Diskutiere Baugenehmigung für Außengehege? im Kaninchen Haltung Forum im Bereich Kaninchen Forum; Hallo! :006: Ich plane momentan ein Außengehege zu errichten, das eine Gesamtgröße von 21qm haben soll (7mx3mx2m). Jetzt habe ich nichts darüber... #1 Hallo! :006: Ich plane momentan ein Außengehege zu errichten, das eine Gesamtgröße von 21qm haben soll (7mx3mx2m). Jetzt habe ich nichts darüber gefunden, ob man dafür schon eine Baugenehmigung braucht. Meistens stand im Internet, dass man keine braucht, weil es sich hierbei ja lediglich um ein "Drahtgespann" handelt und die Voliere kein Gebäude in dem Sinne darstellt. Andere wiederrum sagten, es käme darauf an, ob man ein Dach hat oder nicht. Mein Gehege soll natürlich zur Hälfte überdacht sein und wird auch einen Schutzraum von 6qm Größe im Gehege bekommen. Ich habe schon an meine Gemeinde geschrieben, das ist ja von Gemeinde zu Gemeinde verschieden mit den Baugenehmigungen. Baurecht voliere nrw.de. Die Antwort lässt aber länger auf sich warten. Trotzdem kann ja vielleicht mal jemand erzählen, ob er für sein Außenegehege eine Baugenehmigung brauchte und wieviel diese dann letzten Endes gekostet hat.
2006, 10:29 Gebäude unter 30 m³ brauchen keine Baugenehmigung! Sie können auch direkt an Grundstückgrenzen aufgebaut werden. Hat auch noch was mit der höhe zu tuen! Aber ich weiss nicht genau wie es mit Volieren ist. Diese sind ja Sonderfälle. Ansonsten müsste jeder Hundezwinger angezeigt werden. Wer mit Volieren erfahrung in NRW hat bitte melden. Übrigens ist der Volierenbau eine nicht gerade gärtnerische Tätigkeit. Beiträge: 1392 Registriert: 15. 10. 2003, 21:06 Plz/Ort: Oberehe-Stroheich Vögel: Kakadus, austr. u. asiat. Sittiche Postleitzahl: 54578 Re: Nicht ganz richtig! Sind die nachfolgenden Bauvorhaben auf eigenem Grundstück genehmigungspflichtig?. von Daniel » 10. 2006, 13:45 rocky hat geschrieben: Gebäude unter 30 m³ brauchen keine Baugenehmigung! Sie können auch direkt an Grundstückgrenzen aufgebaut werden. Moooment - das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt! Ggf. mal bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen - sonst muss "wild Gebautes" u. U. abgerissen werden... habe mich schlau gemacht! von rocky » 10. 2006, 15:24 in NRW trifft das mit den 30m³ zu.
Nun will das Bauamt nicht mitspielen, da man so was nicht kennt, noch nicht gehabt hat etc. Und wir sollen, unabhängig von der Zaunhöhe, eine Bauvoranfrage einreichen, einen Architekten einschalten und prüfen lassen, ob es sich überhaupt um ein genehmigungsFÄHIGES Vorhaben handelt... Ist dies korrekt? Wir haben uns nur ganz brav nach der max. zulässigen Zaunhöhe erkundigt und nun das. Die Terasse ist von 3 Seiten von einer hohen Hecke umgeben, es gibt keinen Nachbarn, der sich durch die evtl oben herausguckende Optik des - unauffälligen - Zauns gestört fühlen könnte, wir kommen nicht an öffentliche Zuwegungen oder Nachbargrundstücke... Wie lautet das Gesetz genau? Müssen wir eine rückstandslos entfernte Einfriedung innerhalb einer privaten Terasse vom Bauamt genehmigen lassen? Mehr als nur ein Käfig … - Volierenbau Genge. Wie gehen wir am besten vor, ohne daß die Kosten zur Erreichung einer Genehmigung gleich explodieren? Danke und Gruss, Nina Gast Re: erlaubte Zaunhöhe auf Terasse Beitrag von Gast » 22. 03. 2010, 13:49 [quote="Nina"] Wie lautet das Gesetz genau?
Moderator: Moderatoren-Team Mit Zitat antworten Baugenehmigung für Voliere? Hallo ich bin zur Zeit mit dem Umbau meiner Voliere beschäftigt. Sie ist masiv gemauert und 4, 5x2x2, 20 groß. Brauche ich eigentlich eine Baugenehmigung in NRW und darf ich an das Nachbargrundstück bauen? Mein Nachbar hat nichts dagegen (als Kind selber Vögel gehabt und ist Förster). Bitte schreibt mir von euren Erfahrungen. Übrigens kommt an die gemauerte Voliere (ist das Winterquartier) eine 4m x 2, 50m große Freivoliere. Beiträge: 1334 Registriert: 05. 11. 2002, 22:33 Vögel: - Land: Deutschland von Bálint » 09. 12. Baurecht voliere new zealand. 2006, 20:49 Hallo! Wir sind zwar keine Juristen, und als Landschaftsgärtner solltest Du das eigentlich wissen, aber in Deutschland braucht man für Bauvorhaben eine Baugenehmigung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Vor allem, wenn an Grundstücksgrenzen gebaut wird. Bitte wende Dich diesbezüglich an Dein Landratsamt. Viele Grüße, Bálint Technischer Administrator des Forums Nicht ganz richtig! von rocky » 10.
Das ist ein Artikel vom Top-Thema: Alternative Haltungsform © Stallbau Weiland e. K. Mobilställe für Geflügel werden bei Landwirt und Verbraucher immer beliebter. am Montag, 21. 06. 2021 - 09:00 (Jetzt kommentieren) Eier von Hühner aus Mobilställen sind beim Verbraucher beliebt und für viele Landwirte eine lukrative Einkommensalternative. Aber es gibt Gesetze, die eingehalten werden müssen. Viele Landwirte entdecken Mobilställe für Geflügel als neuen Betriebszw ei g: Die Verbraucher fragen immer stärker Eier aus solchen alternativen Haltungsformen nach und Landwirte erhalten teilweise endlich wieder Anerkennung für ihre Arbeit. Baurecht voliere nrw corona. Das Angebot an mobilen Ställen in allen Größe ist inzwischen groß. Aber auch hier gilt es Gesetze zu beachten. Zum Beispiel in Hinblick auf den Seuchen- und Umweltschutz. Gerade beim Baurecht gibt es aber nach wie vor keine bundesweit einheitliche Lösung. In diesen Bundesländern ist keine Baugenehmigung für mobile Hühnerställe nötig Die Auslegung und die Sichtweisen der Bauordnungsämter in Hinblick auf Mobilställe für Geflügel ist bundesweit sehr uneinheitlich.
VILLIÉ Handelsgesellschaft mbH Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Tel. : +49 (0) 3643 / 41 40 6-0 Fax: +49 (0) 3643 / 41 40 6-10 Email: info(at) Internet: Geschäftsführender Gesellschafter: Herr Hendryk Hinz Registergericht: Amtsgericht Jena Registernummer: HRB 112111 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE220928347 Die VILLIÉ Handelsgesellschaft mbH ist Inhaber einer Großhandelserlaubnis gemäß §52a AMG (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln). Ausstellende Behörde ist das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Dezernat Pharmazie. Kontakt | Impfrettung. Aktenzeichen: 24-2523. 03-044 Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Bildnachweis: Alle Fotos aufgenommen von Grit Hiersemann. Nutzungsrechte bei VILLIÉ Handelsgesellschaft mbH.
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