Auflage, § 46 Rdnr. 65) OLG Köln: Beschluss vom 13. 03. 2012 - III-1 RVs 45/12 BeckRS 2012, 69267 Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis Kommentar schreiben
Es sei Sache des Gesetzgebers der Entwicklung durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen. Für die Ablehnung von Telefaxen als Urkunden gelten die gleichen Argumente. OLG Hamburg: Ausdruck von E-Mails ist keine Urkunde Das OLG Hamburg (2 – 63/11 (REV)) hat sich mit einem Beschluss zur Frage geäußert, ob es sich bei Fax- und Email-Ausdrucken um Urkunden handeln kann und dies zu Recht verneint: Eine Fernkopie, die über das Empfangsgerät des Empfängers ausgedruckt wird, stellt regelmäßig schon keine Urkunde dar, da lediglich ein Schriftstück, das eine Gedankenerklärung verkörpert, durch einen Übertragungsvorgang wesensmäßig wie eine "Fotokopie" vervielfältigt und an den Empfänger weitergeleitet wird (Fischer, StGB, 59. Auflage, § 267 Rdn. Fischer stgb 59 auflage 3. 19; vgl. insoweit auch BGH NStZ 2010, 703). Ebenso verhält es sich mit dem Ausdruck einer durch ein elektronisches Schreiben versandten Datei. Dieser Ausdruck beim Empfänger stellt ebenfalls nur eine Reproduktion der Datei dar und enthält keinesfalls den originär in dem eingescannten Dokument verkörperten Gedankeninhalt.
V. m. § 56 e StGB. Allerdings entspricht sie nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Bewährungsauflagen müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein. Der Verurteilte muss ihnen unmissverständlich entnehmen können, unter welchen Umständen ihm der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und damit ein einschneidender Eingriff in sein verfassungsrechtlich verbürgtes Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG droht. Der Gesetzgeber hat deshalb die Befugnis, dem Verurteilten durch die Erteilung von Auflagen besondere Pflichten aufzuerlegen und diese inhaltlich auszugestalten, allein dem Richter vorbehalten. Deshalb darf sich das Gericht nicht darauf beschränken, nur den Umfang der gemeinnützigen Leistungen festzulegen. Entscheidungen: Andere Gerichte: Bewährungsauflage, Bestimmtheit, Bewährungshelfer, Übertragung / OLG München, Beschl. v. 24.08.2012 - 3 Ws 716/12 - Burhoff online. Vielmehr muss in der Auflage auch die Zeit, innerhalb derer die Arbeitsleistung zu erfüllen ist, die Art und nach Möglichkeit auch der Ort dieser Arbeitsleistung und die Institution, bei der sie abzuleisten ist, festgesetzt werden. Diese ihm allein obliegende Befugnis zur inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeitsauflage darf das Gericht nicht an Dritte, auch nicht an den Bewährungshelfer, delegieren (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 09.
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OLG Hamburg, 07. 08. 2018 - 2 Rev 74/18 Fälschung beweiserheblicher Dateien sowie Urkundenfälschung bei einer Datei mit … Ist demgegenüber bei einem Schriftstück erkennbar, dass es sich nicht um die Urkunde selbst, sondern um eine Reproduktion handelt, etwa weil es an typischen Authentizitätsmerkmalen einer entsprechenden Originalurkunde fehlt, kann dem Schriftstück mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beigemessen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010, Az. : 5 StR 488/09, für den Ausdruck einer Computerdatei eines eingescannten notariellen Grundstückkaufvertrages). Urkundenfälschung: Telefax oder Mailausdruck ist keine Urkunde > Cybercrime Blog. BGH, 05. 07. 2012 - 5 StR 380/11 Urkundenfälschung durch Herstellung einer Farbkopie; Untreue zum Nachteil einer … Es müsste darüber hinaus eine vom Landgericht nicht festgestellte Veränderung des Originalversicherungsscheins vorgenommen worden sein; erst dann kann eine Reproduktion durch eine Farbkopie den Anschein einer von einem Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, dass die Möglichkeit einer Verwechslung mit dem Original nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).
von, veröffentlicht am 16. 06. 2012 Die Begründung der Fahrerlaubnisentziehung in tatrichterlichen Urteilen scheint immer noch ab und an ein Problem zu sein. Klar ist: Liegt kein Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB vor, so muss näher begründet werden. Aktuell hierzu das OLG Köln: In einer neuen Hauptverhandlung dürfte zudem zu berücksichtigen sein, dass auch die Anordnung einer Maßregel der besonderen Begründung bedarf. Fischer stgb 59 auflage series. Wie das Gericht zutreffend ausgeführt hat, gehört der Straftatbestand des § 21 StVG nicht zu den in § 69 StGB genannten Vergehen, bei denen die Ungeeignetheit im Regelfall anzunehmen ist. Da in einem solchen Fall die Maßregelentscheidung nur auf § 69 Abs. 1 in Verbindung mit § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB gestützt werden kann, ist die Frage der charakterlichen Eignung des Angeklagten grundsätzlich zu erörtern, auch wenn es sich - wie das Amtsgericht im Urteil ausführt - bei § 21 StVG um eine typische Verkehrsstraftat handelt, bei der eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen naheliegen mag.
Auflage, § 267 Rdn. 19; vgl. insoweit auch BGH NStZ 2010, 703). BGH, 09. 03. 2011 - 2 StR 428/10 Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder … Dafür muss die Reproduktion jedoch einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. mwN BGH, wistra 2010, 184, 185; … Fischer, StGB 58. Aufl. § 267 Rn. 22). LG Essen, 17. 02. 2021 - 32 KLs 9/19 Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug Er erscheint als offensichtliche Reproduktion und hat mangels Beweiseignung und Erkennbarkeit des Ausstellers keinen Urkundencharakter (vgl. dazu insgesamt: BGH, Beschluss vom 27. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnisentziehung muss näher begründet werden | beck-community. 01. 2010, 5 StR 488/09, Rn. 9, nach juris). Ein Scan einer tatsächlich verkörperten Urkunde - wie vorliegend des notariellen Kaufvertrages - ist einer Foto- oder Fernkopie gleichzusetzen, sodass er nicht die von § 269 Abs. 1 StGB geforderte hypothetische Urkundenqualität besitzt, sondern lediglich als Reproduktion und als Beleg für die Existenz einer eingescannten Papierurkunde dient (BGH, Beschluss vom 27.