ist unzulässig, es sei denn es gibt eine manko vereinbarung, die ein bisschen mehr beeinhaltet. Muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn die Kasse nicht stimmt? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, die Kassendifferenz auszugleichen und aus eigener Tasche zu bezahlen. Dies ist der Fall, wenn in den jeweiligen Arbeitsverträgen entsprechende Manko Vereinbarungen getroffen worden sind. In diesen Fällen haftet ein Arbeitnehmer für das Manko bei den Kassenbeständen. Hierbei ist anzumerken, dass diese Haftung dabei unabhängig von der Schuld des Arbeitnehmers eintritt. Für den Ausgleich erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gegenzug allerdings das Mankogeld durch ihren Arbeitgeber. Kassendifferenz ausgleichen Arbeitsrecht. Sämtliche Regelungen über das Mankogeld müssen direkt im geltenden Arbeitsvertrag festgehalten worden sein. Grundsätzlich ist die Mankohaftung immer auf das vereinbarte Mankogeld beschränkt. Erkundige dich bei der Gewerkschaft, wie die Gesetzeslage in deinem Land ist; hier in Ö gilt, dass nur Kassiere, die ein "Mankogeld" erhalten, Fehlbeträge ausgleichen müssen.
^^ Grundsätzlich muß doch auch hier gelten das entstandene Fehlbeträge nicht einfach beliebig vom Gehalt abzogen werden dürfen. Warum ist dass denn so Krass im Verkauf? gruß irrlicht wenn dir hier ein senior user hier... Ick klatsch dir gleich 'n paar. :] Mach mich mal älter als ich bin... Wir hatten dann (damals) 20 DM plus drin, Das sollte man bei gesundem Menschenverstand eigentlich selber wissen. Wobei sich der Chef bei einem deutlichen Plus wohl nicht beschweren würde. Die Kunden dafür umso eher. Achso... Wie? Kassendifferenz aus eigener Tasche zahlen - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. Du bescheißt die armen kleinen Kinder, die sich vom mühsam Ersparten mal ein Eis kaufen? :rolleyes: Warum ist dass denn so Krass im Verkauf? Keine Ahnung, ob das wirklich so krass ist. Letztendlich bleibt es ja eine Einzelfallentscheidung vor Gericht, weil unter anderem entscheidend ist, ob man einem Mitarbeiter Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Haftungsfragen - die Erste... Haftungsfragen - die Zweite... Ich kenne das jetzt nicht bei Kassen - aber bei Software, bei der man sich anmelden muss.
Hallo, ich bin neben der Schule als Aushilfe auf 450€ Basis tätig. Nach Ende meiner Schicht bekam ich einen Anruf, dass meine zwei Kolleginnen beim Kassensturz eine 80€ Differenz festgestellt haben. Wir können uns alle nicht erklären, wie diese zustande kam, aber es kam die erste Einschätzung, dass meine District Managerin wohl veranlassen wird, ich solle den Betrag aus eigener Tasche bezahlen. Kassendifferenz - Muss ich diese Differenz anteilsmäßig begleichen? Arbeitsrecht. Bekomme als Aushilfe natürlich kein Manko Geld und in meinem Vertrag steht quasi nur, jeder muss sich bei einer Differenz bemühen, zu klären, wie diese zustande kam, und obwohl der eingeloggte Mitarbeiter laut Vertrag 'die volle Verantwortung' in der Zeit trägt, kann man mich ohne spezifische Vertragsklausel doch nicht dazu zwingen, das Geld zu zahlen, oder? Zwar war ich für die Zelt die Verantwortliche für die Kasse, aber jeder kann theoretisch an die Kasse, da jeder seinen eigenen Code hat, den er eingeben kann, wenn sich die Kasse sperrt. Außerdem wurde das Geld ja nicht vor mir gezählt, sodass die Differenz theoretisch ja auch entstanden sein kann, als ich schon weg war, also nicht von mir verursacht.
Negative Konsequenzen sind natürlich nicht auszuschließen. Die Frage ist, wie sehr du an deinem Job hängst und ob du mit Klage und Anzeige wegen Diebstahls fertig wirst. Fullquote ist ganz schlechter Stil... Naja, mein AV läuft Ende des Jahres aus, und wegen 10 euro ne Klage einzureichen erscheint mir reichlich albern. ich dachte da gibts ne einfachere Lösung. hmm soweit ich mich erinner übernehmen einige Fillialen Fehlbeträge bis 5 Euro, den Rest muß man selbst zahlen. aber Das kann ja glaube jede Filiale für sich selbst entscheiden. Beim normalem Kellner isses eh meist so das nur er für die Kasse (die Brieftasche) verantwortlich ist. Lies meine Antwort einfach noch mal. Die Frage ist nicht, ob du klagen willst, sondern ob dein Arbeitgeber dich verklagt oder evtl. sogar wegen Diebstahl anzeigt. Es sei denn, du möchtest jetzt widerspruchslos den Fehlbetrag ausgleichen. Dann verstehe ich allerdings deine Frage nicht. Mein Frage war doch wohl klar formuliert: Nämlich ob es ein Gerichtsurteil gibt, wo ähnliches passiert ist, worauf ich mich berufen könnte.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Sie etwas ohne Rechtsgrund Erlangtes zurückgeben müssen (§ 812 BGB). Auf das zu viel ausgezahlte Wechselgeld haben Sie keinen Anspruch. Bemerkt der Kassierer also seinen Fehler, müssen Sie auf seine Bitte hin das zu viel gezahlte Wechselgeld herausgeben. In der Praxis kommt es dabei natürlich zu Beweisproblemen. Doch aus moralischer Sicht sollten Sie der Ehrlichkeit Vorrang geben. Fällt Ihnen der Fehler auf, ist es nur recht und billig, darauf hinzuweisen. Schließlich wissen Sie nicht, welche vertraglichen Regelungen der Ladeninhaber mit seinen Mitarbeitern getroffen hat. Und auch Sie selbst profitieren. Denn als ehrlicher Kunde sind Sie auch künftig im Geschäft stets willkommen.
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Im Winter findet der Gast ideale Bedingungen zum Skifahren. Viele Alm- und Berghütten im Lechtal und den Seitentälern bieten urige Möglichkeiten zur Einkehr in unberührter Natur. Tagestrips mit dem Auto bieten sich an zum Beispiel durch die wunderschöne Bergwelt zum Bodensee und dem Schloß Neuschwanstein. Das ganze Jahr ist der öffentliche Bus gratis und im Sommer sind die Sommerbergbahnen inklusive. (8591)