Ausfüllhilfe * Pflichtfeld Dieses Feld muss ausgefüllt werden Informationen und Hilfe zum Ausfüllen Hinweise auf Fehler Auswahl durch einfachen Klick öffnen Zutreffendes auswählen (Mehrfachauswahl) Zutreffendes auswählen (Einfachauswahl) In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Antrag auf wiederholte Leistungsfeststellung. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten und Prüfung der versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus den Versicherungsfällen des Alters zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu stellen.
Für einen/eine Lehrer/in ist daher ein Leistungsfeststellungsverfahren auf Antrag möglich, wenn er/sie beabsichtigt, sich im laufenden Schuljahr um eine schulfeste Stelle zu bewerben oder eine Bewerbung um eine Leiter/innenstelle beabsichtigt und die Leistungsfeststellung darauf noch Auswirkungen haben kann ( formloser Antrag um Leistungsfeststellung im Oktober erforderlich). Verfahren: Die/Der Vorgesetzte, der über die Beamtin / den Beamten einen Bericht erstatten will, muss ihr / ihm dies mitteilen und die Gründe dafür besprechen. Antrag auf leistungsfeststellung den. Vor Absendung des Berichtes an den LSR erhält die Lehrerin / der Lehrer Gelegenheit, binnen zwei Wochen dazu Stellung zu nehmen. Ist die Lehrerin / der Lehrer mit der Leistungsfeststellung einverstanden, so bestätigt sie / er dies mit seiner Unterschrift auf dem vom Vorgesetzten ausgefüllten Bericht. Ist die Lehrerin / der Lehrer nicht einverstanden, so wird dem Bericht ihre / seine schriftliche Stellungnahme angeschlossen. Erst dann wird der Bericht dem LSR übermittelt.
Eine Leistungsfeststellung nach dem BDG (früher "Dienstbeschreibung") ist nur für Lehrer/innen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis möglich, nicht für Vertragslehrer/innen. Sie hält fest, ob die Lehrperson im vergangenen Schuljahr den zu erwartenden Arbeitserfolg "durch besondere Leistungen erheblich überschritten" "aufgewiesen" trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung durch die Schulleitung "nicht aufgewiesen" (die 2. Ermahnung hat frühestens 3 Monate und spätestens 5 Monate nach der ersten zu erfolgen) hat. Für Vertragslehrer/innen gibt es nur eine " Leistungsbeschreibung". Antrag auf leistungsfeststellung der. Verpflichtung zur Leistungsfeststellung: Die/Der Vorgesetzte hat über die Dienstleistung der Lehrperson mit (prov. ) öffentlichem Dienstverhältnis zu berichten ("Dienstbeschreibung"): unmittelbar vor der Definitivstellung wenn sie/er der Meinung ist, dass die Lehrperson trotz nachweislicher, spätestens drei Monate vor Ende des Schuljahres, erfolgter Ermahnung den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat wenn im vorangegangenen Schuljahr eine Leistungsfeststellung nach Pkt.
Der LSR hat auf Grund des Berichtes sowie sonstiger Erhebungen die Leistungsfeststellung binnen zwei Monaten mit Bescheid zu treffen. Ist die Lehrerin / der Lehrer gem. § 87 (3) mit dem vom LSR mitgeteilten Beurteilungsergebnis nicht einverstanden, so steht ihr / ihm das Recht zu, binnen zwei Wochen nach Zustellung dieser Mitteilung die Leistungsfeststellung bei der Leistungsfeststellungskommission zu beantragen. Deren Entscheidung ist aber durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr anfechtbar. Merkmale für die Beurteilung: (BGBl. 242/85, MVBl. 83/85) Vermittlung des Lehrstoffes gemäß dem Stand der Wissenschaft sowie unter Beachtung der dem Unterrichtsgegenstand entsprechenden didaktischen und methodischen Grundsätze. Erzieherisches Wirken. Zusammenarbeit mit den anderen Lehrer/innen sowie den Erziehungsberechtigten. Personalangelegenheiten, Formulare und Informationsblätter , Bildungsdirektion Niederösterreich. Erfüllung übertragener Funktionen (KV, Kustodiat usw. ) sowie der administrativen Aufgaben. Diese Kriterien gelten auch für die Leistungsbeschreibung der Unterrichtspraktikant/innen.
Dieses Formular ist für ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV und nach § 7a Abs. 4a Satz 1 SGB IV (optionales Statusfeststellungsverfahren) vorgesehen. MSO: § 23 Besondere Leistungsfeststellung - Bürgerservice. Zusammen mit dem Antrag ist je nach Sachverhalt die Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses (C0031) für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH (C0032) für mitarbeitende Angehörige (C0033) beizufügen. Herunterladen