundheit für alle Mitarbeitenden. Über 3. 000 Betriebe aller Größen und Branchen zählen bereits auf uns – freiwillig, ohne gesetzliche Verpflichtung. Setzen auch Sie mit der ÖGK auf die Gesundheit Ihres Betriebes!.. Rauchfrei Rauchfrei zu werden ist eine gute und wirksame Möglichkeit, die eigene Gesundheit zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern. Mit Hilfe gelingt es leichter. Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Sie dabei, rauchfrei zu werden und zu bleiben... Vorsorgeuntersuchung Der Gesundheits-Check ist eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung und soll helfen, Gesundheitsrisiken und Krankheiten früh zu erkennen. Alle Personen ab 18 Jahren können 1 x im Jahr zum Gesundheits-Check gehen. Sie können den Gesundheits-Check bei vielen Hausärztinnen und –ärzten und in vielen Gesundheitszentren in Anspruch nehmen...