Zum Kochbuch Markieren Später lesen... 16 Kommentare Eine Zahlentorte mit dunklem Biskuitteig und Schoko-Mascarpone-Creme, kombiniert mit Bananenstücken. Dekoriert wird die Torte mit Baisers, frischen Himbeeren und Süßlichkeiten. Eine perfekte Geburtstagstorte, die Großen und Kleinen schmecken. Die Torte ist sehr schokoladig, fluffig, nicht zu süß und kann auch glutenfrei zubereitet werden. Das Rezept ergibt eine zweistellige Zahlentorte. Aus den Kuchenresten kann man Pralinen oder Cake Pops machen. >> Zahlenschablonen zum Ausdrucken << Zutaten für ca. 12 Portionen: Für 2 Biskuits: 8 Eier (Größe M), zimmerwarm 300 g Zucker 240 g Weizenmehl (oder glutenfrei: Universale- glutenfreie Mehlmischung) 30 g Kakao Für die Schoko-Mascarpone-Creme: 150 g Zartbitterschokolade (50% Kakaoanteil) 400 g Schlagsahne 400 g Mascarpone, gekühlt 2 EL Puderzucker Für die Dekoration: frische Himbeeren Baisers Mikadostäbchen, Schoko-Brezeln, Schokonüsse Außerdem: 1 Banane 1 EL Zitronensaft Kakao zum Bestäuben Zubereitung: Für die Schoko-Mascarpone-Creme, zuerst die Ganache zubereiten: Die Zartbitterschokolade hacken und in eine hohe Schüssel geben.
Den Kuchen aus der Form lösen und komplett abkühlen lassen. Step 2: Anschließend kannst du den Kuchen für die Cake Pops fein zerbröseln und mit 50 g Butter, Frischkäse und Puderzucker zu einem glatten Teig vermengen. Der Teig sollte sich wie Knete anfühlen. Dann formst du gleich große Kugeln aus dem Teig und lässt diese auf einem mit Backpapier ausgelegtem Brett im Kühlschrank für ca. 45 Minuten kühlen. Step 3: Nach der Kühlzeit kannst du die Zuckerglasur in einem Wasserbad schmelzen lassen und das Palmfett dazugeben. Die Glasur unter Rühren abkühlen lassen, da sich sonst beim Trocknen Risse auf den Cake Pops bilden können. Die geschmolzene Glasur in ein hohes Gefäß geben. Step 4: Jetzt kannst du die Stiele für ca. 2 cm in die Glasur tunken und die überschüssige Glasur etwas am Rand des Glases abstreifen. Dann jeweils einen Stiel in einen Cake Pop drücken. Dabei solltest du aufpassen, dass du die Teigkugeln nicht verformst. Die Cake Pops nochmals kurz kühlen, damit sich der Stiel nicht löst.
2021 - V ZR 284/19 Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken zulässig? OLG München, 25. 05. 2020 - 34 Wx 263/18 Kostenrechtliche Behandlung der Erweiterung des Sondereigeentums KG, 17. 2015 - 22 U 272/13 Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch des Erwerbers bei fehlender Aufklärung... BGH, 22. 11. 2013 - V ZR 46/13 Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei... AG Köln, 08. 2015 - 215 C 133/14 Sanierung konstruktiver Balkonelemente muss die Gemeinschaft bezahlen! Zutrittsrecht zu Gemeinschaftseigentum - frag-einen-anwalt.de. OLG Hamm, 05. 01. 2016 - 15 W 398/15 Sondereigentumsfähigkeit eines Innenhofes KG, 08. 2016 - 1 W 493/16 Wohnungsgrundbucheintragung einer Teilungserklärung: Bestimmung von Balkonen zu... OLG Hamm, 25. 2018 - 10 U 111/16 Zustandekommen eines Werkvertrages aufgrund Beauftragung durch den Verwalter... OLG Hamm, 29. 2018 - 5 U 34/18 Sondereigentum AG Hamburg-St. Georg, 11. 09. 2020 - 980a C 7/20 Umdeutung von unwirksamen Zuordnungen zum Sondereigentum in der Teilungserklärung... BGH, 16. 2012 - V ZR 9/12 Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung... AG München, 26.
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Wissenswertes zum WEG Recht Im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes gibt es eine Vielzahl von Problemen. Darf ich ohne Zustimmung der Miteigentümer Umbaumaßnahmen vornehmen. Darf die Miteigentümerversammlung über meinen Kopf hinweg Entscheidungen treffen. Darf ich Sondereigentum weiterverkaufen. Dürfen Gemeinschaftsanlagen einfach vermietet werden. Wer haftet für Beschädigungen etc. Wie Sie sehen, gibt es im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes eine Vielzahl von Fragen. Nachfolgend wollen wir Ihnen einige Interessante Urteile und Informationen zum Selbststudium darstellen. WEG-Recht – Rechtliche Einordnung Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) umfasst alle Regelungen, die mit der Begründung und mit den formalen Anforderungen von geteilten Grundstücken einhergehen. Darüber hinaus beschreibt das WEG-Recht das rechtliche Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern untereinander, der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer und dem Verwalter. Hierzu zählt auch die Einsetzung und die Abberufung des Verwalters.