Die Dienstgrade für Führungskräfte (ab Oberlöschmeisterin/Oberlöschmeister) werden von der Stadt- bzw. Kreiswehrführung (bis einschließlich zum Dienstgrad Erste Hauptbrandmeisterin oder Erster Hauptbrandmeister) oder durch den Dienstherrn vergeben. Führungskräfte (ab Oberlöschmeisterin/Oberlöschmeister) mit entsprechender Ausbildung tragen nach aktuellem Organisationserlass des Innenministeriums ihren Dienstgrad nur für den Zeitraum der entsprechenden Tätigkeit, danach erhalten sie den Dienstgrad Löschmeisterin/Löschmeister. Dienstgradabzeichen Feuerwehr Schleswig Holstein Der Feuerwehrausstatter, Feuerwehrshop. Ausnahmen gelten nur für Mitglieder der Reserveabteilung, die den bei Eintritt in die Reserveabteilung aktuellen Dienstgrad auch weiterhin tragen. In der Praxis behalten jedoch ehemalige Führungskräfte ihren Dienstgrad zumeist auch dann, wenn sie ihre Tätigkeit vor dem Wechsel in die Reserveabteilung beenden. Degradierungen aufgrund des Ausscheidens aus einer Funktion werden nur sehr selten vorgenommen. Die Stellvertretungen tragen nach entsprechender Ausbildung den jeweils darunter liegenden Dienstgrad.
TEL nach entsprechender Ausbildung) Hauptlöschmeister/in ** (Jugendfeuerwehrwartin/-wart mit Lehrgang Gruppenführung, Jugendfeuerwehrwartin/-wart oder Kreisausbilderin/Kreisausbilder mit Lehrgang Gruppenführung, Kreisausbildung in der Feuerwehr) Hauptlöschmeister/in *** (Stellvertretende Ortswehrführung bis 1000 Einwohner mit Lehrgang Gruppenführung, Leiten einer Feuerwehr) Brandmeister/in (Ortswehrführung bis 1000 Einwohner, Zugführung, Lehrgangsleiterin/-leiter und Kreisfachwartin/-wart, Fü-Stab bzw. TEL (Fachberaterin/-berater) nach entsprechender Ausbildung) Oberbrandmeister/in (Ortswehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Gemeindewehrführung bis 1000 Einwohner, Kreisfachwartin/-wart für Ausbildung mit enrpsrechender Ausbildung) Hauptbrandmeister/in** (Ortswehrführung 5001 bis 15. 000 Einwohner, Gemeindewehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Kreisjugendfeuerwehrwartin/-wart, Zugführung des LZG, Fü-Stab S1-S2-S4-S5-S6 mit entsprechender Ausbildung) Hauptbrandmeister/in*** (Ortswehrführung über 15.
Gruppenführung oder Mitglied der Löschgruppe Lehrgänge Truppführung und mindestens zwei technische Ausbildungen und eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Lehrgänge Gruppenführung Dienstgrade der Führungskräfte Oberlöschmeisterin, Oberlöschmeister Gruppenführung Gruppenführung Löschzug Gefahrgut (LZG) IuK im Führungs-Stab bzw. Technischer Einsatzleitung (TEL) Lehrgänge Gruppenführung, ggf. Führen im ABC-Einsatz, ggf. Fachausbildung IuK Hauptlöschmeisterin**, Hauptlöschmeister** Jugendfeuerwehrwart/in, Kreisausbilder/in ggf. Dienstvorschriften - Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein. Lehrgang Jugendfeuerwehrwart, ggf. Kreisausbildung in der Feuerwehr Hauptlöschmeisterin***, Hauptlöschmeister*** Stellvertretende Ortswehrführung (bis 1. 000 Einwohner) Leiten einer Feuerwehr Brandmeisterin, Brandmeister Ortswehrführung (bis 1. 000 Einwohner) Zugführung Lehrgangsleiter/in oder Kreisfachwart/in Führungsstab oder Technische Einsatzleitung Lehrgänge Leiten einer Feuerwehr bzw. Zugführung, ggf. Lehrgang Kreisausbildung und Zugführung Oberbrandmeisterin, Oberbrandmeister Ortswehrführung (1.