Wann genau wird ein Aufbauseminar angeordnet? Generell gilt: Wer drastisch gegen die in der Probezeit geltenden Auflagen verstößt, bekommt ein ASF verordnet. Zur präzisen Unterscheidung zwischen geringfügigen und schwerwiegenden Verstößen werden diese, wie eingangs bereits erwähnt, nach Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung in Kategorie A und B eingeteilt. Wo welcher Verstoß speziell zugehört, lässt sich online in einem Katalog nachsehen. Shopformular - Fahrlehrerverband Rheinland. Bei Verstößen der Kategorie A spricht man einem schwerwiegenden Delikt. Diese haben eine Verordnung zu einem ASF, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie eventuelle Punkte im Fahreignungsregister zur Folge. Außerdem zieht dies eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre mit sich. Kategorie A: Zu häufigen Vergehen der Kategorie A gehören unter anderem die Nutzung des Smartphones während des Fahrens, rechts überholen, Fahren unter 18 ohne Begleitperson (Führerschein ab 17), Unterschreitung eines angemessenen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug oder die Überschreitung des erlaubten Tempolimits um mindestens 21 km/h.
Zum DVR-Programm ASF gehört ein Teilnehmerbegleitheft. Es informiert die Teilnehmer über die Inhalte der einzelnen Sitzungen und enthält die für die aktive Mitarbeit im Seminar benötigten Arbeitsmaterialien. Das Begleitheft erhalten Seminarleiter bei Fahrlehrerverbänden und Fahrlehrerausbildungsstätten.