2006
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Neues Schuldrecht: Die Verjährung - Unterrichtsentwurf – Westermann
Meine Merkliste Momentan befindet sich noch nichts auf Ihrer Merkliste. Zur Merkliste Mein Warenkorb Momentan befinden sich keine Artikel in Ihrem Warenkorb. Zum Warenkorb Zurück Hinweis zu Sonderkonditionen Bei Bezahlung über Paypal und Kreditkarte können keine Sonderkonditionen gewährt werden. Neues Schuldrecht: Die Verjährung - Unterrichtsentwurf – Westermann. Produktnummer OD100206001051 Seiten 4 Dateigröße 114, 2 kB Dateiformat PDF-Dokument Autoren/ Autorinnen Holzer unterrichtsthemen HOT Arbeitsblätter und Materialien für Ihren Wirtschaftsunterricht Digitales Abonnement für Privatpersonen WEB-427-00132 532, 00 €
§ 422 Wirkung der Erfüllung
(1) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. (…)
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, (…). (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist.