Speziell im Bereich der modernen Rechtsberatung sehe man einen großen Aufholbedarf des Marktes: "Wir verstehen uns nicht nur als juristische Berater sondern auch als Projektbegleiter und Businesspartner für unsere Mandanten. Dazu zählt eine knappe, rasch verständliche Kommunikation die komplizierte rechtliche Inhalte einfach vermittelt. Auch die Verwendung moderner Kommunikationsmitteln und Anwaltssoftware, speziell im Zivilprozessbereich, ist für uns heute ein Muss. Kanzlei am kai wien live. " Link: Kanzlei am Kai
Erstellung und Prüfung von Franchiseverträgen. Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Rechtliche Beratung sowie Vertretung bei Gericht, unter kontinuierlicher Berücksichtigung taktischer Aspekte und laufender Evaluierung von Chancen & Risiken, Liquidation von Gesellschaften. Gründer: Beratung bei der Rechtsformwahl. Rechtliche Durchführung der Gründung. Start-Up-Beratung. Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anteilsan- und -verkäufe. Asset-Deals. Due Diligence-Prüfungen. Unternehmenssanierungen. Rechtliche Beratung ausländischer natürlicher und juristischer Personen im Zusammenhang mit Investitionen in Österreich. Kanzlei am kai wien hotel. Arbeitgeber: Erstellung von Dienstverträgen. Rechtliche Hilfestellung in Zusammenhang mit Dienstverhältnissen. Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Private Clients: Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ausarbeitung testamentarischer Verfügungen. Erstellung von Eheverträgen. Erarbeitung von Vereinbarungen über einvernehmliche Scheidungen.
Herzlich Willkommen in meiner Rechtsanwaltskanzlei. Erwarten Sie profunde Rechtsberatung nach Ihren Bedürfnissen. Ich stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechtsansprüche zu klären, durchzusetzen und zu sichern. Hofmann bei Sportanwältin, Mayer bei Kanzlei am Kai - Extrajournal.Net. Ich nehme mir Zeit für Sie! Am Anfang steht ein ausführliches persönliches Gespräch zur Analyse Ihres Problems oder Ihres Anliegens. Es ist meine Aufgabe, Ihnen verschiedene Lösungsansätze samt realistischer Erfolgseinschätzung aufzuzeigen, damit Sie mit meiner rechtlichen Unterstützung die richtige Entscheidung treffen können. Verhandlungsgeschick, Kreativität und Beharrlichkeit sind neben fundiertem Wissen das Rüstzeug, um Sie so zügig wie möglich an Ihr Ziel zu bringen. Für Ihre Fragen stehe Ich und meine Kanzlei Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 316 83 76 30 oder per E-Mail: Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Sie verstehen etwas von Ihrem Geschäft. Wir auch. Bauträger: Verhandeln und errichten von Liegenschaftskaufverträgen für den An- und Verkauf unter Anwendung des Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Erstellung und Prüfung von Baurechtsverträgen. Rechtliche Begleitung bei der Einholung von Genehmigungen. Übernahme von Treuhandschaften und Durchführung der grundbücherlichen Abwicklung. Eigentümer: Erstellung von Kauf-, Schenkungs-, Miet-, Pacht-, Dienstbarkeits- und Wohnungseigentumsverträgen. Ratiolegis | Dr. Christoph H. Hackl – Rechtsanwalt. Beratung bei sämtlichen daraus resultierenden Rechtsfragen. Verwaltungsbehördliche Vertretung und Beratung in Zusammenhang mit Ausländergrundverkehr. Gerichtliche Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen. Strukturelle Eintreibung von Forderungen. Investoren: Zivilrechtliche und steuerrechtliche Beratung bei Immobilientransaktionen in Form von Asset- und Share-Deals, Due Diligence-Prüfungen und Transaktionsmanagement. Rechtliche Hilfestellung bei der Ermittlung von Immobilien-Ertragssteuern. Rechtliche Prüfung von Bestandsverträgen in Hinblick auf gerichtliche Aufkündigungen oder Mietzinsanhebungen.
Ratgeber Wohnen | 16. 11. 2018 "LAGE-Bericht" für die mietrechtliche Praxis: UPDATE Die Entscheidung des OGH (5 Ob 74/17v) zum Lagezuschlag sorgt in der Immobilienbranche – insbesondere im Hauptanwendungsgebiet Wien - für großes Aufsehen. Nun veröffentlichte die Magistratsabteilung 25 der Stadt Wien die sogenannte "Neue Lagezuschlagskarte", die eine Empfehlung für die Wiener Schlichtungsstelle, aber natürlich auch für alle übrigen Anwender darstellen soll. "LAGE-Bericht" für die mietrechtliche Praxis: Ratgeber Wohnen | 06. 2018 Die jüngere Entscheidung des OGH (5 Ob 74/17v) erfordert für die Mietvertragsgestaltung im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) in Hinkunft einer näheren Betrachtung. Wichtige Details finden Sie hier: Wohngemeinschaften (Teil 1 von 2) – die Tücken des gemeinsamen Mietvertrags Häufige Fragen | 03. Kanzlei am kai wien. 07. 2017 Gerade zum bevorstehenden Ende des Schul- oder Studienjahres überlegen viele junge Menschen eine Wohngemeinschaft (sog. "WG") zu gründen. In der Anfangseuphorie wird aber oftmals übersehen, dass je nach Ausgestaltung des Mieterverhältnisses – böse Überraschungen auf die WG-Kollegen zukommen können.
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