Beide Fächer werden gleich gewichtet. (4) Praktische Prüfung Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten eine Arbeitsprobe an einer betrieblichen Maschine bzw. Produktionsanlage durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Erstinbetriebnahme Fehleranalyse und Fehlerbehebung an elektrischen Komponenten Wiederinbetriebnahme von Maschinen bzw. Produktionsanlagen nach Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten. (5) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Fach Sicherheitstechnik mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. (6) Weitere Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist die bestandene Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Industriemechaniker/-in. Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung. § 4 Prüfungszeugnis Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen in Punkten und Noten aufgeführt sind.
Diese Qualifizierungsmaßnahme setzt sich aus einem dreiwöchigen Lehrgang sowie einer betrieblichen Qualifizierung mit einer Elektrofachkraft im eigenen Betrieb zusammen. Der Nachweis der betrieblichen Qualifizierung muss durch ein Berichts- und Pflichtenheft erbracht werden. Die Prüfung in Praxis und Theorie findet im Mai im Bildungszentrum Lauingen statt (siehe Prüfungstermine). Zur Teilnahme am Praxisteil des Lehrgangs sind, wie in der Prüfung lange Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille und Elektowerkzeug notwendig. Für das sichere Arbeiten als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" sind neben der Qualifizierung noch weitere Maßnahmen im Betrieb erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Bestellung der Mitarbeiter, die Erstellung von Arbeitsanweisungen sowie die Einweisung durch eine Elektrofachkraft im Betrieb. Bitte beachten Sie hierzu auch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Der Lehrgang umfasst drei Lehrgangswochen und findet im Bildungszentrum Lauingen statt.
Diese müssen vom Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung schriftlich festgehalten werden. Voraussetzung um eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, sowie die Volljährigkeit. Außerdem müssen zwei Prüfungen abgelegt werden. Eine Prüfung bezieht sich auf ein Grundmodul, dass grundlegendes elektrotechnisches Wissen, beispielsweise Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms, vermittelt. Die zweite Prüfung muss nach einem spezifischen Fachmodul bestanden werden, welches sich auf die festgelegte Tätigkeit bezieht. So gibt es z. B. Fachmodule für Möbel- oder Küchenmonteure, Monteure im Maschinenbau oder Wasserversorgungstechniker. Ausgebildete Elektrofachkräfte für die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) Laut DGUV Vorschrift 3 dürfen Geräte- und Anlagenprüfungen nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt werden, oder aber durch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. Als Elektrofachkraft gilt, wer durch seine Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt hat, durch die er ihm übertragene Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
In den Schwimmbädern wird häufig an elektrischen Anlagen, Geräten und Einrichtungen gearbeitet. Diese Arbeiten sind sehr gefährlich und erfordern umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten, da sonst das hohe Risiko schwerer Unfälle mit Mitarbeitern oder Gästen besteht. Leider besitzt das Personal in den Schwimmbädern oft keine Ausbildung, die diese Art von gefährlichen Arbeiten erlaubt. Als verantwortlicher Betreiber sind Sie verpflichtet, die Anforderungen aus der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Damit auch Mitarbeiter in den Schwimmbädern entsprechende elektrische Arbeiten im eigenen Betrieb sicher durchführen können, wird diese Ausbildung angeboten. Die Teilnehmer sind in das bewährte Lehrgangs- und Prüfungskonzept des umwelttechnischen Bereiches integriert. Lehrgang und Prüfung werden im theoretischen und praktischen Bereich durchgeführt und finden im Bildungszentrum Lauingen statt. Im Bildungszentrum Lauingen stehen spezielle Anlagen und Einrichtungen für die praktische Ausbildung zur Verfügung.
Dieser Beitrag geht der Frage nach, wer ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen darf. Wichtige Vorgaben dazu finden sich in der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 "Befähigte Personen". Wer ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen darf – und wer nicht Frage aus der Praxis: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern und einem angestellten Elektriker. Wir bekamen im Jahr 2000 von unserer Berufsgenossenschaft die Vorgabe, unsere elektrischen ortsveränderlichen Geräte regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) zu prüfen. Von Anfang an kam aber unser Elektriker mit der Prüfung nicht hinterher, sodass wir mehrere elektrotechnisch unterwiesene Personen ausgebildet und mit der Prüfung beauftragt haben. Das Prüfintervall haben wir aufgrund der geringen Fehlerquote auf drei Jahre gesetzt. Unser Elektriker geht seitdem wieder seinen eigentlichen Tätigkeiten nach. Nun habe ich von einer sogenannten TRBS 1203 gehört!