Nicht nur sie können fordern, dass die Regeln eingehalten werden, sondern auch alle Mieter im Haus. Globale Verbote unzulässig. Doch nicht jedes Verbot ist gültig. Dem Landgericht Hamburg zufolge sind Regeln unzulässig, die "das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden" ausnahmslos untersagen (Az. Treppenhaus: Im Brandfall Rettung und Risiko zugleich - Brand-Schutz. 316 S 110/91). Hausordnungen werden als Bestandteil des Mietvertrags wie allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt. Sie dürfen keine Regeln enthalten, die Bewohner unangemessen benachteiligen. Wenn es keine Alternativen gibt. Ein Verbot, das keinerlei Ausnahmen zulässt, wäre eine solche Benachteiligung. Sind Mieter auf bestimmte Gegenstände angewiesen, beispielsweise einen Rollstuhl oder einen Kinderwagen, können sie diese daher auch dann im Flur abstellen, wenn die Hausordnung etwas anderes festlegt. Das gilt aber nur, wenn dieser groß genug ist und es keinen anderen Abstellplatz gibt, der gut erreichbar ist, zum Beispiel per Fahrstuhl.
Beides kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Der Vermieter kann im Eingangsbereich des Treppenhauses hingegen Abfalleimer oder Papierkörbe installieren – beispielsweise neben den Briefkästen. Mieter dürfen die Eimer für kleinere Abfälle oder unerwünschte Postsendungen nutzen.
Manche Vermieter bieten zudem teils überdachte Stellflächen in Innenhöfen an, die dafür genutzt werden können. Pflanzen nur nach Erlaubnis Wer Pflanzen zur Verschönerung oder zum Überwintern im Hausflur abstellt, sollte wissen: Hierfür muss der Vermieter grundsätzlich grünes Licht geben, andernfalls ist das unzulässig. Auch das Argument, dass nach einer energetischen Sanierung auf dem Balkon weniger Platz zur Verfügung stehe, berechtigt nicht zum Aufstellen von Pflanzen im Hausflur. Oft kommt es aber auf die Gepflogenheiten vor Ort an. Unter Umständen enthält die Hausordnung hierzu eine Regelung. Info Das Verbot von Pflanzen bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main (Az. : 33 C 3648/17). Fußmatten im treppenhaus brandschutz 5. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter dies über Jahre hinweg geduldet hatte, die darin liegende Gestattung jedoch später widerrufen hat. Müllsäcke sind ein No-Go Müllsack im Hausflur: Das kann zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. (Quelle: Cord/imago-images-bilder) Der Mieter darf selbst keinen Mülleimer oder Müllsäcke über mehrere Tage im Treppenhaus oder Hausflur abstellen.
Gast hat diese Frage am 01. 01. 2005 gestellt Fußmatte im Treppenhaus Fußmatte vor der Wohnungstür im Treppenhaus sind vom Vermieter zu dulden und stellen keinen Schaden für den Vermieter dar, wenn der Hauswart die Fußmatte beim Reinigen zur Seite stellen muss; denn der Gebrauch der Mietwohnung schließt den Gebrauch des Treppenhauses mit ein. Das gilt auch, wenn vor dem Haus Abstreifgitter und/oder im Haus große Fußmatten ausliegen. Ebenso wenig stellen die Fußmatten eine Rutschgefahr für Mieter und Besucher dar; denn jeder, der ein Treppenhaus benutzt, ist gewohnt, um Fußmatten herumzulaufen. (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg Az. 19 C 27/98, aus: MM 1999, S. 81) Wurde im Mietvertrag die Fußmatte im Treppenhaus untersagt, darf der Mieter auch keine Fußmatte vor die Wohnungstür legen. (AG Berlin Neukölln, Az. Fußmatte im Treppenhaus. 7 C 21/03, aus: GE 2003, S. 1161)
Treppenhaus: Im Brandfall Rettung und Risiko zugleich Kinderwägen, Schuhe, Pflanzen und Fahrräder – das Treppenhaus wird häufig als Abstellplatz genutzt. Nicht selten führt das zu Diskussionen mit Nachbarn oder dem Vermieter. Doch hinter der vermeintlichen Schikane durch … Weiterlesen …
Kinderwagen sind meist zulässig Immer wieder kommt es in Mietshäusern zum Streit, weil Kinderwagen im Hausflur abgestellt sind. Allerdings dürfen diese – zumeist – im Eingangsbereich abgestellt werden, wenn die Mitmieter dadurch nicht erheblich belästigt werden. Dennoch sind sich die Gerichte in Bezug auf Kinderwagen im Hausflur uneins. Wenn Mieter den Kinderwagen nämlich problemlos in ihre Wohnung transportieren können, etwa weil sie im Erdgeschoss wohnen oder es einen Fahrstuhl gibt, dürfen sie den Kinderwagen nicht im Hausflur abstellen. Zumeist lautete das Urteil der Gerichte jedoch, dass der Kinderwagen abgestellt werden darf, wenn ein genügend breiter Fluchtweg gegeben und keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist. Fußmatten im treppenhaus brandschutz in ny. Kinderwagenuntergestell und Rollator: Für beide fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. (Quelle: Eckhard Stengel/imago-images-bilder) Rollatoren sind gestattet Ähnlich kontrovers wird diskutiert, ob Rollatoren von gehbehinderter Mietern abgestellt werden dürfen.
Streiten sich Bewohner eines Mehrparteienhauses, geht es nicht selten um den Hausflur. Die einen stellen dort Blumenkübel auf, die anderen Schuhschränke, wiederum andere parken den Kinderwagen vor ihrer Wohnungstür - und mitunter gefällt keinem das, was der andere Mieter macht. Was rechtlich gilt und Mieter dazu wissen müssen - ein Überblick. Blumenkübel nur mit Erlaubnis Wer Pflanzen zur Verschönerung oder zum Überwintern im Hausflur abstellt, muss wissen: "Hierfür muss der Vermieter grünes Licht geben, ansonsten ist das unzulässig", sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer des DMB Mieterschutzvereins in Frankfurt am Main. Auch das Argument, dass nach einer energetischen Sanierung auf dem Balkon weniger Platz zur Verfügung stehe, berechtigt nicht zum Aufstellen von Pflanzen im Hausflur. Fußmatten im treppenhaus brandschutz 6. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor (Az. : 33 C 3648/17). Oft kommt es aber auf die Gepflogenheiten vor Ort an. Unter Umständen enthält die Hausordnung hierzu eine Regelung.