Ab dem Zufluss des Vermögens aus dem Erbfall, es sei denn, es ist Vor- und Nacherbvermögen bzw. es steht unter Testamentsvollstreckung muss für das eigene Leben eingesetzt werden, sodass der Anspruch auf Gewährung der Sozialhilfe ruht. Erbschaft und sozialhilfe. Ein Pflichtteilsberechtigter, der erwerbsfähig ist und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II Hartz IV oder Allg. II bezieht muss wissen, dass der Pflichtteilsanspruch automatisch auf den Sozialhilfeträger, meistens das Jobcenter übergeht, gemäß § 33 SGB II. Der Pflichtteilsberechtigte, der allerdings wegen Alters oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung, Sozialleistungen nach dem SGB XII bezieht, sollte wissen, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteilsanspruch gemäß § 93 SGB XII auf sich überleiten kann und mit geleisteten Zahlungen ab Eintritt des Erbfalls verrechnet wird. Der Sozialhilfeempfänger ist generell verpflichtet nach SGB I § 60 den Erwerb sofort dem Sozialhilfeträger mitzuteilen. Es ist allerdings nicht so, dass der Sozialhilfeempfänger, wenn er erbt oder aus einem Vermächtnis Geld erhält oder als Pflichtteilsberechtigter Geld erhält, hierfür vor dem Erbfall liegende Zeiträume irgendetwas zurück bezahlen muss.
Entfällt aufgrund eines einmalig zufließenden Einkommens der ungedeckte Bedarf für einen ganzen Monat, so soll das einmalige Einkommen anteilig auf sechs Kalendermonate verteilt werden. Berücksichtigung als Vermögen im SGB XII Gemäß § 90 Abs. 1 SGB XII ist grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen vor einem Bezug von Leistungen nach SGB XII einzusetzen. Ausnahmen hiervon sieht zum einen § 90 Abs. 2 SGB XII vor: So darf die Gewährung von Sozialhilfe insbesondere nicht vom Einsatz oder der Verwertung eines angemessenen Hausgrundstücks sowie eines Vermögensschonbetrags i. H. v. 5. 000 Euro abhängig gemacht werden. Für bestimmte Leistungen des SGB XII sieht das Gesetz darüber hinaus erweiterte Vermögensschonbeträge vor. Für Bezieher ausschließlich von Leistungen der Eingliederungshilfe gilt aktuell z. B. Sozialhilfe und erbschaft. gemäß § 60a SGB XII ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25. 000 Euro für die Lebensführung als angemessen. Ab 2020 werden die Leistungen der Eingliederungshilfe in das SGB IX überführt.
Sie erben und der Erblasser hat Sozialhilfe bezogen? Das Sozialamt kann von den Erben eines Sozialhilfeempfängers Ersatz fordern für die in den letzten zehn Jahren geleistete Sozialhilfe. Dies gilt nicht für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Auch für Erben von Hartz IV-Empfängern gilt der Ersatzanspruch nicht. Wenn der Erblasser Schulden beim Sozialamt hatte, so kann sich das Sozialamt an die Erben halten. Denn ein Erbe bewirkt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge: Auf die Erben gehen nicht nur Vermögenswerte über, sondern auch Ersatzansprüche und Schulden des Erblassers. Wir beraten Sie, ob und welche Leistungen Sie als Erbe dem Sozialamt ersetzen müssen. Außerdem klären wir mit Ihnen, durch welche Maßnahmen Sie die Haftung ausschließen oder begrenzen können. Rückzahlung sozialhilfe bei erbschaft. Auch ob es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen, besprechen wir mit Ihnen. Erbschaft bei Hartz 4: Einkommen oder Vermögen? Mit Urteil vom 08. 05. 2019 hat der 14. Senat des BSG genau erläutert, wann eine Erbschaft als Einkommen und wann als Vermögen anzusehen ist.