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Impressum Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH Bildungszentrum Duisburg Dr. -Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70, 47228 Duisburg Fon: 02065-770-0 Fax: 02065-770-117 Bildungszentrum Essen Wimberstraße 1 45239 Essen Tel. : +49201 8406 6 Fax: +49201 8406 817 Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dr. Essen wimberstraße 1.0. Nicole Hagemann-Marré Handelsregisternummer: Amtsgericht Essen HRB 7926 Umsatz-Steuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE119677782 Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV: BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH Haftungsausschluss: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
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Deshalb weisen wir hier nochmal darauf hin, dass die Hunde in schlechterem Zustand ankommen können, mit Beeinträchtigungen von denen wir nichts wussten, mit Narben die nicht aufgeführt wurden.. es sind liebe Tiere, die völlig ohne ihr Zutun in diesen Zustand gekommen sind. Und einem Tierschützer muss es egal sein, wie der Hund hier bei uns ankommt!! Allein sein Wesen ist entscheidend und die Geduld, die Ihr aufbringen könnt, damit sich dieses Wesen wieder entfalten kann. Falls Ihr schon Tiere bei Euch im Haushalt habt: auch diese brauchen Zeit, um sich an den neuen Vierbeiner zu gewöhnen. Manchmal geht das sehr schnell, andere brauchen Wochen oder auch Monate, um mit dem spanischen Vierbeiner klar zu kommen. Und nur, wenn Ihr das alles leisten könnt und wollt- dann werdet Ihr die perfekte Pflegestelle sein! Was muss ich tun, um Pflegestelle zu werden? Die gleichen Voraussetzungen, wie bei einer Vermittlung, gelten auch bei einer Pflegestelle. Erlaubnispflichtigkeit von Pflegestellen § 11 TierSchG ? - kanzlei-sbeaucamp. h. wir führen eine Vorkontrolle bei Ihnen durch und versuchen alle Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Nancy123 Hallo ihr lieben.... Mich würde mal interessieren was denn die Voraussetzungen sind die eine Pflegestelle für Hunde mitbringen muss? Sollte immer jemand zuhause sein? Dürfen die Hunde oder der Hund nur im Familienanschluss / also immer im Haus sein? Ist Haus mit Garten erforderlich? Ist es besser das die PS (Pflegestelle) keine kleinen Kinder hat? Wie groß sollte denn wenn erforderlich der Garten / Grundstück mind. sein? Das waren jetzt ganz schön viele fragen und mir fallen auch bestimmt noch einige dazu ein.... Wer kennt sich denn mit sowas aus? Dann schreibt doch einfach mal. Liebe Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Fusselnase Eigentlich dieselben wie für einen eigenen Hund. Sollte immer jemand zuhause sein? Nein. Anfangs wäre es ratsam, ist aber nicht immer machbar. Aber man muss dann ggf. Pflegestelle für einen Hund werden - DASH Tierschutz Deutschland e.V.. mit Pfützen oder umgestalteten Wohnzimmern rechnen. Das muss aber auch nicht so sein. Zeit sollte man aber schon haben. Dürfen die Hunde oder der Hund nur im Familienanschluss ja!
Hat sich aber die geeignete Stelle gefunden, wird für gewöhnlich ein Vertrag zwischen ihr und dem Verein geschlossen. Darin klären die beiden Parteien auch alle wichtigen Fragen, insbesondere die der Kosten. Denn diese sind nicht ohne! Steuern, Anmeldung, Versicherung Die Hundesteuer ist wohl jedem Menschen ein Begriff. Doch wenn der Hund nur einige Wochen zur Pflege bei einem lebt, muss er doch nicht extra angemeldet werden, oder? Jein. Wichtig für Pflegestellen - Tierschutzverein ARCA e.V.. Denn diese Entscheidung ist absolut abhängig von der Gemeinde der Pflegestelle. Hier gibt es Regelungen, die eine sofortige Anmeldung und Steuerzahlung vorsehen und andere, die mehrere Monate (zwischen 3-6) ein steuerfreies Hundeleben zulassen. Die Frage ist auch, wer den Hund anmelden und bezahlen muss. Denn nicht immer darf das der Verein übernehmen. Oft obliegt diese Sache der Pflegestelle. Ob diese sich dann die Kosten wieder zurückholen kann, muss mit dem Verein geklärt werden. Mit diesem ist übrigens auch abzusprechen, wer für die Hundehaftpflichtversicherung aufkommt.
Notwendige Tierarztkosten werden selbstverständlich übernommen. Bitte setzen Sie sich wegen der Kostenübernahmebestätigung mit uns VORHER in Verbindung. Somit befinden Sie, der Tierarzt und auch wir uns auf der sicheren Seite. Bei verhaltensauffälligen Hunden oder sonstigen Fragen/Probleme erhalten Sie von uns Unterstützung von sachkundigen Mitgliedern und Helfern. Ansonsten bleibt für Sie lediglich noch, dem aufgenommenen Hund viel Liebe und Zuneigung zu geben. Unsere Hunde sind haftpflichtversichert. Was passiert, wenn der Hund nicht mehr gehalten werden kann? Dies ist ein trauriges Kapitel, aber es muss auch angesprochen werden. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, dazu kommen, dass Sie den Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt unterbringen können, werden wir uns bemühen, schnellstmöglich eine geeignetere Pflegestelle zu finden. Dies geht in der Regel nicht von einem Tag auf den anderen, bitte haben Sie hierfür Verständnis. Selbstverständlich ist es für einen Hund nicht optimal von einer Pflegestelle zur nächsten geschoben zu werden, deshalb bitten wir Sie, vor der Bewerbung darüber nachzudenken.
Die Klage wurde abgewiesen, eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG müsse vorliegen. Der Tierschutzverein legte anschließend Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Jedoch urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster nicht anders als die vorherige Instanz. Insbesondere wurde in seiner Begründung ausgeführt, dass die Tiere zwar nicht in einem Tierheim selbst gehalten würden, jedoch in einer Einrichtung, die so ähnlich sei. Nach allgemeinem Sprachgebrauch, so die Begründung des Gerichts, kennzeichne sich ein Tierheim durch einen Bestand an sachlichen und personellen Mitteln, welche durch einen gemeinsamen Zweck, nämlich der Tierhaltung miteinander verbunden seien. Bei einer nicht gewerbsmäßigen Tierhaltung sei keine gesonderte Erlaubnis gefordert, weil man dort von einer ordnungsgemäßen Tierhaltung ausgehe. Im Gegensatz dazu gestaltet sich dies in einem Tierheim jedoch anders. Die Haltungsbedingungen dort könnten zu Verstößen gegen die materiellen Anforderungen an das Halten von Tieren führen und dementsprechend, um eine tiergerechte Haltung zu garantieren, wäre eine Erlaubnispflicht dort wichtig.
Falls du viele Stunden außer Haus bist, solltest du dich als Pflegestelle für Hunde daher eher nicht bewerben. Hinzu kommt, dass manch ein Hund aufgrund seiner Erlebnisse verunsichert ist und ihm eine Bezugsperson sowie ein kontinuierlicher Tagesablauf Sicherheit und Ruhe vermitteln können. Manche Hunde können nur schwer allein sein, was du ebenfalls bei deiner Zeitplanung berücksichtigen musst. Vorhandene Grundausstattung Als Pflegestelle für Hunde solltest du eigenes Zubehör wie Futternäpfe, Leinen, Spielsachen und Schlafplätze bereithalten. Verwende aus hygienischen Gründen nur Materialen, die gut zu reinigen sind. Hierzu gehören beispielsweise Futternäpfe aus Edelstahl oder Keramik (kein Plastik) sowie maschinenwaschbare Decken und Kissen. Loslassen von Erwartungen Wenn du Tierorganisationen eine Pflegestelle für Hunde anbieten möchtest, wirst du sicher ein großes Herz für Hunde haben. Hinzu kommt das Bedürfnis, helfen zu wollen. Mache dir jedoch folgendes klar: Erstens wird der Hund nur für eine begrenzte Zeit bei dir leben, bis du ihn wieder abgeben musst.