Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann gilt es doch im Zweifel immer noch für den Angeklagten, oder? Sollte man sofort auch eine Klage gegenüber dem Sicherheitsdienst wegen übler Nachrede einreichen? Über Tipps würde ich mich freuen. Danke im Voraus. Gruß, Bratwurst -- Editiert von bratwurst77 am 21. 05. 2007 20:51:40 # 1 Antwort vom 21. 2007 | 20:52 Von Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2300x hilfreich) quote:, sofort zum RA für Arbeitsrecht gehen und auf Wiedereinstellung klagen. Häää? Er ist doch noch gar nicht gekündigt, wie will er da auf Wiedereinstellung klagen? Grund für Anzeige bei Beschuldigung ohne Beweis Strafrecht. Ansonsten sind die Tipps schon richtig, die du gegeben hast. quote: Sollte man sofort auch eine Klage gegenüber dem Sicherheitsdienst wegen übler Nachrede einreichen? Keiner hier weiß, was da vorgefallen ist. Wenn ein Sicherheitsdienst (irrtümlicherweise) meint, dass die Tüte von dem Mitarbeiter ist, ist das noch keine üble Nachrede. Wenn er aber z. B. überall rumerzählt 'Der Kollege X hat am Montag hier versucht Waren rauszuschmuggeln, der *******ekerl. '
damit dann keine Steuergelder verschwendet werden für eine Ermittlung, die voraussichtlich ohne Ergebnisse endet.... für ein Antragsverfahren, welches voraussichtzlich zugelassen für das folgende Gerichtsverfahren, welches voraussichtlich ohne eingestellt wird wegen Nichtigkeit Lasten der Staatskasse! Ich finds unglaublich, dass anhand der Probleme, die diese Welt so mit sich tränschen wegen einer wahrscheinlich nicht abhanden gekommener Tageszeitung in Zeiten des Internets (Jede Information der Tagespresse gibt es hier gratis) die Justizbehörden bemühen, weil sie selbst zu feige oder/und dumm sind, in 2 Sätzen ihre Angelegenheiten zu regeln. Der Mensch, der in Lebensgefahr dies jetzt nicht wird es nie wieder tun... Diebstahl beschuldigung ohne beweise wurde der angeklagte freigesprochen. Denn das Leben, welches in Gefahr war, existiert nicht mehr. Weil ein Polizeibeamter währenddessen mit der doppelten Abschrift deines Aussageprotokolls beschäftigt war!!!!! Nichts wird da passieren. Es steht Aussage gegen Aussage.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Daniela Willer, wissenschaftliche Mitarbeiterin. Ein in der Praxis sehr häufig vorkommender Kündigungsgrund seitens des/der Arbeitgeber/-in ist ein vorgeworfener Diebstahl. Eine Kündigung wegen Diebstahl ist grundsätzlich zulässig, auch wenn es sich bei dem gestohlenen Gegenstand um einen sehr geringen Wert handelt. Arbeitgeber/innen die eine Kündigung wegen Diebstahls aussprechen, tun dies oftmals, ohne einen hinreichenden Beweis zu haben. Fraglich ist, inwieweit eine solche Kündigung zulässig ist. Verdachtskündigung. Mangelt es dem/der Arbeitgeber/in an Beweisen für den angeblich begangenen Diebstahl, hat der/die Arbeitgeber/in grundsätzlich die Möglichkeit eine Verdachtskündigung auszusprechen. Darf das Gericht mich einfach unschuldig verurteilen ohne jegliche Beweise? (Recht, Gerichtsverhandlung). Eine Verdachtskündigung muss jedoch strenge Voraussetzungen erfüllen, um zulässig zu sein. Eine der Voraussetzungen ist, dass der/die Arbeitgeber/in den/die Arbeitnehmer/in vor einem Ausspruch der Kündigung angehört hat.
Bei glatten Beträgen oder einzelnen Scheinen hätte das Gericht wohl anders geurteilt. Solange Du die Herkunft des Geldes nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, sprechen die Indizien gegen dich. Das ist mit ein Grund, warum ich meine Geldscheine, die ich mit mir rumtrage ab Größenordnung 50 Euro regelmäßig mit dem Handy fotografiere, Soviele sind das ja nun auch nicht. Ein Taschendieb hätte dann schlechte Karten. Die Sozialstunden sind keine Strafe, sondern ein vom Richter verordnetes Zuchtmittel. Wenn das Urteil erst vor kurzem gefallen ist, könntest du Rechtsmittel einlegen. Dazu solltest du dich aber von einem RA vertreten lassen. Sprich mit deinen Eltern oder Betreuern. Irgendwie habe ich den Eindruck das Du irgendwas weggelassen hast. Aber egal, sollte es wirklich so abgelaufen sein wie Du es geschildert hast, so wende Dich umgehend am einen Anwalt. Gab es ein Verhandlung oder ist der Beschluss so ergangen, hoffentlich ist die entsprechende Frist noch nicht abgelufen. Du hast im Grunde Recht, es geht hier nicht um ein paar Sozialstunden sondern um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Hallo, habe ein Problem! Meine Freundin, 18 Jahre alt, wurde wegen Diebstahls beschuldigt. Sie soll in einem unbeobachteten Moment 120 Euro gestohlen haben. Dies trifft aber nicht zu und es gibt auch keine Zeugen oder Beweise etc. Zudem liegen 14 Stunden zwischen Diebstahl und dem bemerkten Zeitpunkt des Diebstahls. Nun wurde sie zur Polizei gebeten, um eine Aussage zu machen. Was kommt nun auf sie zu? Sollte sie einen anwalt hinzu ziehen? Wie wird das jetzt alles Ablaufen? Könnte das alles vor Gericht gehen, da es Aussage gegen Aussage steht? 14 Antworten Topnutzer im Thema Polizei Deine Freundin hat eine Anschuldigung vorliegen und die Ermittlungsbehörde möchte sie dazu anhören. Wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat, wird m. E. auch zunächst kein Rechtsanwalt erforderlich sein. Zur Polizei gehen und Ausage machen. Sich selbst beschuldigen braucht sie nicht, zu solchen Dingen ist schweigen angebracht. Was letztlich die Staatsanwaltschaft daraus macht, kann keiner verhersagen. Auch Zeugenaussagen, Videoüberwachung, Kassenzählung, wiedererkannter markierter Gledschein u. v. m. wären Beweise.