Solche Antworten kann ich immer nicht nachvollziehen. Wenn schon die Mühe gemacht wird einen Paragraphen aus der entsprechenden LBO zu zitieren, dann kannst doch auch eine Antwort folgen. Ich Frage mich immer wie ihr das mit euren Kunden macht! @ Baumal Danke. Solche Beschwerden kann ich immer nicht nachvollziehen. In der Zeit, in der Du den Absatz geschrieben hast, hättest Du den § locker ergoogelt. DIch habe mich nicht beschwert, sondern meine Meinung geäußert. Hier der Auszug aus dem besagten Paragraphen: "(8) Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet ist. " Wenn ich mir das durchlese kann ich mir durchaus vorstellen, dass es schon eine Auslegungssache des Sachbearbeiters bei der Bauaufsicht sein könnte, je nachdem wie der Vorbau schließlich aussieht (Grundfläche, Massivbau usw. ) Wie sind da die Erfahrungen? Watt is ene Windfang. Na, sa stell mer os mal janz dumm: Ene Windfang ist ene Raum, der si net beheizt, da sind ausser ne Garderobe vielleischt keine Möbel in, da rennt alles dursch, da is net jemüdlich.
Windfang bekommt 4 Türen, ins Haus, Garage, Garten, Hof. Da der Windfang dann nicht beheizt wird, wirds da im Winter wohl so knapp über dem Gefrierpunkt haben (hoffe ich mal), wie eben in der unbeheizten Garage auch. (Oder kanns da bei großer Kälte auch gefrieren??? ) Kann man nun in diesem Windfang die Garderobe machen? Natürlich nicht so toll, wenn man einen kalten Mantel anziehen muß, aber die meiste Zeit des Jahres wäre es in diesem Windfang ja nicht so kalt. Was haltet ihr von meiner Idee? Müll oder durchaus realisierbar bzw hat das jemand von euch vielleicht so? Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es in einer nicht isolierten Garage auch frieren kann. Ansonsten verstehe ich dann den Sinn eines Windfangs nicht. Aber vielleicht können mir bzw. dir da andere weiterhelfen. 07. 2010 97 Bauherrin Würzburg Ich hatte mal ein Büro, in dem die Garderobe auch außerhalb der Hülle war. Die kalten Mäntel im Winter habe ich verflucht. Mach das bitte nicht! Außerdem kann es auch in einer Garage frieren.
Un datt soll ene Raum sein, in dem sich Menschen uffhalten wollen oder der dafür jeeichnet is, sich darin aufzuhalten. Da is ja mene Klo jemütlicher und datt is och ken Aufenthaltsraum??? Das kann man sich auch selbst erschliessen, wenn man schon in der Bauordnung liest und diese interpretiert. Hier is nix Silbertablet, hier is selber denken. Ach ja - meine Kunden zahlen für mein Wissen. In der BO steht aber Vorbau - nix Windfang. Und den könnte man "mauern, dämmen, beheizen, fenster einbauen... " und trotzdem rennt man da nur durch und will sich dort nicht aufhalten, da nur Garderobe vorhanden. wallair, mach es nicht komplezierter wie es ist. ein windfang ist kein aufenthaltsraum. punkt. wenn du nun einen windfang als anbau hinstellst der beheizt, belichtet, erforderliche lichte höhe hat usw. dein sofa drin steht und ein fernseher, ist es aufenthaltsraum. Thema: Windfang genehmigungsfrei?!
190x90 cm befindet sich ein beheizter Keller. Daher muss die Betondecke gedämmt werden. Für...
Danke im voraus. Gruß Waldemar Mich wundert ein wenig warum ich auf diese Frage keine Antwort bekomme, sollte ja für einen Fachmann(-frau) im Baurecht eigentlich kein Problem sein? Oder habe ich mit meinem ersten Beitrag was falsch gemacht? 03. 10. 2010 249 Ex - Montageunternehmer Dortmund Benutzertitelzusatz: Rasen unerwünscht, bevorzuge Wiese Hai Waldemar Bei der Berufsbezeichnung Bau- Ing. wird die Frage nicht erwartet..... Spinne ich jetzt mal weiter: Waldemar ( selten verwendet in den letzten Jahrzehnten) = Sohn Rußlanddeutscher Einwanderer = der könnte die Frage stellen.... 14. 06. 2005 34. 296 18 Architekt Hannover Da schaust Du einfach mal in den §2 (8) NBauO! 67 Angestellter Erlangen Für die Feststellung, dass eine Windfang kein Aufenthaltsraum ist, benötigt man keinen Hinweis auf die Bauordnung. Es genügt der Einsatz des gesunden Menschenverstands. 02. 08. 2007 16. 077 5 Ravensburg was bist du denn für ein vogel?! ich heiße andreas, bin aber kein apostel. nein. ein windfang ist kein aufenthaltsraum, es sei denn man macht bei dem anbau einen aufenthaltsraum daraus.