OÖN TV - 11. 01. 2019 Oberösterreich Oberösterreich im Fokus - Dietmar Tröbinger Zu Gast im Studio: Dietmar Tröbinger, Geschäftsführer OÖ Seilbahnholding GmbH Neujahrsempfang Der Bürgermeister unserer Landeshauptstadt, Klaus Luger lädt zum traditionellen Neujahrsempfang ins Alte Rathaus ein und über 700 Gäste folgen der Einladung. Fakten statt Vermutungen Immer wieder wurde zulest gegen die SV Ried schwerwiegende Anschuldigungen erhoben. Nun präsentieren die Rieder Fakten statt Vermutungen - Transparente Aufklärung sorgt für Klarheit. Betriebsausflüge im Salzkammergut "Warum in die Ferne schweifen... " - Betriebsausflüge im Salzkammergut - ein Projekt zur Standortstärkung. Fischerlizenz oö 2019 kaufen welche verkaufen. Skigebiete im Fokus Die aktuelle Schnee- und Lawinensituation in unseren Skigebieten. Auch trotz der angespannten Situation laufen viele Lifte auf Hochtouren. Oberbank feiert Jubiläum 1869 gründete Carl Franz Planck von Planckenburg die "Bank für Oberösterreich und Salzburg". Nun feiert die Oberbank 150 jähriges Bestehen.
Sie suchen eine neue Herausforderung in einem aufstrebenden Unternehmen oder wollen Teil eines jungen, motivierten Teams werden? Dann sind Sie bei KE KELIT genau richtig. Lokalticker Hörbänke bleiben bis ins Brucknerjahr stumm - 20. 05. 2022 Sympathicus-Wahl geht in den Endspurt - 19. 2022 Flüchtlingskinder dürfen gratis in die Musikschule - 20. 2022 Laurenz Pöttinger: Pflege-Paket bringt Entlastungen für Pfleger, Familien und Pflegeeinrichtungen in der Region - 19. 2022 Auch Turner und Brandstätter gehen - 20. 2022 Geiste Tomatensuppe und Rahmschmarrn - 19. RIS - Oö. Stabilitätssicherungsgesetz 2019 § 2 - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich. 2022
Jeder Dritte ist regelmäßig am Gewässer unterwegs.
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Text § 2 Geltungsbereich (1) Dieses Landesgesetz ist auf die Finanzgebarung des Landes Oberösterreich im Rahmen 1. der Vorlage des Voranschlags über den Landeshaushalt durch die Landesregierung an den Landtag (Art. 55 Abs. 2 Oö. Landes-Verfassungsgesetz [Oö. L-VG]) sowie 2. der Beschlussfassung des Landtags darüber (Art. 55 Abs. 3 Oö. L-VG) und 3. Fischerlizenz oö 2019 kaufen dein. des Haushaltsvollzugs anzuwenden. (2) Dieses Landesgesetz ist nicht anzuwenden: 1. auf den Vollzug und die Bewertung des Rechnungsabschlusses von Finanzjahren, in denen das Land Oberösterreich von der Infektionskrankheit COVID-19 betroffen ist, solange diese von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie eingestuft ist, 2. auf die Mittel, die vom Landtag für die Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie zur Verfügung gestellt werden. (Anm: LGBl. Nr. 120/2020)