"Grundsätzlich richtig hat das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass sich der Unfall auf einem Betriebsgelände ereignete und auf einem solchen erhöhte Vorsicht und Obacht erforderlich ist, was vor allem dann gilt, wenn, wie hier, reger Verkehr herrscht und eine Vielzahl von Fahrzeugen dieses Gelände befahren. Nicht gefolgert werden kann daraus allerdings, dass beim Befahren eines solchen Betriebsgeländes ein Anhalten grundsätzlich in weniger als 6 m gegeben sein muss. Dies würde dazu führen, dass, unter Berücksichtigung der einschlägigen oben aufgeführten Anhaltewegtabellen, unabhängig von den zulässigen 20 km/h tatsächlich nur eine Geschwindigkeit von unter 15 km/h den Sorgfaltspflichten gerecht würde. Unfall auf privatgelände sheet music. Eine solche grundsätzliche Beschränkung für das Befahren eines Betriebsgeländes ohne Berücksichtigung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten und der tatsächlichen Verkehrssituation besteht nach Auffassung des Senats nicht. Die für Parkplätze und Parkhäuser aufgestellten Grundsätze (vgl. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37.
-- Editiert von cuno am 25. 2007 06:19:42 # 9 Antwort vom 25. 2007 | 08:19 Von Status: Senior-Partner (6106 Beiträge, 944x hilfreich) *Das ist aber nicht der richtige Ansatz. Die Polizei ist u. Eine solche liegt jedoch hier nicht vor, unabhängig davon, ob es sich um privaten oder öffentlichen Grund handelt. * Das kann aber noch weniger der richtige Ansatz sein, denn bei einem herkömmlichen Unfall im öffentlichen Verkehr liegt ebenfalls keine Straftat vor. Und dennoch ist die Polizei zuständig. Ich finde die Erklärung von micbu weitaus plausibler. # 10 Antwort vom 25. 2007 | 09:09 Von Status: Praktikant (969 Beiträge, 162x hilfreich).. dennoch ist die Polizei zuständig... Das ist falsch. # 11 Antwort vom 25. 2007 | 09:12 @Cuno Stimmt, war immer der Weihnachtsmann, der den Unfall aufgenommen hat... # 12 Antwort vom 25. 2007 | 09:17 Ich halte es für zwecklos, hier detaillierte Erklärungen zu tätigen, welche dann doch nicht ankommen. Unfallschadensregulierung | Wer haftet in welchem Umfang bei einem Parkplatzunfall?. # 13 Antwort vom 25. 2007 | 09:32 *Ich halte es für zwecklos, hier detaillierte Erklärungen zu tätigen, welche dann doch nicht ankommen.
Selbst wenn Du auf einem Privatparkplatz mit Kennzeichnung stehst hat niemand das Recht Dein Möp umzufahren. ein klarer Fall für die KFZ Versicherung des PKWs Wie es allerdings zum Verhältnis Freundin passt? #3 Da greift normalerweise die Hausratversicherung oder eine private Haftpflicht.... Ansonsten ist das natürlich wenn er das Mopped übersehen hat ist er selbst dann wenn es sein Parkplatz ist natürlich immer noch nicht berechtigt alles umzufahren was da so rumsteht.... hätte doch auch ein Mensch sein können #4 Das Parken auf dem Grundstück und die Beschädigung dürften 2 verschiedene Sachverhalte sein. Wenn der Vater deiner Freundin der Auffassung ist, dass du auf dem Gelände nichts verloren hast, ist das ein Hausfriedensbruch der von dir begangen wurde. Unfälle auf Betriebs- und Werksgelände. Wie er das rechtlich begründen will ist mir allerdings nicht klar, da du ja von deiner Freundin die Erlaubnis bekommen hast, das Gelände zu betreten. Die Beschädigung deines Motorrades ist nach meiner Meinung davon getrennt zu sehen.
Einen Verkehrsunfall auf der B9 bei der Ausfahrt Süd in Germersheim in Fahrtrichtung Karlsruhe meldet die Polizei am Montagmittag. Der Unfall des Sattelzuges ereignete sich kurz nach 12. 30 Uhr. Unfall auf privatgelände polizei. Aktuell ist in beiden Richtungen jeweils nur ein Fahrstreifen befahrbar. Die Bergung wird nach Polizeiangaben vermutlich mehrere Stunden andauern. Ein Lkw geriet aus bisher ungeklärter Ursache auf die Mittelleitplanke und demolierte dabei rund 150 Meter Schutzplanken.
Ist ein Verkehrsraum der Öffentlichkeit oder einem bestimmten größeren Personenkreis zur Nutzung eröffnet, liegt öffentlicher Straßenverkehr im Sinne des Gesetzes vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob beispielsweise ein Parkticket gelöst oder eine Gebühr bezahlt werden muss. Es kommt vielmehr auf die Größe des Kreises der Berechtigten an. In ein Supermarktparkhaus kann jeder einfahren, der dort einkaufen gehen möchte. Das ist anders, wenn die Parkfläche der Allgemeinheit nicht zugänglich ist, so der Versicherer weiter. Und das ist zum Beispiel bei einem Parkhaus der Fall, in dem Stellplätze nur an Mieter des Wohnhauses vermietet werden – so wie im oben vorliegenden Beispiel der Fall. Trotzdem muss der Unfallverursacher natürlich für den Schaden haften, den er angerichtet hat. Ohne die Hilfe der Polizei sei der Täter aber nicht gerade einfach zu ermitteln. Der Kunde sollte sich auf die Suche nach Zeugen machen, empfehlen die D. Ist Unfallflucht auf Privatgelände nicht strafbar? - Pfefferminzia.de. -Experten: "Oder Sie können über eine Videoüberwachung das Kennzeichen des kollidierenden Wagens herausbekommen.
Jede KFZ Haftpflicht wird sich vergewissern wollen ob das Private auch wirklich rein privat ist oder öffentlich zugä das abgesperrt greift die KFZ Haftpflicht nicht mehr.... Ob öffentlich zugänglich oder nicht ist relevant für die Frage, ob StVO, StVZO, FeV und Co gelten. Aber nicht für die Zuständigkeit der Kfz-Haftpflicht. Ich finde auch keine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die darauf Bezug nähme. #16 Hallo, 1. er muß zahlen, aber ich gehe davon aus, das er dafür seine Versicherung in Anspruch nimmt 2. Unfall auf privatgelände du. du hast keine Mitschuld #17 Abstellplätze außerhalb gehören nicht zum Geltungsbereich der Versicherung anm. : Hausrat Und wenn sie in einem geschlossenen Hof sind? Bin mir da nicht so sicher.... Aber vermutlich wird sich sowieso jede Versicherung sträuben weil das ja mehr oder weniger fahrlässig war.... #18 Original von Fischi Und wenn sie in einem geschlossenen Hof sind? Bin mir da nicht so sicher.... Ich schon. Ich war zu faul es aufzulisten, aber es geht um geschlossene Räume, abschließbare Garagen, Gartenschuppen, Terrassen, Balkone und Loggias.
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Ist auch besser so...