"Welche Risiken kann ein Markt haben, wie ist die Wettbewerbssituation, gibt es einen Bedarf für das Exportgut, welche Vertriebsmöglichkeiten stehen zur Verfügung oder welche Anforderungen muss das Exportgut erfüllen", diese Fragen sollten sich Unternehmer vorher stellen, so Raspe, "aber auch, ob Sprachkenntnisse und freie Kapazitäten im eigenen Betrieb vorhanden sind". Wenn ein spannender Markt gefunden wurde kommt es darauf an, ob es sich um ein Land der Europäischen Union, zum Beispiel die Niederlande, ein Land mit Präferenzabkommen, wie die Schweiz oder um ein Drittland wie Russland handelt. Die IHK hilft den Unternehmen bei der Klärung der jeweiligen Rahmenbedingungen, von A wie Akkreditivgrundlagen bis Z wie Zolltarife. KSK Euskirchen unterstützt Unternehmen auch beim Auslandsgeschäft - Der Blog der Kreissparkasse Euskirchen. "Bei konkreten Fragen helfen wir gerne weiter und zu tiefergehenden Beratungen kommen wir auch in die Unternehmen", bietet Raspe an. Wie internationale Geschäfte dann finanziert und abgesichert werden können erläuterte Thomas Scheidemann, Leiter der Abteilung Auslandsgeschäfte bei der Sparkasse Krefeld, sehr anschaulich anhand praktischer Beispiele aus seiner eigenen Erfahrung.
"Bei einer sicheren Zahlungsabwicklung helfen die Hausbanken in Zusammenarbeit mit den Partnerbanken im jeweiligen Land gerne weiter", so Scheidemann. Wenn deutsche und niederländische Firmen zusammenarbeiten möchten, könnte auch die Euregio Rhein Maas-Nord eine Hilfe sein. Deren neuer Geschäftsführer, Andy Dritty, bietet hier seine Unterstützung und möglicherweise auch Förderprogramme an. Auslandsgeschäft/Internationales Geschäft | Sparkasse.de. Für die mehr als 30 anwesenden Firmenvertreter, darunter auch viele aus den Niederlanden, gab es eine Menge an Informationen und am Ende eine ganz wichtige Erkenntnis: Bei dem Einstieg in ausländische Märkte gibt es fachkundige Hilfe von der IHK, der euregio oder von den Banken und Sparkassen. Kontakt: IHK Mittlerer Niederrhein Außenwirtschaftsberatung Jörg Raspe und Wolfram Lasseur Telefon: 02131 / 9268-561
Es handelt sich beim Auslandsgeschäft der Banken konkret um Bankleistung en zur Deckung des Bedarfs an Finanzierungsfazilitäten i. w. ; Zahlungsver-kehrsfazilitäten, vielfach eng mit vorgenannten verbunden; Absicherungsfazilitäten; Informationsvermittlung; Beratung, oft in umfassendem Sinne; Geld- und Kapital - anlagefazilitäten. Je nach Art der Kunden sind diese Be-darfe unterschiedlich ausgeprägt: etwa zwischen multinational en Unternehmen einerseits, mittelständischen Unternehmen andererseits oder Unternehmenskunden auf der einen, Privatkunde n auf der anderen Seite. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, der Bereich der mittelständischen Wirtschaft, ist in hohem Masse auch auf qualifizierte Beratungs- und Informationsbeschaffungsleis-tungen der Banken angewiesen, da die Erfahrung en im Aussenhandel bei diesen Unternehmen und ihre Möglichkeiten der selbstständige n Informationsbeschaffung über ausländische Märkte und Geschäftspartner meist gering sind. Soweit im bankmässigen Auslandsgeschäft bei bestimmten Bankleistungsarten eine kontinuierlich e Leistungsabnahme gegeben ist, haben sich weitgehend standardisierte Leistungsarten herausgebildet.
Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards sowie Einhaltung von Menschenrechten Die Bundesregierung misst der Beachtung von Umwelt- und Sozialstandards sowie der Einhaltung von Menschenrechten bei der Übernahme von Exportkreditgarantien eine besondere Bedeutung zu. Sie übernimmt keine Deckungen für Exportgeschäfte, die gegen international festgelegte Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards verstoßen. Für Projekte und Transaktionen im Anwendungsbereich der Common Approaches der OECD ( Recommendation of the Council on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence) sind umwelt-, sozial- und menschenrechtliche Aspekte ein fester Bestandteil des Prüfverfahrens. Gibt es Anhaltspunkte für signifikante negative Umwelt- oder Sozialauswirkungen eines Projektes beziehungsweise Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen, wird ein Geschäft unabhängig von der zugrundeliegenden Kreditlaufzeit und dem Auftragswert einer Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung unterzogen.