Die Förderung ist aber auch für Eigentümer gedacht, die ihre Wohnimmobilie selbst nutzen. Gleiches gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sind Sie Vermieter einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie, können Sie – ebenso wie Investoren – von der kommunalen Förderung profitieren. Das Förderprogramm des Berliner Senats kann ausschließlich für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude in Berlin genutzt werden. So können Sie keine Förderung beantragen, wenn Sie zwar in Berlin gemeldet sind, aber Ihr Gebäude in Brandenburg energetisch sanieren wollen. Was kann ich in der Bundeshauptstadt fördern lassen? Der Berliner Senat fördert verschiedene Maßnahmen rund um die energetische Sanierung bzw. Optimierung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Die Förderung verteilt sich auf fünf Module: Wärmeschutz: In diesem Modul werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes im Bestand gefördert. Hierzu gehören u. a. Förderung solaranlage brandenburg 2021. die Dämmung der Außenwände oder Decken sowie der Sonnenschutz. Sanierungsfahrplan: Wenn Sie einen auf Ihre Immobilie zugeschnittenen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, wird dieser von der IBB gefördert.
Von der Neuregelung würden allerdings nur Betreiber profitieren, deren Anlage erst 2023 in Betrieb geht. Auch soll die Maximalvergütung ausschließlich für Volleinspeiser gelten. Für Anlagenbesitzer, die einen Teil ihres Sonnenstroms weiterhin selbst verbrauchen wollen, bleibt die Einspeisevergütung unverändert niedrig. Einspeisung könnte sich wieder lohnen Trotzdem: Laut Einschätzung von Finanztest könnte sich die Einspeisung künftig vor allem für Betreiber größerer Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung wieder rechnen. Bindend ist die Entscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung übrigens nicht - Anlagenbesitzer sollen jährlich neu abwägen können. Deshalb rät Finanztest Verbrauchern, die in naher Zukunft die Anschaffung einer PV-Anlage planen, zu Geduld. Photovoltaik-Förderung: BEG nur ohne EEG-Einspeisevergütung möglich. Wenn das Bundeswirtschaftsministerium die neuen Vergütungssätze bestätigt und der Bundestag das Gesetz verabschiedet - voraussichtlich in diesem Sommer -, herrscht Gewissheit. Lohnt sich eine Solaranlage? Jetzt Kosten und Erträge per Solarrechner checken!
2023 dazu verpflichtet, Photovoltaik-Anlagen oder eine Solarthermie-Anlage auf oder an ihrem Gebäude zu installieren, wenn es sich dabei um einen Neubau oder ein grundlegend saniertes Gebäude handelt. Hamburg Beschlossen Ab dem 1. 2023 müssen alle Neubauten in Hamburg mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Ab 2025 soll auch eine Solarpflicht für alle Bestandsgebäude gelten, deren Dachhaut vollständig erneuert wird. Wettbewerbsstart 2022: Innovationspreis Berlin Brandenburg geht in eine neue Runde. Bayern In Planung Für Bayern war eine Solarpflicht für gewerbliche Gebäude ab 2021 bzw. für Privatgebäude ab 2022 geplant, allerdings gab es nie einen konkreten Gesetzesentwurf. Gespräche über eine Photovoltaikpflicht wurden jedoch wieder aufgenommen. Bremen In Planung Auch in Bremen ist eine Solarpflicht ab 2023 in Planung. Sie soll sowohl für private als auch für gewerbliche Neubauten gelten. Außerdem sollen Photovoltaik-Anlagen auf umfassend sanierten Dächern von Bestandsgebäuden Pflicht werden. Sachsen In Planung Aktuell wird in Sachsen überprüft, ob die Installation und der Betrieb von Solaranlagen auf Dachflächen und offenen Parkplätzen möglich ist.
In den vergangenen Jahren sind die Vergütungssätze für Betreiber von Solaranlagen, die ihren Sonnenstrom ins öffentliche Netz einspeisen, kontinuierlich gesunken. Dies soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem kommenden Jahr ändern: Dann könnte eine im Vergleich zum jetzigen Stand doppelte Einspeisevergütung gelten. Solaranlage: Einspeisung vs. Eigenverbrauch Für Betreiber von Photovoltaikanlagen lohnt sich derzeit vor allem ein möglicht hoher Eigenverbrauch. Bei Strompreisen von 35 Cent und mehr pro Kilowattstunde kann Sonnenstrom vom eigenen Dach die Haushaltskasse spürbar entlasten. Solarer Eigenverbrauch steht auch deshalb hoch im Kurs, weil die Vergütung für die Einspeisung ins öffentliche Netz mit aktuell rund 6, 5 Cent pro Kilowattstunde kaum lukrativ ist. Einspeisevergütung für Solarstrom soll verdoppelt werden Die Einspeisung könnte jedoch schon bald wieder attraktiver werden, denn eine geplante Gesetzesänderung verspricht doppelte Vergütungssätze. Wie das Magazin Finanztest in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, soll die neue Einspeisevergütung von bis zu 13, 4 Cent pro Kilowattstunde bereits ab dem kommenden Jahr gelten.
Die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreispauschale für steuerpflichtig Beschäftigte in Höhe von 300 Euro wird voraussichtlich nicht vor dem 1. Juni 2022 kommen. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten unter Berufung auf Regierungskreise hervor. Entlastungen verzögern sich Um die seit Monaten explodierenden Gas-, Öl-, Sprit- und Strompreise abzufedern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen für Verbraucher angekündigt: Neben Heizkostenzuschüssen für Geringverdiener, steuerlichen Tankrabatten und dem Angebot eines 9-Euro-Monatstickets für öffentliche Verkehrsmittel soll eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an jeden steuerpflichtig beschäftigten Bundesbürger ausgezahlt werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat nun klargestellt, dass die versprochenen Entlastungen offenbar nicht vor Juni greifen, da zunächst entsprechende Gesetze Bundestag und -rat durchlaufen müssen. Deshalb könne das Entlastungspaket erst im Mai verabschiedet werden und damit frühestens im Juni zur Verfügung stehen.