Zögern Sie nicht und rufen Sie uns umgehend an. Der Vorwurf der Vergewaltigung ist laut StGB (Strafgesetzbuch) mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe versehen. Vereinbaren Sie bei uns in der Kanzlei einen Termin und schildern Sie uns Ihren Fall. Das erste Gespräch ist dabei kostenlos und Sie können im nachhinein entscheiden, ob Sie unsere renommierte und erfahrene Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet an Ihrer Seite wünschen, um erfolgreich gegen falsche Beschuldigungen der sexuellen Nötigung verteidigt zu werden. Was bedeutet Sexuelle Nötigung? § 177 StGB - Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung - dejure.org. Die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung ist im deutschen Strafrecht laut StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat, die sich gegen die sexuellen Selbstbestimmung des Opfers richtet. Sie ist in §177 StGB geregelt und bildet mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung in §177 Absatz 6 Nr. 1, der einen besonders schweren Fall darstellt, einen Einheitstatbestand dar. Was nichts anderes bedeutet, dass beides unter dem gleichen Gesetz im StGB geregelt ist, da die Handlungen sehr ähnlich sind.
Wir möchten an dieser Stelle klar darauf hinweisen, dass sich die unten stehenden Strafen nur auf sexuelle Nötigung bzw. Sexuelle Nötigung, Erpressung, drohende Anzeige - frag-einen-anwalt.de. Vergewaltigung beziehen. Wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass auch eine Körperverletzung, Raub oder weitere Straftaten in Verbindung zu dieser Straftat und weiteren relevanten Handlungen stehen, können die Strafen noch höher ausfallen. Sexuelle Nötigung Strafe: Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren Eintrag für 10 Jahre in Führungszeugnis Geldstrafe und Schmerzensgeld Arbeitsplatzverlust Wohnungsverlust bei schwerwiegenden Fällen Kündigung des Kredites durch Ihre Bank Soziale Isolation durch Freunde, Familie und "Nachbarschaftsgeflüster" Was genau soll ein Beschuldigter tun? … Der Unterschied zwischen Sexueller Nötigung und Vergewaltigung Der Unterschied zwischen einer Sexuellen Nötigung und einer Vergewaltigung ist, dass bei einer Vergewaltigung der mutmaßliche Beschuldigte mit einem Körperteil in den Körper bzw in eine Körperöffnung des angeblichen Opfers gedrungen ist.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was man dagegen tun kann - Karriere - › Wirtschaft Arbeitsrecht Mehr als jede zweite Frau hat schon einmal sexuelle Belästigung im Job erlebt. Wo Betroffenen geholfen wird und welche rechtlichen Schritte möglich sind Aktuelle Fälle aus der Medienbranche zeigen, dass sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte auch mehr als drei Jahre nach der MeToo-Debatte längst nicht der Vergangenheit angehören. Gerade am Arbeitsplatz stellen sich besondere Probleme: Betroffene wollen etwas gegen die Belästigung unternehmen, gleichzeitig haben sie aber Angst davor, den Job zu verlieren. Das erzeugt meist zusätzlichen Druck auf die Opfer. Sie entscheiden darüber, wie Sie unsere Inhalte nutzen wollen. Ihr Gerät erlaubt uns derzeit leider nicht, die entsprechenden Optionen anzuzeigen. Bitte deaktivieren Sie sämtliche Hard- und Software-Komponenten, die in der Lage sind Teile unserer Website zu blockieren. Z. B. Browser-AddOns wie Adblocker oder auch netzwerktechnische Filter.
Denn auch andere (neutrale) Zeugen finden sich im Sexualstrafrecht kaum, da die meisten sexuellen Kontakte eben nicht in der Öffentlichkeit sondern in trauter Zweisamkeit passieren. Diese Aussage gegen Aussage Situation ist deshalb so problematisch, weil hier nicht etwa eine Patt-Situation gilt, in der im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird, sondern es vielmehr darum geht, welcher Aussage ein Polizist, ein Staatsanwalt und schlussendlich ein Richter mehr Glauben schenkt: Der des Opfers - oder der des (vermeintlichen) Täters? Das Schlimme an eben jener Aussage gegen Aussage Situation ist, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht selten dem Anzeigenerstatter unkritisch Glauben schenken, mit dem oft zitierten Satz: Warum sollte sich ein Opfer denn so was ausdenken? Schließlich ist es doch psychisch sehr belastend, eine solche Tat bei Polizei oder Gericht zu schildern, das macht doch niemand freiwillig? Die Erfahrung zeigt aber, dass es sehr wohl vermeintliche Opfer gibt, die ganz freiwillig und darüber hinaus bewusst falsch gegen vermeintliche Täter aussagen, um sich zu rächen, familienrechtliche Ansprüche durchzusetzen oder letztlich auch Hassgefühle auszuleben.
Als Strafe für eine Freiheitsberaubung sieht der Gesetzgeber eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In schwerwiegenderen Fällen ist die Strafe auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren Gefängnis festgesetzt. Dieser Fall tritt ein, wenn das Opfer länger als eine Woche eingesperrt wird oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht wird. Stirbt das Opfer während es eingesperrt ist, wird dies mit einer Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren bestraft. Eine Erpressung nach § 253 StGB liegt dann vor, wenn der Täter durch Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt sein Opfer zu einer bestimmten Handlung, Duldung (aushalten, zulassen) oder Unterlassung (etwas nicht machen, z. B. Hilfe leisten) veranlassen will. Die Erpressung ähnelt der Nötigung ( § 240 StGB). Auch hier muss das, was der Täter vom Opfer fordert, rechtswidrig, also gegen das Gesetz sein. Hinzu kommt, dass der Täter vom Opfer für sich oder eine andere Person Geld oder Wertgegenstände (Schmuck, Handy o. ä. )
Hier gibt es einerseits die Angaben der Geschädigten zum Tathergang. Andererseits streitet der Angeklagte die Tat ab, beschreibt ein anderes Geschehen oder schweigt zu den Vorwürfen. Aufgabe des Gerichts ist es sodann, herauszufinden, welche Angaben der Wahrheit entsprechen. Aufgabe des Strafverteidigers ist es, die Angaben des Opfers kritisch zu hinterfragen und seinen Mandanten optimal auf seine Aussage vorzubereiten und ihm während der Verhandlung zur Seite zu stehen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation immer zu einem Freispruch führt. Das Gericht kann sich frei eine Meinung darüber bilden, wem sie mehr Glauben schenken mag. In der Praxis haben potenzielle Opfer immer einen gewissen "Vertrauensvorsprung" im Ermittlungsverfahren. Dies liegt vor allem darin begründet, dass die Ermittlungsbehörden und Gerichte häufig kein Motiv für eine Falschbeschuldigung erkennen wollen. In vielen Fällen ist dies nämlich nicht offensichtlich, sondern liegt zum Beispiel in der Psyche oder der Vergangenheit der Anzeigeerstatterin verborgen.