Das heißt dann aber, dass es hier eben nicht mehr auf die Urkalkulation ankäme. Dann kann der Unternehmer eben seine tatsächlich erforderlichen Kosten belegen und die ortsüblichen und angemessenen Zuschläge hinzurechnen. Auf die Frage, wie er diese Zuschläge ursprünglich kalkuliert hat, käme es nicht mehr an. So wird der Grundsatz "guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis" durchbrochen. Leistungsverweigerungsrecht bei Nachträgen?. Damit verliert die Urkalkulation an jedem Punkt an Relevanz, an dem sich die Vertragsparteien über den Preis einer Mehrmenge nicht einigen, die über zehn Prozent hinausgeht. Der Unternehmer, der tatsächlich schlechter kalkuliert hat als üblich, wird dann ja niemals mehr eine Einigung herbeiführen. Im Gegenteil. Er wird diese scheitern lassen, weil er dann ja auf der ortsüblichen Basis eine höhere Vergütung erhält. Was das für Sie als Treuhänder des Bauherrn bedeutet Natürlich: Sie sind nicht der Rechtsanwalt Ihres Auftraggebers. Sie müssen (ja dürfen) ihn rechtlich nicht beraten.
Nur wenn der beauftragte Betrieb solche Leistungen nicht erbringen kann, trifft ihn diese Verpflichtung nicht - es macht schließlich keinen Sinn, einen Baubetrieb zu etwas zu verpflichten, was er selbst gar nicht leisten kann. Im Falle zusätzlicher Leistungen erkennt der Auftraggeber seine Vergütungsverpflichtung für diese Leistungen oft erst einmal nur dem Grunde nach an. Über die konkrete Höhe wird dann noch keine Vereinbarung getroffen. Vob nachtrag dem grunde nach beauftragt in online. Jeder Bauvertrag, egal ob nach VOB oder BGB, sollte drei Termine enthalten. Als Bauherr bestehen … Je nach zugrunde liegender vertraglicher Gestaltung kann der Auftragnehmer die Erbringung der zusätzlichen Leistungen dann nicht mit dem Hinweis darauf verweigern, dass ihm noch kein konkreter Preis genannt worden sei. Die Erforderlichkeit der Leistung Es kann einen erheblichen Unterschied für den möglichen Verdienst des Auftragnehmers sein, ob die zusätzliche Leistung auch wirklich erforderlich ist oder nicht. Ist sie es nicht, kann der Auftragnehmer nicht einfach dem Grund nach verpflichtet werden, sondern kann zunächst gesonderte Preisverhandlungen verlangen.
02. 2011 – 12 U 1543/07; KG Berlin, Urteil vom 31. 10. 2008 – 7 U 169/07). Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung ist also, dass dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ein ordnungsgemäß bepreistes Nachtragsangebot des Auftragnehmers vorlegt. Zum anderen muss der Auftraggeber im Anschluss die Durchführung der hierin genannten Arbeiten sehenden Auges dulden. Hierauf sollte man sich jedoch keinesfalls verlassen, sondern soweit dies im Bauablauf irgendwie vertretbar erscheint, immer auf die ordnungsgemäße formelle Beauftragung des Nachtragsangebotes warten, bevor entsprechende Leistungen durchgeführt werden. Tipp! Nehmen Sie die Vorgaben der VOB/B ernst! Drängen Sie soweit irgend möglich vor Beginn der Nachtragsleistungen auf eine zumindest informelle Anordnung dieser Arbeiten dem Grunde nach unmittelbar durch Ihren Auftraggeber (und beispielsweise nicht nur durch dessen Architekten – vgl. 3.3 Baubetrieblicher Nachtrag „dem Grunde nach“ – Störungen beweisen und Auswirkungen aufzeigen - Baustellen-Organisation.de. unsere die Ausführungen in der vorhergehenden Ausgabe). Senden Sie möglichst vor Aufnahme der Nachtragsleistungen ein ordnungsgemäß bepreistes Nachtragsangebot unmittelbar an Ihren Auftraggeber und bitten um Beauftragung.
(11. 11. 2016) Hat der Auftraggeber einen Nachtrag "dem Grunde nach" beauftragt, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung zu. Der Frage der Erforderlichkeit dieser Leistungen ist dann nicht weiter nachzugehen. Gehen die Parteien eines Bauvertrags übereinstimmend davon aus, dass sich die Höhe der Nachtragsvergütung nach den Preisansätzen in der Urkalkulation des Auftragnehmers richtet (sog. vorkalkulatorische Preisfortschreibung), ist das Gericht daran gebunden (Anschluss an BGH, IBR 2013, 261), so das OLG Koblenz, Urteil vom 10. 02. 2016 - 5 U 1055/15. Der Auftragnehmer (AN) wird mit der Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Betonfassaden-Fertigteilen beauftragt. Als Vergütung werden 145. 300 Euro vereinbart. Das Ankersystem für die vorgehängten Fassadenplatten soll der AN nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen selbst wählen. Vob nachtrag dem grunde nach beauftragt 1. Während der Ausführung kommt es zu technischen Problemen. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) mit, dass sich die Befestigungsart ändere und eine Neukalkulation der Fassadenverkleidung notwendig werde.