Bei der Prüfung eines Ursprungserwerbs ist es wichtig zu unterscheiden, ob und in welchem Umfang Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder in bestimmten präferenziellen Partnerstaaten oder Vormaterialien ohne Ursprung verwendet werden. Davon hängt ab, welche Ursprungsregeln anwendbar sind. Für den Ursprungserwerb einer Ware sind sogenannte neutrale Elemente nicht zu berücksichtigen. Zoll online - Aufbau und Anwendung der Liste. Darunter zählen insbesondere Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des herzustellenden Erzeugnisses eingehen und nicht eingehen sollen. Ebenso ohne Bedeutung für den Ursprungserwerb sind die zur Herstellung verwendeten Maschinen, Anlagen, Ausrüstung, Werkzeuge sowie Energie und Brennstoffe hierfür.
Fachbuch zu Lieferantenerklärungen und Ursprungsregelungen Zum Inhalt springen Ursprungsbelege benötigen die Kunden um: selbst eine Lieferantenerklärung für Folgekunden auszufertigen oder sie als Vordokument bei den regionalen Zolldienststellen zur Beantragung von Präferenznachweisen für die Kunden im Importland (Drittland) vorzulegen oder sie als Vornachweis bei den IHKs zur Beantragung von Ursprungszeugnissen zu präsentieren oder die Produktdaten in Warenwirtschaftssystemen zu verwalten. Schaut man sich die Lieferantenerklärungen einmal gezielt an, befinden sich darin vielfach Fehleintragungen, weil die Mitarbeiter/innen in den Ausfertigungsbetrieben die Rechtsgrundlagen und Hintergründe nicht ausreichend kennen, Erklärungen einfach ungeprüft unterschreiben oder Auskunftsstellen keine aktuellen und individuell angepasste Beratungen zu den jeweiligen Sachverhalten der Unternehmen durchführen. Erstaunlich viele Fehlerquellen bei einem Rechtsgebiet, welches seit mehr als 40 Jahren nur wenige wesentliche Veränderungen erfuhr.
Anhand des Auskunftssystems "Warenursprung und Präferenzen online" besteht für Unternehmen die Möglichkeit, die Listenbedingungen schnell und komfortabel einzusehen. Nutzer können sich Informationen stichtagsbezogen zu einem bestimmten Abkommensland anzeigen lassen. Warenverkehrsbescheinigung EUR. Zoll online - Stufenweiser Ursprungserwerb. 1 Um im Bestimmungsland die im EU-Zollabkommen vereinbarten Vorteile nutzen zu können, muss die sogenannte Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 von der Zollverwaltung des Exportlandes ausgestellt werden. Sie weist nach, dass die Ware nach den Bedingungen des jeweiligen Zollabkommens hergestellt oder be- und verarbeitet wurde. In der Zollverwaltung sind ausgefüllte Formulare zusammen mit entsprechenden Nachweisen über den Präferenzursprung einzureichen. Lieferantenerklärung Nachweise sind nötig Der Nachweis des präferenziellen Ursprungs ist umso schwieriger, wenn ein Ausführer nicht selbst Hersteller der Ware ist, sondern sein Exportprodukt von einem Vorlieferanten aus der Europäischen Union bezogen hat.
Die Listenkriterien sind im Internet abrufbar. Lieferantenkette beachten Die erste Lieferantenerklärung muss immer von einem Produzenten bzw. dem Importeur der Waren in der EU ausgestellt werden. Händler können eine LE nur ausstellen, wenn ihnen gültige Nachweise des Vorlieferanten vorliegen (zum Beispiel LE, EUR. 1). Diese LE muss den gleichen Wortlaut des Vorlagedokumentes tragen, lediglich Absender- und Empfängerangaben sind zu ändern. Eine LE für Waren mit Präferenzursprung ist nur gültig, wenn die ausstellende Firma in der Europäischen Union oder in der Türkei ansässig ist. LEs werden ohne behördliche Mitwirkung ausgestellt. Der Gesetzgeber hat dabei nur den Wortlaut der Erklärung festgelegt, ein Vordruckzwang besteht nicht. Der Empfänger einer LE sollte diese zunächst hinsichtlich der Schlüssigkeit überprüfen und evtl. Rückfragen mit seinem Vorlieferanten klären. Falsche Lieferantenerkärung hat Folgen Die LE ist eine privatrechtliche Zusicherung, mit der dem Kunden bestimmte Beschaffenheitsmerkmale einer Ware erklärt werden.
Diese so genannten Übergangsregeln oder "Transitional Rules" können bis auf Weiteres optional zu den bestehenden (alten) Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens / der Pan-Euro-Med-Zone genutzt werden. Sie werden schrittweise in das Warenursprungs- und Präferenzportal des Zolls ( wup online) eingearbeitet. Wichtig: Wird der Ursprung nach den neuen Übergangsregeln ermittelt, muss dies auf Lieferantenerklärungen mit dem Zusatz "Transitional Rules" angegeben werden. Die Präferenz kann in diesem Fall aber nur Staaten gewährt werden, die die Übergangsregeln akzeptieren. Erfüllt eine Ware sowohl die "Transitional Rules" als auch die bisherigen Pan-Euro-Med-Regeln, so kann das auf dem Dokument auch angegeben werden. Unternehmen sollten prüfen, ob der Aufwand der doppelten Ursprungsermittlung im Verhältnis zum Nutzen steht. (Quelle: Europäische Kommission) Die EU-Kommission hat ein Guidance-Papier (eng. ) zu den alternativ anwendbaren PEM-Übergangsursprungsregeln ("transitional rules") veröffentlicht.
Mit anderen Worten: der Wert der Vormaterialien, für die eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt, gehören nicht dazu. Interne Kosten und der Gewinn sind im Ab-Werk-Preis bereits enthalten. Preisänderungen können den präferenziellen Ursprung beeinflussen. Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier ein selbstrechnendes unverbindliches Kalkulationsblatt für die Wertschöpfungsregel (XLS-Datei · 32 KB). Positionswechsel (zum Beispiel "Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis"): Hier spielt der Wert im Grundsatz keine Rolle. Verglichen werden die ersten vier Stellen der Warennummer (das ist die Position der Ware) der eingesetzten Vormaterialien mit der Position des hergestellten Erzeugnisses. Der Positionswechsel ist erfüllt, wenn sich die Positionen in mindestens einer Zahl unterscheiden. Vormaterialien, die bereits den präferenziellen Ursprung haben (zum Beispiel Lieferantenerklärung liegt vor), müssen keinen Positionswechsel machen.