In aller Regel müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, wenn dieser nicht in einem anderen EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurde. Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlagern, bleibt Ihr ausländischer Führerschein jedoch zunächst sechs Monate gültig. In dieser Zeit können Sie ihn gegen einen deutschen Führerschein umtauschen. Rumänischer Führerschein in Deutschland: Umschreiben lassen nicht zwingend erforderlich! Der rumänische Führerschein: In Deutschland Umschreiben notwendig? Innerhalb der Europäischen Union werden die Führerscheindokumente, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, zumeist uneingeschränkt anerkannt. Voraussetzung ist dabei, dass der Erwerb der Führerscheine und Fahrerlaubnisse auch den EU-weit geltenden Grundlagen und Voraussetzungen entsprach (insbesondere: bestandene Führerscheinprüfungen, Erfüllung des Wohnsitzprinzips). Da auch Rumänien Teil der EU ist, werden dort ausgestellte, gültige Führerscheine in aller Regel auch innerhalb Deutschlands anerkannt.
Geht des so einfach und naja muss man den dann in Deutschland um ändern oder was muss man machen weil ich denke ja nicht das man da einfach so mit dem Rumänischen Führerschein in Deutschland fahren darf Nein. Wenn dir ein Wohnsitzverstoß nachgewiesen wird ist er ungültig. Dies ist einer der wenigen "Schwachpunkte", die zur Ungültigkeit eines EU-Führerscheins führen können. Zu der Frage des Wohnsitzerfordernisses und der sogenannten 185-Tage-Regelung sind zahlreiche Falschinformationen im Umlauf. Eine EU-Fahrerlaubnis ist nur dann wegen eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis nicht anzuerkennen, wenn ein solcher Verstoß zum Zeitpunkt des Erwerbes feststeht. Hierbei muss im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft den Nachweis führen, dass ein solcher Verstoß vorlag. Hier die für die Frage maßgeblichen Gesichtspunkte. Wenn eine Mitteilung des Ausstellermitgliedsstaates vorliegt, nach der sich der deutsche Staatsangehörige im zeitlichen Zusammenhang mit der Erlangung der Fahrerlaubnis nicht mindestens 185 Tage im Ausstellermitgliedsstaat aufgehalten hat, muss die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden.
Die Verkehrsregeln sollten in Rumänien jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Wer in Rumänien am Verkehr teilnehmen will, muss eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen können. Da das Land Mitglied der Europäischen Union ist, reicht der EU-Führerschein in Rumänien völlig aus. Zudem sollte eine Versicherung für das Fahrzeug vorliegen. Die Verkehrsregeln schreiben in Rumänien auch vor, dass alle Personen im Fahrzeug bei der Fahrt angeschnallt sein müssen. Kinder unter drei Jahren dürfen nur im Kindersitz befördert werden. Sind die Kinder unter 12 Jahre alt oder kleiner als 1, 50 m dürfen sie nur auf dem Rücksitz mitfahren und sind in geeigneten Rückhalteinrichtungen zu sichern. Verstöße gegen diese Regelungen können schnell zu einem Bußgeld bzw. einem Bußgeldbescheid führen. Ebenfalls für alle Insassen gilt die Warnwestenpflicht. Verlassen Personen bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf der Autobahn in Rumänien das Auto, muss eine Warnweste angelegt werden.