2019 | 18:25 Kommt das denn oft vor? Person war ewig nicht Krank und wie müsste er das erklären? Reicht es das einfach zu sagen, das der eine Arzt im Urlaub war oder benötigt er entsprechende Belege dafür? # 3 Antwort vom 24. 2019 | 20:17 Von Status: Wissender (14358 Beiträge, 5583x hilfreich) Die Erklärung ist doch schlüssig. Was sollte es da zu meckern geben? Es sei denn eben, dass AN aus irgendwelchen Gründen 'unter Beobachtung' stünde. Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 2 Hinzutritt einer weiteren Krankheit | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe. # 4 Antwort vom 25. 2019 | 09:13 Von Status: Unparteiischer (9163 Beiträge, 3887x hilfreich) oder benötigt er entsprechende Belege dafür? Wie sollen die denn aussehen, Kopie der Flugtickets deines Arztes? muss man halt entsprechend reagieren und ihm erkläre warum es da 2 Ärzten bedurfte Muss man nicht, weil es den AG schlicht nichts angeht. Bei Zweifeln steht es dem Arbeitgeber frei den MDK einzuschalten. # 5 Antwort vom 25. 2019 | 09:54 Von Status: Unsterblich (23151 Beiträge, 4571x hilfreich) könnte der Arbeitgeben das anfechten, weil die Krankschreibungen von unterschiedlichen Ärzten kommen?
Gerne berate ich Sie! Rufen Sie mich gerne unter 030-679665434 an um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Zitat: BAG vom 19. Februar 2015, 8 AZR 1007/13
Frage vom 29. 11. 2019 | 11:32 Von Status: Frischling (32 Beiträge, 25x hilfreich) Krankmeldung / gleiche Erkrankung bei unterschiedlichen Ärzten Hallo zusammen, ich habe eine Frage, da ich aktuell nicht weiterkomme. Durch einen Autounfall erfolgte die Vorstellung bei einem Unfallarzt, dieser behandelte so weit, wie seine "Zuständigkeit" reichte und leitete den Patienten dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall. Dies wurde auch so beim Orthopäden vorgetragen. Krankmeldung von zwei verschiedenen ärzten nicht. Trotz allem erfolgte eine neue Erst-AU und keine Folgebescheinigung. Ist das eine normale Vorgehensweise, weil es zwei unterschiedliche Ärzte waren? Ich habe jetzt Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zu dem Thema, die erwarten, dass wir das klären, aber von keiner Partei erhalte ich jetzt die Auskünfte die helfen würden. Daher meine Frage(n): - ist es durch den Arztwechsel direkt eine neue Erst-AU, obwohl die Weiterleitung wegen der gleichen Erkrankung (hier halt der Autounfall) erfolgte? - hätte der Folgearzt, der die Behandlung nun übernommen hat, vom Gesetz her überhaupt eine Folgebescheinigung ausstellen dürfen?
Widerspruch gegen Aussteuerung bei der Krankenkasse eingelegt unter Berufung auf Urteil des BSG vom 21. 06. 2011 - B 1 KR 15/10 R. Meiner Meinung nach gilt Krankheit A2 nur als hinzugetretene Krankheit zu Krankheit B. Demnach müsste aufgrund der neuen Krankheit B ein neuer Krankengeld-Höchstanspruch von weiteren 78 Wochen auch dann gegeben sein, wenn Krankheit A2 zwischenzeitlich allein die Arbeitsunfähigkeit bedingt. Die Krankenkasse hingegen ist der Meinung, dass das genannte Urteil bereits berücksichtigt wurde und in so einem Fall immer die Blockfrist (in meinem Fall nicht die Blockfrist für Krankheit B sondern die Blockfrist für die zuerst aufgetretene Krankheit A1) heranzuziehen ist, bei deren Anrechnung der kürzerere verbleibende Krankengeldanspruch entsteht (siehe auch im Internet: "Gemeinsame Verlautbarung der Krankenkassen zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V vom 26. 09. Krankmeldung unterschiedliche Ärzte Arbeitsrecht. 2012", Beispiel 12). Ich meine, die Krankenkasse interpretiert das genannte Urteil unrechtmäßig zu ihren Gunsten.