Und dann wird die Warmmiete übernommen, ohne Strom. Mutter und Kind haben also zum Leben 800€ plus Mietkosten. Falls die Mutter Pflegegeld bekommt sind das bei Pflegegrad II 317€ und bei Pflegegrad III ca. 550€. Ob sie sowas bekommt wissen wir aber nicht. Das muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Nur dieses Geld ist ein Zusatz und kommt als finanzielles Motiv in Frage. Nachbarschaftsstreit: Was tun, wenn der Nachbar nervt? | MDR.DE. In der Praxis melden auch Vermieter an das Jugendamt. Vieleicht wäre das ein Weg. Wenn die lesen Kind sitzt bald auf der Straße geht manches Schneller. Das JA vermittelt manchmal auch zwischen Mieter und Vermieter. Vieleicht hat die Genossenschaft geeigneten Wohnraum. #50 wie kommt man auf so einen gedanken, wo man die menschen nicht kennt? würdest du das so machen?
#21 Die meisten Kommentare hier machen mich echt fassungslos und traurig. Die arme Mutter mit ihrem kranken Kind… "Die gehören doch weggesperrt… oder schlimmer…. " So klingt das hier. 🙁 Ich denke, es geht hier weniger um "Wegsperren" als um eine Form der Hilfe, die das Leben für alle Beteiligten erträglich werden lässt. Es ist bedauerlich, wenn jemand krank und beeinträchtigt ist, aber die Umwelt hat auch Rechte, die kann man nicht ganz unter den Tisch fallen lassen. Bis zu einem gewissen Grad kann man Beeinträchtigungen hinnehmen, aber irgendwo ist da eine Grenze des Erträglichen und Zumutbaren. Lärmbelästigung durch psychologisch betreute Nachbarin. Wenn nichts geschieht, kommt es vielleicht irgendwann tatsächlich zu einer Katastrophe. Es gibt professionelle Hilfe, es gibt Therapien, die man zumindest versuchen sollte. Das können aber nur fachkundige Leute gewährleisten. Vielleicht würde es auch schon reichen, das Kind tagsüber in eine spezielle Einrichtung zu bringen. #22 Ein so schwieriges Kind gehört in ein spezielles Heim mit professioneller Betreuung.
Überdies könnte Ihnen ein nachbarrechtliche Abwehr- und Unterlassungsansprüche gegen die lärmende Nachbarin gem §§ 861, 906, 1004 BGB zustehen. Danach können Sie von den Nachbarn Unterlassung des Lärms verlangen, wenn die Geräusche über das durchschnittliche und übliche Maß hinausgehen. Beachten Sie jedoch, dass eine gerichtliche Durchsetzung eines Unterlassungsansprüchs ein nicht unerhebliches Prozess - und Kostenrisiko beinhaltet. Sie tragen in einem solchen Fall die volle Beweislast. Das bedeutet Sie müssten Art und Umfang der Lärmbelästigung und auch die Unzumutbarkeit darlegen und beweisen. Dazu wäre wieder ein Lärmprotokoll sinnvol. Sie sollten daher zunächst an den Vermieter herantreten, wie oben bereits erläutert. Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Bei Nachfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ich weise abschließend darauf hin, dass es durch Hinzufügen und Weglassen wesentlicher Umstände im Sachverhalt, durchaus zu einer anderen rechtlichen Bewertung kommen kann.
Hilfe bei der Gemeinde brauchst du in diesen Zeiten wohl eher nicht erwarten. Und da es Eigentum ist wird er es wohl ertragen müssen. Ansonsten hat bei Beleidugungen auch schon einmal der gut ausgeholte Handrücken Wirkung erzielt. Nein im Ernst die mögliche Rückabwicklung ist ein schwerer machbarer Weg, wenn er die Wohnung behalten möchte wird er diese Person ertragen müssen und die rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen (Lärmbelästigung zu nächtlicher und immer wieder) Ev. werden dann soziale Dienst aufmerksam auf diese kranke Person. # 8 Antwort vom 16. 2006 | 16:01 Vielen Dank nochmals für die Antworten. Einige Links habe ich inzwischen auch gefunden. Es scheint ja tatsächlich eine sehr langwierige Angelgenheit zu sein, jemanden rauszuklagen (ist ja auch klar - sonst würde das vermutlich viel häufiger versucht werden). Mein Kumpel hat die Mieter ausfindig machen können, die vor ihm in der Wohnung wohnten. Diese haben ihre eigenen Erfahrungen mit der Dame gemacht. Weiß jemand, ob deren Zeugenaussage bzw. Beweismaterial (u. a. Mitschnitt eines Telefonanrufs) dazu beitragen kann, dass eine Klage auf Zwangsveräußerung des Wohneigentums erfolgreich ist oder dürfte sich die Klage des Eigentümers nur auf den Zeitraum beziehen, in der er selber die Wohnung bewohnte?
Heute ist so gesagt alles eskaliert, die nachbarskinder die über mir wohnen haben mich angezeigt weil ich sie anschreie, und ich persönlich 2 mal an deren Tür gegangen bin um sie zu fragen warum sie den lügen würden, das ich Fotos mache und aufnehmen würde, und das sie dies den Nachbarn von gegenüber erzählen und sie ihnen sagen das sie mich anzeigen sollen. Sie haben jedes Mal dann angefangen zu weinen, und meinten ununterbrochen sie wissen nicht über was ich reden würde, deren Mutter hat gesagt das ich mir das einbilden würde und ihre Kinder sowas nicht sagen oder machen. Das geht schon seid Monaten so, es hat mit den Nachbarn gegenüber angefangen, sie haben mich unerlaubt fotografiert und sich über mich lustig gemacht, ich habe daraufhin das Fenster aufgemacht und geschrien das ich sie anzeigen werde weil sie mich ohne meine Erlaubnis fotografiert haben und dies anderen zeigen würden. Ab da fingen die Schikanen und behauptungen erst recht an. Ich hatte vorher keine Jalousinen oder dunkle vorhänge vor meinen Fenster, ihr Haus steht direkt gegenüber meiner Wohnung, und mein Bett ist vor dem Fenster man kann problemlos reinschauen, sie haben tagtäglich mit einer Anzeige gedroht weil ich sie vor meinem Fenster oder Bett aus fotografieren würde, was Schwachsinn ist.